Mietvertrag: Beendigung des Mietverhältnisses: Reinigung der Wohnung

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Kurze drei Monate mietete ich eine Wohnung an, quasi als Ferienwohnung, jedoch handelte es sich nicht um eine FeWo, sondern explizit um eine Mietwohnung. Nun berechnete mir die Vermieterin 150 Euro für eine Grundreinigung, von der nichts im Mietvertrg steht. Was würdet ihr an meiner Stelle machen?

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Wenn davon nichts im Mietvertrag steht, warum sollte man das zahlen!?

Befürchte aber, er wird sich dann mit der Kaution ein wenig querstellen und es gibt stress.
 
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Kurze drei Monate mietete ich eine Wohnung an, quasi als Ferienwohnung, jedoch handelte es sich nicht um eine FeWo, sondern explizit um eine Mietwohnung. Nun berechnete mir die Vermieterin 150 Euro für eine Grundreinigung, von der nichts im Mietvertrg steht. Was würdet ihr an meiner Stelle machen?

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Wenn Du, wie im Vertrag steht ( frei von Müll und gesäubert ) die Wohnung übergibst, würde ich keine 150,-€ zahlen!
D.T.
 
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so ist es ... wenn im Übergabeprotokoll nichts von Mängeln oder Beanstandungen steht, würde ich auch nichts zahlen.

den Ausdruck "gesäubert" setze ich mit "besenrein" gleich, was dann ja oben schon vom Umfang her beschrieben wurde!
Vor allem, weil dem Mieter eingeräumt werden muss, die Mängel selber zu beseitigen, eh man irgendwelche Rechnungen schickt.
Und Kaution verrechnen mit einem zweifelhaften Anspruch geht ganz schnell bös in die Hose. Endet wo möglich vor Gericht mit ganz anderen Summen.
 
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so ist es ... wenn im Übergabeprotokoll nichts von Mängeln oder Beanstandungen steht, würde ich auch nichts zahlen.

den Ausdruck "gesäubert" setze ich mit "besenrein" gleich, was dann ja oben schon vom Umfang her beschrieben wurde!
Richtig! Zweifel daran, ob “gesäubert” besenrein oder auf blutigen Knien geschrubbt heißt gehen zu Lasten des Vertragsverwenders (=Vermieter/in).
 

Wheelgunner_45ACP

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Wichtig ist auch, dass das Übergabeprotokoll sofort ausgefüllt und übergeben wird. Gleiches gilt für die Kaution. Steht so im Mietgesetzt. Bei uns wollte das mal ein Vermieter das Protokoll nachträglich zusammen mit dem Kautionssparbuch zusenden, "damit es schön am Computer geschreiben ist". Aus Unwissenheit haben wir uns darauf eingelassen. Was wir allerdings in dem Moment noch nicht wussten, dass er nach der Übergabe die Wohnung nochmal auf den Kopf stellte und mit Nachforderungen kam. Ein Anwalt hat das das übernehmen und regeln dürfen.
 
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Die Wohnung übergab ich besenrein, ein Protokoll wurde nicht angefertigt. Sie zog die 150 Euro einfach von der Kaution ab. Ich sprach mit einer mir bekannten Anwälten, sie meinte, so etwas solle man der Vermieterin keinesfalls durchgehen lassen. Bin halt dennoch an eurer Meinung interessiert.
 
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Auszug war vor einem Monat, die Kaution hat sie noch immer nicht rücküberwiesen. "Sie waren ein sehr angenehmer Mieter, dûrfen gern wieder kommen." Meinte sie noch...
 
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Mietvertrag übersehen, daher editiert.

Jetzt ist die Frage, was ist der vertragsgemäße Zustand?
 
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