Das ist ja das Problem bei der Waffengesetzgebung, dass k(aum)einer sich in dem mit "deutscher Sucht nach Perfektion" - die regelhaft im Chaos mündet - aufgebauten (besser zurechtgewurschtelten) Gesetzeswerk auskennt:
Weder auf Seiten der Justiz, noch auf Seiten der Verwaltung, noch auf Seiten der betroffenen Waffenbesitzer - wie sich das immer wieder in diesem Forum zeigt, obwohl man davon ausgehen kann, dass sich hier die "eher Interessierten" treffen.
Um sich durch das WaffG, seine Anlagen (!), die zugehörigen Verordnungen (Beschuss-VO u.a.) und die Verwaltungsvorschrift wühlt, braucht Tage, da es sich um ein mehrhundertseitiges Konvolut handelt - und wehe der Waffenbesitzer macht da einen Fehler!
Bei der Verwaltung, bei Gerichten wird die nächsthöhere Ebene angerufen, die bringen die Fehler der unteren Instanzen möglicherweise wieder ins Lot - erinnert sei an die Magazinfrage bei Halbautomaten - bei den Bürgern kommt ganz schnell die Kavallerie.
Ich denke gerade an die Sache mit Transportieren & Führen von Waffen und dass der brave Jägersmann mindestens 3 Unterarten des Führens beherrschen muss - je nachdem ob er von zuhause ins Revier fährt, im Revier rumstromert oder zum Schießstand fährt - aber jeder Verwaltungsmensch wird einem mindestens 17 gute Gründe für diesen Irrsinn nennen.
Gestern bei meinem Ordnungsamt (mit freundlichen & hilfsbereiten Leuten!): Beim Abgleich meiner WBKs mit meinen Waffen - vorbeugend, um Diskussionen mit möglichen Kontrolleuren zu vermeiden - stoße ich auf einen Eintragungsfehler einer alten Waffe, entstanden durch schlichten Übertrag der WBK des Vorbesitzers in meine WBK: Als "Hersteller/Modellbezeichnung" ist ein Name angegeben, der sich 1. nicht auf der Waffe findet und der 2. als Hersteller vollkommen unbekannt ist.
Auf dem Boden des Basküls ist ein recht auffälliges, großes Logo/Warenzeichen eingraviert, 2 Buchstaben, eine Graphik und nochmals 2 Buchstaben, alles in einer auffallenden Umrahmung als einziger Hinweis auf einen Hersteller.
Inzwischen ist es gelungen, nach langen Recherchen und im Vergleich mit gleichen Waffen, den Hersteller zu identifizieren.
Auf meine Bitte, das Firmenzeichen mit den abgekürzten Hersteller und Ortsangaben als Hersteller einzutragen, schaute der Sachbearbeiter in die NWR-Maske seines Computers, suchte, fand nix und sagte: "Geht nicht, das Zeichen/der Hersteller ist hier nicht aufgelistet". Auf mein Bemerken, dass aber die Angabe in der WBK auch nicht nachvollziehbar und sicherlich falsch sei, kann die Antwort: dann ändern wir die Eintragung (mit Stempelabdruck!). Tat's, gab mir meine WBK zurück - und jetzt bin ich Besitzer einer Waffe eines "unbekannten" Herstellers.
Wandersmann, derzeit in Absurdistan unnerwegens.