Mietvertrag: Beendigung des Mietverhältnisses: Reinigung der Wohnung

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was sie (mündlich) meint ist komplett irrelevant - da nicht beweisbar (oder waren bei der Übergabe (unabhängige) Zeugen dabei?)

Wurde bis dato ein Übergabeprotokoll erstellt / übergeben?

Ansonsten ist Dein Rechtsstandpunkt im Art. 13.2 Deines Mietvertrages ja schon niedergeschrieben. Dir muss zur Mängelbeseitigung eine angemessene Frist zur Beseitigung (nach Mängelrüge) gegeben werden. Dies wurde offensichtlich nicht getan.

Nicht zahlen - freundlich ablehnen.
 
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Vor allem, weil dem Mieter eingeräumt werden muss, die Mängel selber zu beseitigen, eh man irgendwelche Rechnungen schickt.
Und Kaution verrechnen mit einem zweifelhaften Anspruch geht ganz schnell bös in die Hose. Endet wo möglich vor Gericht mit ganz anderen Summen.

Stimmt!

Woodleigh schrieb:
Die Wohnung übergab ich besenrein, ein Protokoll wurde nicht angefertigt. Sie zog die 150 Euro einfach von der Kaution ab. Ich sprach mit einer mir bekannten Anwälten, sie meinte, so etwas solle man der Vermieterin keinesfalls durchgehen lassen. Bin halt dennoch an eurer Meinung interessiert.

Deine Bekannte hat Dir schon einen guten Hinweis gegeben.

Vor einigen Jahren, als das Mietrecht noch ein anderes war und die Beweislast ausschließlich beim Mieter lag hatte wir auch das Problem, wir haben das per Anwalt klären lassen, dem Vermieter ist das auch damals richtig teuer geworden, weil er einfach ohne das Urteil abwarten zu lassen, renovieren lassen hat - und die Kosten auf uns abwälzen wollte. Wir hatten erst frisch tapeziert vor dem Umzug, mit Raufaser wie im Mietvertrag vereinbart.

Gericht hat Gutachten einbestellt und damals festgestellt, das der Zustand nur anhand der von mir gemachten Fotos zu rekonstruieren ist, und wir unsere Pflicht und Schuldigkeit getan hatten. Der Vermieter musste damals dann auch die volle Kaution zurückzahlen, plus Zins und Zinseszins.
 
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So wie übernommen - mit einer Ausnahme...

Eines Nachts hatte sich ein Brett aus der Decke gelöst und beim Fall den kompletten Vorhang mitgenommen - und mich um ein Haar getroffen.

Vermutlich hat die durchtriebene Vermieterin mit den 150 Euro die Instantsetzung finanziert...
 
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.... Schriftliche Mitteilung an den Ex-Vermierter , dass die Rechtschutzversicherung bereits Kostenübernahme zugesichert hat ;)
aber nur, wenn das auch schon abegeklärt wurde, sonst wird es ggf. peinlich.

Finde ich im Amt auch immer klasse wenn die Bürger mit ihrem Anwalt fabulieren und dann kommt nix. Sorgt für Lacher und bei der nächsten Begegnung für dumme Nachfragen :)
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Was ich nicht verstehe ist, warum soll ein Vermieter sich den Stress antun grundlos und willkürlich einfach 150,-€ einzubehalten.
Du wirst ja sicher den Zustand beweiskräftig mit Zeugen dokumentiert haben, um die Forderung abzuwehren.
Solltest du das nicht haben musst du hoffen das dein Vermieter das auch nicht hat.
Mir wäre es das Theater für 150,- nicht wert.
 
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Du mußtest die Wohnung besenrein übergeben, was offensichtlich erfolgt ist.
In drei Monaten Mietzeit und bei pfleglichem bzw. durchschnittlichen Gebrauch besteht keine Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen, erst Recht besteht ohne Vereinbarung keine Verpflichtung zur Grundreinigung. Des weiteren besteht angesichts der kurzen Nutzungsdauer keine Besorgnis erheblicher Nebenkostennachzahlungen. Die Vermieterin benötigt daher keinen Schutz durch die vollständige Kaution und muß einen angemessenen Teil der Kaution schon vor Ablauf der 6-Monats-Frist auszahlen.
Wenn es Dir die Mühe wert ist, rüge den Einbehalt der 150,- Euro fordere sie auf, die Hälfte der Kaution bereits jetzt auszukehren, und spätestens nach 6 Monaten fordere die konkrete Abrechnung. Ansonsten warte die sechs Monate ab und stelle dann Deine Forderungen, bis dahin dürfte die NK-Abrechnung auch erfolgt sein.
 
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aber nur, wenn das auch schon abegeklärt wurde, sonst wird es ggf. peinlich.
.....
Mietrechtschutzversicherung.. ja, die ist hilfreich.
Mitunter reicht schon die Ankündigung.
Grad bei solchen KandidatenInnen.....

. Sorgt für Lacher und bei der nächsten Begegnung für dumme Nachfragen :)
andere Baustelle... ?

Aber grundsätzlich hast du recht.
Bei mir lacht nur einer und das bin dann ich
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Die Vermieterin benötigt daher keinen Schutz durch die vollständige Kaution und muß einen angemessenen Teil der Kaution schon vor Ablauf der 6-Monats-Frist auszahlen.
Das sehen Gerichte aber häufig anders!
So einfach ist das leider nicht.
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Wortbedeutung/Definition: gesäubert wie in § 13.1 vereinbart
Dreck und Verunreinigungen entfernen; sauber machen.
Darüber scheinen ja unterschiedliche Auffassungen zu besten.
Wenn du nicht beweiskräftig dokumentiert hast, in welchen Zustand sich die Wohnung befand bei der Übergabe wird deine RS sicher dankend ablehnen und das Risiko, das ein Gericht deinem Vermieter folgt, ist gar nicht so gering wie hier einige glauben, ich bin selbst Vermieter.
Irgendwas ist da nicht richtig gelaufen das ist schade.
Ich empfehle meinen Mietern immer Zeugen zur Übergabe einzuladen, die unabhängig den Zustand dokumentieren dann sind, alle auf der sicheren Seite
Ich persönlich glaube noch an das Gute im Menschen und habe Kautionen immer bei der Übergabe in Bar zurückgezahlt wenn alles iO. war.
Bisher gab es noch nie Probleme mit der späteren Abrechnung der Nebenkosten.
 
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Die Wohnung übergab ich besenrein, ein Protokoll wurde nicht angefertigt. Sie zog die 150 Euro einfach von der Kaution ab. Ich sprach mit einer mir bekannten Anwälten, sie meinte, so etwas solle man der Vermieterin keinesfalls durchgehen lassen. Bin halt dennoch an eurer Meinung interessiert.

Was kostetes dich, wenn deine Bekannte (Anwältin) sich der Sache annimmt?
Mehr als 150 Euro, oder weniger?

Ich persönlich würde die Vermieterin anrufen oder vorbeifahren und auf die super freundliche Art schauen was man rausholen kann. Bei einem Stundensatz von EUR 25 reden wir immerhin von 6 Std. Reinigungseinsatz?! Wenn Du keinen Palast angebietet hattest ...... .

Sollte das nicht fruchten, würde ich pers. im selben Gespräch umschwenken und ihr deutlich machen was vertraglich vereinbart ist und was du ihr für Schwierigkeiten machen wirst wenn die Kohle nicht zurück kommt, zumal pronto.
 

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