Mietvertrag: Beendigung des Mietverhältnisses: Reinigung der Wohnung

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Die Wohnung übergab ich besenrein, ein Protokoll wurde nicht angefertigt. Sie zog die 150 Euro einfach von der Kaution ab. Ich sprach mit einer mir bekannten Anwälten, sie meinte, so etwas solle man der Vermieterin keinesfalls durchgehen lassen. Bin halt dennoch an eurer Meinung interessiert.
Das sehe ich so wie deine Anwältin!
Lass deine Anwältin ein Schriftstück erstellen, dann wirst du sehen wie der Vermieter /in reagiert!
Mfg
 
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War die Mietkaution nicht auf ein Mietkautionssparbuch einbezahlt? Scheinbar nicht!

Das Sparbuch auf dem Namen des Mieters wird an den Vermieter als Mietsicherheit übergeben.
Ist das Mietverhältnis beendet, lässt sich der Mieter das Sparbuch wieder auszahlen. Er benötigt dazu aber die Freigabe des Vermieters. Gibt es Unstimmigkeiten, können beide erstmal nicht bis zur Klärung an das Guthaben. Verhindert somit den unberechtigten Zugriff einer der beiden Parteien.
 
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da wirst du so nicht mit durchkommen aber gut Versuch macht klug;)
Wortbedeutung/Definition:
1) etwas von Schmutz befreien, eine Verunreinigung beseitigen
Gereinigt heißt halt nicht besenrein.

https://umziehen.de/umzug-transport...ng besenrein zu,Spinnenweben (auch im Keller).

Dos: Das müssen Sie für die besenreine Wohnungsübergabe tun
Um Ihre Wohnung besenrein zu übergeben, entfernen Sie groben Schmutz. Dabei gilt:
  • Saugen oder fegen Sie alle glatten Böden und saugen Sie die Teppiche ab.
  • Entfernen Sie grobe Verschmutzungen wie etwa Speisereste, Müll und Spinnenweben (auch im Keller).
  • Reinigen Sie Bad und Küche oberflächlich, entfernen Sie dabei auch starke Verkalkungen.
  • Befreien Sie die Fenster von eventuellen Kleberresten.
  • Entfernen Sie ggf. die Schmierschicht auf Terrasse oder Balkon.
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

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https://umziehen.de/umzug-transport/wohnung-besenrein-uebergeben-%e2%80%92-was-heisst-das-4187#:~:text=Um Ihre Wohnung besenrein zu,Spinnenweben (auch im Keller).

Dos: Das müssen Sie für die besenreine Wohnungsübergabe tun
Um Ihre Wohnung besenrein zu übergeben, entfernen Sie groben Schmutz. Dabei gilt:
  • Saugen oder fegen Sie alle glatten Böden und saugen Sie die Teppiche ab.
  • Entfernen Sie grobe Verschmutzungen wie etwa Speisereste, Müll und Spinnenweben (auch im Keller).
  • Reinigen Sie Bad und Küche oberflächlich, entfernen Sie dabei auch starke Verkalkungen.
  • Befreien Sie die Fenster von eventuellen Kleberresten.
  • Entfernen Sie ggf. die Schmierschicht auf Terrasse oder Balkon.
NEEEEE es gilt was in deinem Mietvertrag steht ;)
Aber wie schon gesagt mach wie du meinst
 
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Das Problem is der undefinierte und daher dehnbare Begriff "gereinigt".
Besenrein ist definiert. Durchgefegt. Ende.
Wohingegen gereinigt alles heißen kann, angefangen bei "von grobem Schmutz befreit" bis zu "porentief rein".
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Das Problem is der undefinierte und daher dehnbare Begriff "gereinigt".
Besenrein ist definiert. Durchgefegt. Ende.
Wohingegen gereinigt alles heißen kann, angefangen bei "von grobem Schmutz befreit" bis zu "porentief rein".
der Begriff gereinigt ist auch klar definiert;)
Da ist es halt nicht mit mal eben denn groben Dreck aufkehren getan auch alle anderen Oberflächen müssen gereinigt werden. Wenn du mir Geschirr leihen würdest und wir vereinbaren, dass ich es gereinigt zurückgebe, dann wärst du sicher nicht begeistert, wenn ich es nur von groben Speiseresten befreit zurückgebe. Dann erwartest du sauberes Geschirr so wie du es mir geliehen hast.;)
 
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Ds ist der klassische Fall von "man kann es ja mal probieren", bei 150€ ist es aber ungeschickt, der Betrag ist etwas hoch für "mir egal, streite ich mich nicht drum", da hätte ich als gerissener Vermieter halt 90€ angesetzt.

Meine Meinung: sofort widersprechen und die Kaution fällig stellen, da es ja keine Mängelrügen gab. Dann anmahnen, Mahnbescheid und abwarten.
Auch der Trick, die Kaution bis zur Nebenkostenabrechnung einzubehalten, dürfte illegal sein.
 
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Was ich nicht verstehe ist, warum soll ein Vermieter sich den Stress antun grundlos und willkürlich einfach 150,-€ einzubehalten.
Du wirst ja sicher den Zustand beweiskräftig mit Zeugen dokumentiert haben, um die Forderung abzuwehren.
Solltest du das nicht haben musst du hoffen das dein Vermieter das auch nicht hat.
Mir wäre es das Theater für 150,- nicht wert.
Weil das in 3 von 5 Fällen klappt? Wenn die Vermieter immer nur so kurze Verträge schliessen, kann das lohnen.

In den Niederlanden hat meine pingelige Frau mit mir zusammen die Endreinigung vorgenommen, trotzdem wurden mir 50€ für Reinigungsarbeiten abgezogen. Ist halt Standard und "Zubrot". Die Ausländer (u.a. ich) werden schon nicht klagen, sind ja eh erstmal weg nach dem Auszug.
 
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Das Problem is der undefinierte und daher dehnbare Begriff "gereinigt".
Besenrein ist definiert. Durchgefegt. Ende.
Wohingegen gereinigt alles heißen kann, angefangen bei "von grobem Schmutz befreit" bis zu "porentief rein".

Dass besenrein nur durchfegen bedeutet denken viele. Umgangssprachlich mag das richtig sein. Im Mietrecht hat besenrein jedoch eine andere Bedeutung. In #36 ist es schon erklärt - oder selber mal googeln.
 
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Das Problem is der undefinierte und daher dehnbare Begriff "gereinigt".
Besenrein ist definiert. Durchgefegt. Ende.
Wohingegen gereinigt alles heißen kann, angefangen bei "von grobem Schmutz befreit" bis zu "porentief rein".
Ein Mietvertrag unterliegt der AGB-Kontrolle. Zweifel in der Auslegung des Wortes gehen zu Lasten des Vertragsverwenders.
 

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