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Ah jetzt, hab das 142 nicht gesehen
Hört sich interessant an
Hört sich interessant an
Totschlagfallen haben sich erledigt... Eine kurze Abstimmung brachte folgende Antwort
"....Nur unter den Voraussetzungen des § 31 Abs. 3 JWMG kann die untere Jagdbehörde ausnahmsweise Totfangfallen zulassen. Hierzu sind besondere Gründe wie z.B. Gründe der Tierseuchenbekämpfung, zur Vermeidung erheblicher land-, forst- und fischereiwirtschaftlicher Schäden, zur Abwehr von Gefahren für Leib oder Leben von Menschen oder für erhebliche Sachwerte, etc. nachzuweisen...."
Man bat darum, von einem Antrag abzusehen (sehr freundlich übrigens). Es wurde keine Falle in den letzten 5 Jahren genehmigt. Ich hatte sogar der Anfrage ausdrücklich auf bedrohte Arten hingewiesen (Feldhamster, Wachtel, Vogelarten). Scheiss Zeitgeist...
Furchtbar. Da braucht man sich echt nicht wundern warum sich da kaum noch wer dafür begeistert bei euch.
Bei uns zumindest ( Sachsen-Anhalt) brauchst du gar nichts. Weder musst du der UJB was anzeigen, noch nummerieren und schon gar nicht genehmigen.
Verstößt solche Gängelei nicht gegen die Biodiversitätsauflagen aus Brüssel und somit gegen EU Recht?
Es gibt nur 2 Fallenarten in BaWü, die erlaubt sind, sozusagen Kastenfalle Typ A und B. Zeitgeist hier, da seit ihr im Osten vernünftiger. Wir sind kein Niederwildrevier, aber für Die vielen nichtjagdbaren Kreaturen muss man auch was tun. Dann halt Kastenfallen...