Meine Waffenbehörde.....................

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Genau... war ja keine Absicht...

Versuch so mal zu argumentieren, wenn dir oder einem Mitfahrer eine Patrone aus der Tasche gerutscht ist und im auto gefunden wird oder neben dem Tresor.... Viel Erfolg!
Ist mir schon passiert, im Auto. Bei Kontrolle auf dem Rücksitz...der Hinweis, dass ich Jäger bin hat den Herrschaften gereicht.... ich weiß, das kann auch anders ausgehen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Deutsche Amtsstuben. Da wundert einen nix.

Doch. In dem Fall wäre es komplett unplausibel. Es hätten damals die jetzt "fehlenden" Waffen kontrolliert werden müssen. Der Fehler besteht ja schon viel länger.
Irgendwas passt da nicht.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Wenn die Waffen seit 20 Jahren unrichtigerweise dem ehemaligen Besitzer "zugerechnet" worden wären, hätte dies bei einer Waffenkontrolle auffallen müssen.
 
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oder der Kontrolleur konnte mit der hauseigenen Software besser umgehen als die Sachbearbeiter? Es wird jetzt berichtigt, damit ist es auch gut.
Bevor du weiter mutmaßt lieber Knallschaden, ich hab keinen Fehler gemacht!
 
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Ob mich das so wundern soll, dass die Kontrolle ohne Mängel ablief, weiss ich nicht.
Mein Schalldämpfer ist in der WBK auch eindeutig als Schalldämpfer eingetragen, hat aber plötzlich eine NWR-ID als Repetierbüchse.
Für mich macht es fast den Eindruck als kämen die Angaben für WBK und NWR von unterschiedlichen Datenbanken.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
oder der Kontrolleur konnte mit der hauseigenen Software besser umgehen als die Sachbearbeiter? Es wird jetzt berichtigt, damit ist es auch gut.
Bevor du weiter mutmaßt lieber Knallschaden, ich hab keinen Fehler gemacht!

Du must nicht gleich patzig werden. Bei einer Waffenkontrolle kommt der Kontrolleur mit Deiner Bestandsliste und arbeitet das ab. Da die Waffen ja zu dem Zeitpunkt schon nicht in Deinem Besitz waren und die Kontrolle dokumentiert wird,hättest Du einen Beleg dafür, dass die Waffen schon damals nicht gelistet waren.
Ansonsten wäre die Kontrolle bei nicht vorhandenen Waffen nicht ohne Beanstandung abgelaufen.

Nicht mehr und nicht weniger.
 
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Du must nicht gleich patzig werden. Bei einer Waffenkontrolle kommt der Kontrolleur mit Deiner Bestandsliste und arbeitet das ab. Da die Waffen ja zu dem Zeitpunkt schon nicht in Deinem Besitz waren und die Kontrolle dokumentiert wird,hättest Du einen Beleg dafür, dass die Waffen schon damals nicht gelistet waren.
Ansonsten wäre die Kontrolle bei nicht vorhandenen Waffen nicht ohne Beanstandung abgelaufen.

Nicht mehr und nicht weniger.
Die Kontrolle fand doch vor dem NWR statt und beim eintragen in das NWR wurde dann wohl Bockmist gebaut, eigentlich logisch und nachvollziehbar.:unsure:
Kann ja meinetwegen mal passieren.
Was nicht passieren darf ist die Behauptung, dass der "Kunde" die Waffen noch besitzen muss:mad:
 
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.....wenn ich das so lese. Wie kann das alles sein, beim weltbesten Waffengesetz und seinem (unfehlbaren) Zentralen Waffenregister.:unsure:
Ich finde es beispielsweise sehr befremdlich, wenn WBK's mit ein und aus getragenen Waffen, gesiegelt mit Behördenstempel, nun angezweifelt werden auf Richtigkeit. Nur weil eine Software, die nur so strotzt vor Fehlern, Kaliber und Hersteller nicht kennt, so etwas ausspuckt. Aber wie über all, wird Sachverstand durch Software ersetzt....
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Ich finde es beispielsweise sehr befremdlich, wenn WBK's mit ein und aus getragenen Waffen, gesiegelt mit Behördenstempel, nun angezweifelt werden auf Richtigkeit.

Kennt man doch vom KFZ, das erste offizielle Dokument welches den TÜV-Status besiegelt, ist das Kennzeichen, da man (also deutsche Behörden) ihren Dokumenten nicht trauen können, wird der Status auch noch einmal in den Fahrzeugpapieren gesiegelt und weil das alles noch nicht reicht, muß auch noch der Prüfschein vom TÜV mitgeliefert werden.


CdB
 

GMV

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Klingt nach einem guten Zeitpunkt, sich mal sein Stammdatenblatt schicken zu lassen, durchzuchecken und (spätestens) ab jetzt allen Papierkram, der mit EWB zu tun hat, peinlich genau aufzuheben und ggf. digital zu sichern.

Die "Qualität" der Behörden ist halt sehr heterogen. Von null Probleme und nen Kaffe samt Plausch mit dem jagdinteressierten SB bis hin zu 7 (!) Monate Wartezeit auf einen KW-Eintrag war bei mir bisher alles dabei... (BaWü, NRW, Hessen..).
 
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Ich muss ehrlicherweise sagen, seit Corona funzt das mit dem KVR M. hier bestens. Die letzten Angelegenheiten, 27er, Waffe umtragen vom Vater, dessen WBK löschen, alles via Post und Mail, haben bestens funktioniert. Im Prinzip eine 180 Grad Kehre zum normalen Ablauf bei persönlichen Erscheinen. Bin gespannt, wie das funzt, sollte ich heute doch noch ein AR beantragen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Ist doch ganz praktisch, wenn man das hintere Kennzeichen mal verliert oder es geklaut wird.

Wie erwartet finden manche das großartig, wie rechtfertigst du jetzt noch die zwei anderen ueberfüssigen Dokumenteinträge - und wir wollen mal nicht vergessen - registriert ist der Status darüber hinaus bei der Behörde und beim TÜV Sachverständigen auch noch.


CdB
 

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