- Registriert
- 11 Feb 2017
- Beiträge
- 1.325
was sie (mündlich) meint ist komplett irrelevant - da nicht beweisbar (oder waren bei der Übergabe (unabhängige) Zeugen dabei?)
Wurde bis dato ein Übergabeprotokoll erstellt / übergeben?
Ansonsten ist Dein Rechtsstandpunkt im Art. 13.2 Deines Mietvertrages ja schon niedergeschrieben. Dir muss zur Mängelbeseitigung eine angemessene Frist zur Beseitigung (nach Mängelrüge) gegeben werden. Dies wurde offensichtlich nicht getan.
Nicht zahlen - freundlich ablehnen.
Wurde bis dato ein Übergabeprotokoll erstellt / übergeben?
Ansonsten ist Dein Rechtsstandpunkt im Art. 13.2 Deines Mietvertrages ja schon niedergeschrieben. Dir muss zur Mängelbeseitigung eine angemessene Frist zur Beseitigung (nach Mängelrüge) gegeben werden. Dies wurde offensichtlich nicht getan.
Nicht zahlen - freundlich ablehnen.