Mehr als zwei Kurzwaffen durch Erbe?

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Hallo Allerseits,

mich hat eben ein guter Freund angerufen und mitgeteilt, dass er im Endstadium Krebs hat.

Er hat mich gebeten, dass ich mich um den Verkauf seiner Waffen kümmern soll.

Das möchte ich gerne für ihn tun. Seine Frau möchte damit nichts zu tun haben.

Er ist Jäger und Sportschütze und hat ca. 10 Lang und Kurzwaffen. Bei den Kurzwaffen sind auch auf 4mm M20 umgebaute dabei.

Seine Idee war, dass er mir jetzt schon die Langwaffen für 1€ pro Stück verkauft und mit den Kurzwaffen im Erbe bedenkt, damit ich dann ohne Zeitdruck seitens der Behörde die Waffen verkaufen kann.

Das mit den Langwaffen geht ja als Jäger ohne Probleme. Ich würde seinen 1er Schrank dazu bekommen.

Kann man das mit den Kurzwaffen so machen?

Wir wohnen in Niedersachsen. Als Jäger habe ich zwei Kurzwaffen.

Vielen Dank für Hinweise und Tipps!

Henry
 
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EInem Berechtigten zur vorrübergehenden Verwahrung überlassen.
Oder bei einem Händler einlagern usw.
Die auf 4mmM20 umgebauten werden wie die Ursprungswaffe gehandhabt.
Die kann man praktisch zur Vernichtung abgeben.
 
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Erben kann man Waffen ohne Limit, selbstverständlich auch Kurzwaffen!

Man kann ja auch ganze Waffensammlungen mit zich (Kurz-) Waffen erben.

Sofern man schon Waffen besitz, entfällt auch die Blockierpflicht ersatzlos. Nur den Stempel für den Munitionserwerb bekommt man nicht (wobei die Erlaubnis für 4mmM20 Munition bedürfnisfrei erteilt werden könnte)...
 
Zuletzt bearbeitet:
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Wie Mantelträger schrieb, er soll die Waffen zuerst dir zur vorübergehenden Aufbewahrung überlassen. Setzt dazu ein formloses Schreiben auf, am besten ohne nähere Begründung.(Auch nicht im Vorfeld Behörde in Kenntnis setzen). Dann soll er dir im Testament alle Waffen vermachen. Ab seinem Tod sind es dann für dich Erbwaffen.
Hat den Vorteil, die darfst du dauerhaft unabhängig von anderen Bedürfnissen behalten, und sie werden dir auf keine (auch etwaige żukünftige) Kontingente angerechnet. Ab nun verkaufen, was du nicht willst und Erlös den Erben spenden 😉
 
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Leider nein. Die Zeiten sind vorbei. Der Umbau zählt wie die Originalwaffe.

Ja, bei den Waffen!
Ich meinte aber die Voraussetzungen für die Munitionserlaubnis (z.B. als Munitionserwerbschein).

Wenn die Waffe bedürfnisfrei ist (also z.B. eine "geborene" 4mmM20 oder 4mmR Lang mit PTB und F im Fünfeck), ist es auch die Munition.

Zitat aus der Anlage 2, Unterabschnitt 2 zum WaffG:

1.
Erwerb und Besitz ohne Bedürfnisnachweis (§ 4 Abs. 1 Nr. 4)
1.1
Feuerwaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 1 bestimmtes Zeichen tragen;
1.2

für Waffen nach Nummer 1.1 bestimmte Munition.

Mit einem Verweis auf diese Ausnahme müsste man einen Munitionserwerbschein für 4mmM20 ohne Bedürfnisnachweis erteilt bekommen.

Wenn die Waffe natürlich einen umgebaute ("gekorene") 4mm ist, wird man den Munitionsstempel in der WBK nicht bedürfnisfrei bekommen...

Dann muss man halt alle 6 Jahre einen MES beantragen ;) (oder zusätzlich eine geborenen 4mm kaufen und den Munitionserwerb abstempeln lassen).
 
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Da haben wir uns dann (oder besser ich dich) missverstanden.
Und ich war bei Dir schion verwundert.
Du kennst dich im Waffenrecht doch richtig gut aus, bei allem was ich von dir gelesen hatte.
Ich habe natürlich auf die Waffen abgezielt.
 
D

doghunter

Guest
Wie Mantelträger schrieb, er soll die Waffen zuerst dir zur vorübergehenden Aufbewahrung überlassen. Setzt dazu ein formloses Schreiben auf, am besten ohne nähere Begründung.(Auch nicht im Vorfeld Behörde in Kenntnis setzen). Dann soll er dir im Testament alle Waffen vermachen. Ab seinem Tod sind es dann für dich Erbwaffen.
Besser für 1 € kaufen, dann gibt es keine Probleme mit eventuellen Erbschaftsstreitereien / Steuern und er kann die in Ruhe verkaufen
 
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Wenn hier jemand im (legalen) Besitz eines Gasserrevolvers M1870/74 in 11,3x36R Gasser oder/und einer CZ VZOR70 in 7,65mmBrow. ist und niemand hat, dem er sie mal vererben kann: Ich (habe schon mein 2-KW-Kontingent voll) würde mich als zukünft. Erbe zur Verfügung stellen. ;)

@Henry:
Deinem Freund kann man wohl keine gute Besserung mehr wünschen; daher wünsch ich ihm wenigstens keine Schmerzen. :cautious:
 
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Besser für 1 € kaufen, dann gibt es keine Probleme mit eventuellen Erbschaftsstreitereien / Steuern und er kann die in Ruhe verkaufen
Mantelträger war schneller, was das Erbenprivilieg angeht.
Aber auch was Erbschaftsstreieren und Steuern angeht, liegst du mit deinem 1 Euro Kauf schwer daneben. Die Erben können bei Eintritt des Erbfalles in Schenkungen und Scheinverkäufe reingrätschen (z.B. Pflichteilergänzungsanspruch), und das Finanzamt interessiert sich für solche Geschäfte ganz besonders.
 
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Danke nochmal für die ganzen Hinweise!

Die Langwaffen sind jetzt mit einem fairen Preis in Kaufvertrag gekauft.

Für die Kurzwaffen wurde eine Ergänzung als Form eines Vernächtnisses zum Testament geschrieben. Mit Vordruck vom Jagdverband.
 

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