Sigges,
diese Verbote, auch das mit den 12cm, gelten schon lange. Wenn Du zur Drückjagd ausrückst, darfst Du Deinen Saufänger bei Dir haben.
Um genau zu sein gilt das Verbot seit 2008. Das ist schon eine Weile, aber soooo lange wie Du es darstellst eben auch nicht.
Mit der Begründung "Selbstverteidigung" durftest Du noch nie ein Messer präventiv führen, vergiß das Argument schnellstmöglich.
Vor 2008 brauchte ich GAR KEINE Begründung warum ich ein Messer, ein Schwert oder sonst eine Klingenwaffe führen wollte!
Abgesehen davon brauchst Du es in Deutschland auch nicht. Ich führe auch mein Schweizer Taschenmesser bei mir, am häufigsten brauche ich den Zahnstocher und den Schraubendreher …. Das reicht mir dann auch.
Schön für Dich. Ich hoffe das wird bei mir die nächsten Jahre ebenso der Fall sein.
Die Beurteilung ob ich es brauche steht Dir aber schlichtweg nicht zu.
Und letztlich entscheidet ein evtl. Angreifer ob ich es brauche - und nicht Du und nicht ich.
Zum Angeln etc. brauche ich auch kein Einhandmesser und zum Abstechen eines Fisches nehme ich mein Martinii, seit 40 Jahren.
Und wie lange ist die Klinge Deines Martinii?
Da mag es Rechtsunsicherheiten geben, aber es tangiert mich nicht mal peripher - ...
Nochmal - schön für Dich!
Hat aber mit der Welt da draußen leider nicht viel zu tun!
Man kann auch Probleme zurechtkonstruieren, die keine sind, mit der realen Welt da draußen hat das nichts zu tun. Juristische Sandkastenspielchen von Nicht-Juristen halt.
Soso .. sind das Sandkastenspiele? Hm?
Bsp. 1
Bsp. 2
Bsp. 3
Bsp. 4
Bsp. 5
Bsp. 6
Die waren jetzt mal so auf die Husche zusammengesucht.
Anlaß der Gesetzgebung waren Messereinsätze bei Schülern und Jugendlichen am Bahnhof oder auf dem Schulhof, und genau das ist auch gemeint.
Gruß,
Mbogo
Ja, so wurde das damals den MdBs verkauft. Die Realität siehst Du in den Links oben drüber ...
oder meinst Du, die waren alle auf dem Weg zu Schulhof-Messerstechereien? Vor allem der 62jährige Autofahrer?
Der D_pp ist wie immer der unbescholtene Bürger der zufällig in eine Kontrolle kommt.
Ja, die haben sich alle tatsächlich strafbar gemacht, und Unwissen schützt nicht vor der Strafe.
Aber erzähl mir mal bitte nix von konstruierten Sandkastenspielen.
Genauso kann es den Angler, den Jäger oder sonst wen erwischen.
Ja, der Jäger HAT einen Grund für das Abfangmesser >12cm. Aber bei einem Einhandmesser kann es bei böswilligen Polizisten, Staatsanwalt und Richter echt eng werden!
Gruß
Sigges