im dwj gab es vor langen jahren ein artikel in dem ein test beschrieben wurde anfang der 20ziger jahre in einem schlachthof, glaube chicago. dort wurde schlachtvieh mit verschiedenen handfeuerwaffen ungezielt beschossen. ziel des versuchs war zu beweisen das große kaliber bei einem zufallstreffer schneller töten weil das große geschoß immer mehr kaputt macht.
die 45 ACP brauchte was zwischen 7 und 10 schuß um eine pferd zu töten.
am besten schnitt die 7,65 para ab, dort traf die kugel beim ersten schuß was lebenswichtiges.
Hier der Bericht eines vom Amtstierarzt dokumentierten Versuch mit der C96 in
7,63mmMauser mit 5,5g VMR, den ich schon mal eingestellt hatte:
Alle leicht erregbaren Pferdeliebhaber: Bitte nicht weiterlesen!!!
aus der Broschüre Mauser Selbstladepistole von Gen.Maj. z.D. R.Wille (Berlin 1897)/Verlag R. Eisenschmidt:Anlage 7: Schießversuch gegen ein Pferd (Oberndorf 1.März 1897)
"Gutachten"
"Am 1. März d.J. wurde mit der 7,63mm Selbstladepistole, System Mauser, gegen ein mittelschweres, in Gurten aufgehängtes
Pferd auf 40-50m Entfernung geschossen. Es ließ sich folgender Befund feststellen:
"I. Befund am nicht geöffneten Pferd:
"
Das zuerst verfeuerte
Geschoß schlug hinter dem Halse des Schulterblattes in
die Brusthöhle ein,
durchdrang dieses von hinten oben nach vorne unten
in einer Länge von 43,5cm und blieb lose in der Höhe der Mitte des rechten Armbeines unter der Haut stecken.
Das Pferd war sofort tot.""Die übrigen Schüsse wurden auf derselben Entfernung in gewöhnlichem und in Schnellfeuer abgegeben:
1. Gegen die langen zylind. oder Röhrenknochen der Extremitäten
2. Gegen breite, flache und platte Knochen (Kopf- und Beckenknochen, Schulterblatt)
3. Gegen kurze und gemischte Knochen (Handwurzelgelenk, sog. Vorderknie sowie Sprunggelenk)
4. Gegen Weichteile (Muskulatur und Sehnen)."
"Zu 1. a) Nach dem Einschlagen des Geschosses in der Höhe des oberen Gelenkendes des linken Armbeins gewahrte man ein schlaffes herabhängen und große Beweglichkeit der linken Vorderextremitäten nach allen Richtungen; auch wurde ein lautes Krepieren , das man als "Krachen" bezeichnen konnte, vernehmbar. Das Geschoß trat mit einem etwa 16cm langen Schußkanal an der Brustspitze aus."
"Zu 1. b) Gegen das linke Oberschenkelbein, den größten und massigetsen Knochen des Skeletts, wurde Schellfeuer abgegeben; dabei bleiben die Geschosse, nachdem sie 53cm lange Schußkanäle hervorgebracht hatten, teils in der Höhe des rechten Oberschenkelbeins , teils in der des Schambeins lose unter der Haut stecken, so daß sie mit Leichtigkeit ausgeschnitten werden konnten.. Die Teile in der Nähe des Geschoßeintrittes fühlten sich sehr weich und nachgiebig an.; schon durch Fingereindrücke ließ sich ein leichtes Krepieren erzeugen. Auch konnte man durch Bewegung der rechten Extremität ein lautes Krepieren des Oberschenkelbeins hervorrufen."
"Zu 2. a) Ein Geschoß schlug in das linke Jochbein ein und trat in der Mitte der Ganaschenfläche des rechten Hinterkiefers aus, indem es einen Schußkanal von 15,5cm Länge bildete. Von der Austrittstelle hing zerissene Fascie des Gesichtshaustmuskels herab."
"Zu 2. b) Ein Geschoß, daß in der vorderen Grätengrube des linken Schulterblattes ein- und in der vorderen Grätengrube des rechten Schulterblattes austrat, durchdrang die Brusthöhle in einer Länge von 30cm."
"Zu 3. a) Das linke Handwurzelgelenk, welches aus 7-8 in einer oberen und unteren reihe angeordneten, würfelförmigen Knochen besteht, war von einem geraden Schußkanal, dessen Weite etwa den anderthalbfachen Geschoßdurchmesser erreichte, durch bohrt, so daß man ungehindert eine Sonde ein- und durchführen konnte."
"Zu 3. b) "Das gleiche Ergebniß zeigte sich am linken Sprunggelenk."
"Zu 4. Die auf die dicken Muskellagen, wie auf die großen Kruppenmuskeln, die vierköpfigen Kniescheibenstrecker, den Backfersenbeinmuskel der beiden Extremitäten verfeuerten Geschosse bildeten 26 bis 53cm Schußkanäle und traten teils aus, teils blieben sie lose unter der Haut stecken. Die Sonde ließ sich in jeden Wundkanal unbehindert einführen.
"II. Befund am geöffnten Pferd:
"Das tödliche Geschoß verletztde die dritte linke Rippe im unteren Drittel, indem es einen scharfkantigen Substanzverlußt verursachte, durchlöcherte die Armkopfpartie, trennte den Zwerchfellnerv und drang durch das Brustbein in Höhe der dritten Rippe, das rechte Armbein in 17 Stücke zersplitternd, bis unter die Haut über dem Armbein, wo es ausgeschnitten wurde. In der Brusthöhle fand sich eine große Menge geronnenen Blutes vor."
"Zu 1. a) Das linke Armbein, namentlich der mittlere Teil, wurde durch ein einziges Geschoß in überaus zahlreiche Splitter zermalmt, von denen mehrere in die Weichteile der Umgebung eindrangen."
"Zu 1.b) Das linke Oberschenkelbein, welches Schnellfeuer erhielt, war dermaßen zermalmt, daß eigendlich nicht mehr von einem Knochen gesprochen werden konnte, sondern nur von erbsen- bis haselnußgroßen, knochenharten Gebilden. Die Splitterung des rechten Oberschenkelbeins (gegen 20 Stücke) war ebenfalls beträchtlich."
"Zu 2. a) Jochbein, Nasenscheidewand und rechter Unterkieferast wurden scharfrandig durchlöchert; der Substanzverlust entsprach annähernd der Form des Geschosses. Der gleiche Befund ergab sich an beiden Schulterblättern. Die Fascie des Gesichtshautmuskels war am Ausschuß in der Größe eines 5Mark-Stücks zerissen, so daß sie aus der Ausschlagstelle zerfasert hervortrat. Ferner wurde am hinteren Rande des Darmbeines ein fast nußgroßer, rundlicher Substanzverlust bemerkbar; die feinsten Splitter steckten in der weichen Umgebung. Das Kreuzbein war an der Einschußstelle vollständig zermalmt und hing daher lose herab."
"Zu 3. a und b) Das Handwurzel- bzw. das Sprunggelenk wurde in gerader Linie durchbohrt; die Weite des Schußloches übertraf den Geschoßdurchmesser."
"Zu 4. Was die Verletzung der Weichteile (Haut, Muskulatur und Sehnen) anlangt, so ist festzustellen, Daß die Größe der Wunde am Einschuß hinter dem Querschnitt des Geschosseszurückblieb. Die Wundränder zeigten sich glatt und scharf, wie mit einem Locheisen geschlagen. Die ebenfalls glatten und scharfen Wunden am Ausschuß waren größer als an den Eintrittstellen. In der Muskulatur und der Achillessehne erwies sich der Gang so eng, daß man ein entnommenes Geschoß kaum wieder hineinschieben konnte. Der Schußkanal war ziemlich glatt d.h. nicht erheblich zerfetzt. Sowohl die durchgeschlagenen, wie die ausgeschnittenen Geschosse hatten nicht die geringste Formveränderung erlitten."
"Nach diesem Befund gebe ich mein Gutachten wie folgt ab:"
"Das auf 40-50m Entfernung verfeuerte Pistolengeschoß kann:
1. ein Pferd durch Verletzung lebenswichtiger, innerer Organe, z.B. des Gefäß- und Nervenapparates, sofort töten,
2. ein Pferd durch die verheerenden Verletzungen der Röhren- und Gelenknochen, der Gelenke, sowie der breiten, falchen und platten Knochen, welche in der Hauptsache das Zentralnervensystem (Gehirm und Rückenmark) einschließen sofort kampfunfähig machen, bzw. unter Umständen sofort töten.
"Oberndorf a. Neckar, den 15. März 1897
königl.-württemb. Oberamtstierarzt
(gez.) Speidel
Dem wundballist. Versuch lag ein 5,5g VMR-Geschoß zugrunde, das eine Vo von 425m/s entwickelte.