Messer im Werkzeug

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Defenderfahrer werden nicht wegen Messer überprüft !!!!!!!!!!!! :D

Da findet sich durch die Kollegen in Blau / Grün immer was .........................
aber das betrifft dann das Auto !! ;);)

Happy Rovering
 
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(1) Es ist verboten ... Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.

(2) Absatz 1 gilt nicht ... für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,

Mit dem Reißverschluß verschließe ich ein Behältnis (aktiv).
Somit ist das Behältnis verschlossen (passiv).

Wozu also ein Vorhängeschloss?
 
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Das Problem sind die Unterscheidungen die ihr in eurem Gesetz macht was für Nichtdeutsche verwirrend ist. (Führen, Transportieren, Zugriffsbereit usw.)
Ja, wem sagst Du das. Wie Du hier siehst, streiten sich auch die, die es wissen sollten fröhlich um jeden Begriff. Vor der letzten Verschärfung 2008 war es schon schwierig, aber jetzt ist es richtig lustig. V.a., weil die wenigsten Polizisten das Waffenrecht wirklich kennen und bei einer Kontrolle erst einmal willkürlich entschieden wird und dann erst von der Staatsanwaltschaft alles wieder gerade gerückt wird. Wie gesagt: Ist sehr lustig bei uns.
Wir sind zwar auch Deutschsprechend...
Na, na, na... ;) ;) :D
 
S

scaver

Guest
Weil hier schon Bilder von Vorhängeschlössern gepostet wurden. Schlösser sind über wie ein Kropf.

das kann man so nicht sagen, so ein Vorhängeschloss hat schon manchen bewaffneten Amtsmann zu einem Lächeln verleitet. Ich liebe meine überflüssigen Schlösser an überflüssigen Kisten in meinem überflüssigen Bronco, der nach Stuttgart oder wie das Nest heisst nicht mehr rein darf.

In so einer Kiste habe ich mein geliebtes Sissipuukko M95, das so gut ist, dass ich dass in SB1 vom Schanz hab nachschmieden lassen, welches ich dann mit Caribougeweihgriff verschönert habe. Ist jetzt natürlich auch zu lang für die german Pragraphen.

sca
 
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Mit dem Reißverschluß verschließe ich ein Behältnis (aktiv).
Somit ist das Behältnis verschlossen (passiv).

Wozu also ein Vorhängeschloss?

Na ja!?!
Einfach dazu: Eine Türe kannst du schliessen - sie ist aber so noch nicht verschlossen. Dazu bedarf es zusätzlicher Hilfsmittel (Schloß, Kette, Kabelbinder, für das Waffenfutteral reicht auch ein gebundener Schnürsenkel).
 
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Es ist in jedem Fall führen! Darum hab ich ja geschrieben, du solltest das nachlesen.
Führen bedeutet die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausserhalb seiner eigenen vier Wände ausüben. Deswegen gibt es auch kein transportieren der eigenen Waffe (transportieren kann man nur im Auftrag).
Njoa, der 42a weicht aus hysterischen Gesetzesänderungsgründen eh von der üblichen Systematik des WaffG ab - in dem auf einmal „Dinge“ erwähnt werden, die dem WaffG grundsätzlich eigentlich gar nicht unterliegen. Und weil es plötzlich eben doch den „Transport“ gibt...
 
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@[U]Schwyzer[/U] Zuerst einmal fährst du ein vernünftiges Auto! (y)

TDi, Td5 oder Buckelhauber?

2.) Warum sollte jemand von dir verlangen, dass du das Fach unter dem Sitz auf machst?
Schon das halte ich für sehr unwahrscheinlich (es sei denn der Drogenhund schlägt bei dir an).

3.) Wenn dann will die Polizei den Verbandskasten und das Warndreieck kontrollieren.
Die solltest du ja vorzeigen können ohne das das Messer direkt zum Vorschein kommt.
Oder hast du das oben auf liegen?

4.) Bei der letzten Fahrzeugkontrolle haben die nach allem möglichen bei mir geschaut ob alles eingetragen ist, aber zum Verbandskasten und Warndreieck sind die gar nicht (mehr) gekommen.

5.) Ich würde mir da NULL Gedanken machen.
Auch wenn die das Messer finden und du nachweisen kannst das du Jäger bist, wage ich zu bezweieeln das die Damen und Herren der Rennleitung wirklich 100% sicher sagen können, ob du das dabei haben darfst oder nicht.
Argumentation vom Kumpel, der in eine Kontrolle gekommen ist:
"Wenn ich zum Wildunfall komme, bin ich verpflichtet das Tier zu erlösen laut Tierschutzgesetz und deshalb habe ich das immer dabei!"
Und damit war der Käs gegessen.

Gut, muß nicht immer so laufen, aber ich wage es stark zu bezweifeln das alle Punkte auf einmal auf dich zukommen.
 
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@Ligthweight
Danke, gem. deinem Nick gleichfalls :)
td5
zu 2. nix Drogen, aber man hört ja so einiges bezüglich Kontrollen in D
zu 3. kein Problem, sind hinterm Sitz
zu 5. hab ja den Jagdschein nicht immer bei mir, aber gute Idee für die nächste Urlaubsfahrt
 
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@Schwyzer
TD5 (y) (hatte einen in rioja rot und ExTec Chip und....)
Dafür wird der Buckelhauber schneller warm :p und der Lightweight ist sowieso eine Klasse für sich.

Aber zurück zum Thema:
Das "Staufach" unterm Sitz kennen eh die wenigsten. Und wenn kann man immer noch mit der Jagd argumentieren (zumindest wenn du versuchst Hochdeutsch zureden, beim schwizzer Platt bekommt die Rennleitung evtl Probleme dich zu verstehen ;))
Selbstverständlich KÖNNTE es Probleme geben, denke aber nicht.
Zur Not kann man auch immer noch sagen, daß man das vergessen hat raus zu tun und es ja eh nicht zugriffsbereit ist/war.

Also ich würde mir da keinen Kopf drum machen.
 
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Da das Fach ohnehin mit einem Vorhangschloss gesichert ist, ergibt sich sowieso kein Problem. Sooo schlimm sind die deutschen Polizisten gar nicht.
 

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