Hat wipi nicht den Nagel auf den Kopf getroffen? Ich denke schon.
Besser kein Hund, als keine Zeit, um den Hund quasi auf dem Laufenden zu halten, denn ein Hund ist nicht deshalb brauchbar, weil er mal eine Brauchbarkeitsprüfung bestanden hat.
Im übrigen wird man mit einer weiteren Vorschrift wohl kaum erreichen, dass jemand zu prahlen aufhört, wenn das Prahlen sein Ding ist. Und wenn einer sagt, dass bei ihm alles sofort umliegt, dann muss derjenige, der das abstreitet, zunächst einmal beweisen, dass seine Aussage/Behauptung zutrifft. Es ist nicht auszuschliessen, dass tatsächlich alles sofort umliegt.
Daraüber hinaus wird z.B. in NRW vom zuständigen Ministerium eine Liste mit bestätigten Nachsucheführern regelmässig "upgedated" und in der NRW-LJV-Verbandszeitschrift in jeder Ausgabe eine entspechende Liste ausgedruckt.
Wenn es beruhigt, dann kann man ja zum Jagdscheinverlängerungsantrag eine Kopie dieser Liste hinzulegen.
Gruss, DKDK.
Besser kein Hund, als keine Zeit, um den Hund quasi auf dem Laufenden zu halten, denn ein Hund ist nicht deshalb brauchbar, weil er mal eine Brauchbarkeitsprüfung bestanden hat.
Im übrigen wird man mit einer weiteren Vorschrift wohl kaum erreichen, dass jemand zu prahlen aufhört, wenn das Prahlen sein Ding ist. Und wenn einer sagt, dass bei ihm alles sofort umliegt, dann muss derjenige, der das abstreitet, zunächst einmal beweisen, dass seine Aussage/Behauptung zutrifft. Es ist nicht auszuschliessen, dass tatsächlich alles sofort umliegt.
Daraüber hinaus wird z.B. in NRW vom zuständigen Ministerium eine Liste mit bestätigten Nachsucheführern regelmässig "upgedated" und in der NRW-LJV-Verbandszeitschrift in jeder Ausgabe eine entspechende Liste ausgedruckt.
Wenn es beruhigt, dann kann man ja zum Jagdscheinverlängerungsantrag eine Kopie dieser Liste hinzulegen.
Gruss, DKDK.