Zum Gruße,Da der Gefilmte nix von der Cloud weiß, dürfte die Cam trotzdem weg sein, sofern erreichbar.
Benötigt dann natürlich auch gutes Netz für die Übertragung.
Dann ist die Frage, ob vermummt...
Zum Gruße,
nein , nicht "LEIDER", das Ganze hat etwas mit dem Persönlichkeitsrecht zu tun und das ist gut so - wobei ich wiederholen.
nee "Betty" Attrappen mit dem Farbpulver aus dem Geldkasettensicherungen von Banken.. dann gibt es lila Aktivisten..
Zum Gruße,Doch , LEIDER. Das mit dem Persönlichkeitsrwecht und Datenschutz etc, kannst du schon lange vergessen. Da bestehen nur noch die Bezeichnungen oder wo werden meine Daten geschützt ?
Und in Fällen wie hier schützt das ja auch nur den Verbrecher.
Aber Selbst wenn es erlaubt wäre und es gelänge ein Foto zu machen, dann hast du den Täter noch lange nicht, Und wenn nur ein Gesicht auf dem Foto zu sehen ist, ist das auch noch kein Beweis das "er" da gesägt hat.
Alles nicht so einfach.
Zum Gruße,Ja schon.... garantiert hatt das gefärbte Axxxxxoch dann auf Anraten seines Anwalts "plötzlich" eine Lilapulverallergie und du zahlst ein Leben lang wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit anschließendem Sichtum.
Nächsten Sonntag ist der dann schon wieder unterwegs an anderen Sitzen... alles möglich bei "unseren" Richtern
Zum Gruße,Ich finde das Richter sehr in eine bestimmte Richtung ausgelegt "Gesetze anwenden"
z.B. Dieselfahrverbote, Zuverlässigkeit etc... versus Sachbeschädigung, Landfriedensbruche, Körperverletzung..
Ja schon.... garantiert hatt das gefärbte Axxxxxoch dann auf Anraten seines Anwalts "plötzlich" eine Lilapulverallergie ...