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Hallo Foren Gemeinde
Ich denke es wird Zeit dass bei der Jagdvergabe die Untere Jagdbehörde den Nachweis vom Pächter einfordert ob er einen Brauchbaren Hund hat oder einen Nachbar Jäger hat der einspringt wenn es zur Nachsuche - zur Jagd auf Niederwild kommt.
Das Bayrische Jagdgesetz schreibt es ja vor. BayJG: Art. 39 Verwendung von Jagdhunden - Bayern.
AVBayJG: § 21 Brauchbarkeit von Jagdhunden - Bayern.
Ich erlebe es immer wieder dass Jagdpächter keinen Hund haben oder keinen anfordern weil sie Einzelgänger sind.
Wer auf die Jagd geht und auch noch damit prallt er hätte noch nie einen Hund zur Nachsuche gebraucht der lügt!!! Und nach dem Motto handelt: Kein Pirschzeichen kein Treffer.
Oder wie seht ihr das?
Ich denke es wird Zeit dass bei der Jagdvergabe die Untere Jagdbehörde den Nachweis vom Pächter einfordert ob er einen Brauchbaren Hund hat oder einen Nachbar Jäger hat der einspringt wenn es zur Nachsuche - zur Jagd auf Niederwild kommt.
Das Bayrische Jagdgesetz schreibt es ja vor. BayJG: Art. 39 Verwendung von Jagdhunden - Bayern.
AVBayJG: § 21 Brauchbarkeit von Jagdhunden - Bayern.
Ich erlebe es immer wieder dass Jagdpächter keinen Hund haben oder keinen anfordern weil sie Einzelgänger sind.
Wer auf die Jagd geht und auch noch damit prallt er hätte noch nie einen Hund zur Nachsuche gebraucht der lügt!!! Und nach dem Motto handelt: Kein Pirschzeichen kein Treffer.
Oder wie seht ihr das?