Mietvertrag: Beendigung des Mietverhältnisses: Reinigung der Wohnung

G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Wir können ja alle uns als Hobbyjuristen versuchen;) der TS soll sich einen Anwalt nehmen und klagen.
Er soll aber nicht enttäuscht sein, wenn er den Prozess verliert, weil er den Übergabezustand ja Augenscheinlich nicht Beweis-sicher dokumentiert hat, der Vermieter ist hier klar im Vorteil.
Das läuft zB. in NRW bei der Summe im schriftlichen Verfahren.
Beide Parteien tragen den Sachverhalt vor und belegen ihn im Idealfall durch Zeugen und Dokumente/ Bilder.
Wer hier die besseren Beweise hat, gewinnt.
Der Richter entscheidet dann und einer ist zufrieden und einer muss Zahlen.
Da werden dann aus 150,- > 500,-

Bin gespannt wie das ausgeht;):geek:
Bei mir reichte damals die Aussage der Reinigungsfirma, die ich beauftragt, hatte die Wohnung in einen Vertragsgerechten Zustand zu versetzen.
Nachdem der Mieter abgelehnt hatte, weil er meinte mal eben fegen hätte gereicht. Aber gut jeder wie er mag.
 
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