Mindest Gewicht Tresor

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Hallo Zusammen,

evtl. soll ein neuer Tresor her.

Was muss dieser wiegen, damit ich diesen nicht mit einer Wand verdübeln / verschrauben muss.

Reichen 200 kg oder müssen es 250 kg, an dieses Gewicht meine ich mich zu erinnern.

Danke + gruss

alex
 
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Kommt drauf an. Es gibt nebenbei neue Aufbewahrungsvorschriften
13AWaffV
3.
in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997, Oktober 2002, Februar 2006, Januar 2010 oder Juli 2012)3 entspricht und bei dem das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm unterschreitet: a)
eine unbegrenzte Anzahl von Langwaffen und insgesamt bis zu fünf nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.1 bis 1.2.3 und 1.2.5 des Waffengesetzes verbotene Waffen und Kurzwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 2.5 des Waffengesetzes), für deren Erwerb und Besitz es ihrer Art nach einer Erlaubnis bedarf, und
b)
zusätzlich eine unbegrenzte Anzahl nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4 bis 1.2.4.2 und 1.3 bis 1.4.4 des Waffengesetzes verbotener Waffen sowie
c)
zusätzlich Munition;
4.
in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997, Oktober 2002, Februar 2006, Januar 2010 oder Juli 2012)4 entspricht und bei dem das Gewicht des Behältnisses mindestens 200 Kilogramm beträgt: a)
eine unbegrenzte Anzahl von Langwaffen und bis zu zehn nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.1 bis 1.2.3 und 1.2.5 des Waffengesetzes verbotene Waffen und Kurzwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 2.5 des Waffengesetzes), für deren Erwerb und Besitz es ihrer Art nach einer Erlaubnis bedarf, und
b)
zusätzlich eine unbegrenzte Anzahl nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4 bis 1.2.4.2 und 1.3 bis 1.4.4 des Waffengesetzes verbotener Waffen sowie
c)
zusätzlich Munition;
5.
in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I (Stand Mai 1997, Oktober 2002, Februar 2006, Januar 2010 oder Juli 2012)5 entspricht: a)
eine unbegrenzte Anzahl von Lang- und Kurzwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 2.5 des Waffengesetzes), für deren Erwerb und Besitz es ihrer Art nach einer Erlaubnis bedarf,
b)
eine unbegrenzte Anzahl nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.1 bis 1.4.4 des Waffengesetzes verbotener Waffen sowie
c)
Munition.
 
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0er oder 1er Schrank muss nicht mehr angeschraubt werden, solange nicht mehr als 5 Kurzwaffen drin sind.
 
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Alexem wird es sicherlich verstehen, für alle die es nicht verstehen würden, einen Schrank muss man gar nicht andübeln. Er muss nur ein 0er oder 1er Schrank sein. 10 Lange und 5 kurze darfst auch immer reinlegen, erst wenn man die Zahl überschreitet zieht die Gewichtsregel bzw. es kommen Dübel ins Spiel. Es gelten auch nicht die Waffeneintragungen auf der WBK sondern die reale Anzahl der Waffen IM Schrank
 

FTB

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Alexem wird es sicherlich verstehen, für alle die es nicht verstehen würden, einen Schrank muss man gar nicht andübeln. Er muss nur ein 0er oder 1er Schrank sein. 10 Lange und 5 kurze darfst auch immer reinlegen, erst wenn man die Zahl überschreitet zieht die Gewichtsregel bzw. es kommen Dübel ins Spiel. Es gelten auch nicht die Waffeneintragungen auf der WBK sondern die reale Anzahl der Waffen IM Schrank

Langwaffen sind in allen Klasse 0 und 1 Schränken ohne Begrenzung.
 
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Ich kenne keine Passage im Waffengesetz die besagt, das Behältnisse mit dem Mauerwerk verbunden sein müssen. Egal welche Klasse oder Gewicht.
 
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Im WaffG würde man auch falsch suchen. Die AWaffV regelt die Details.
Hier gab es nun wiederum eine Änderung welche für den 06.07.2017 Gültigkeit erlangte.
Es geistert noch die alte Textpassage durch die Gegend und bringt deshalb Verwirrung.
Hiermal die alte, ungültige Fassung
(1) In einem Sicherheitsbehältnis, das der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand: Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) oder der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 2)3) (Stand: Mai 1995) entspricht, dürfen nicht mehr als zehn Kurzwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.6, dritter Halbsatz zum Waffengesetz), zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, oder zehn nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.1 bis 1.2.3 zum Waffengesetz verbotene Waffen aufbewahrt werden; unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf. Wird die in Satz 1 genannte Anzahl überschritten, so darf die Aufbewahrung nur in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I (Stand: Mai 1997) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR-Mitgliedstaates entspricht, oder in einer entsprechenden Mehrzahl von Sicherheitsbehältnissen nach Satz 1
In der aktuellen Fassung gibt es nur noch Widerstandsklassen und Gewichte.
 
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Ich kenne keine Passage im Waffengesetz die besagt, das Behältnisse mit dem Mauerwerk verbunden sein müssen. Egal welche Klasse oder Gewicht.
Gibts auch keinen. Für meine "kleinen" B-Schrank habe ich rein interessehalber mal nachgefragt bei der Vorortbegehung. Die Antwort war ungefährt: Wenn Sie wollen können sie dort auch Rollen drunter schrauben, die Schränke müsse nicht befestigt werden.
 
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3 Jul 2013
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...:whistle:...

wo man hinguckt....nur noch "Experten":cry: :sad:....die Vorgaben sind ÜBERHAUPT NICHT zu erfüllen,
weil....

"Gewicht" eine "Kraft" darstellt und die Einheit "Newton" zugeordnet ist,
die Größe der Einheit "Kilogramm" die " Masse" ist!

Aber wenn`s vom Gesetzgeber kommt, wird s schon anders sein als im Rest der Welt!;)
 
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das ist eine versicherungsrechtliche Sache, keine waffenrechtliche.
Für Altbestand natürlich immer noch eine waffenrechtliche Sache.
Es ist recht leicht in einem als Zitat eingebrachten Gesetzestext nachzuvollziehen.

Hier, für den konkret neu zu beschaffenden Tresor, ist das unerheblich.
Versicherungsaussagen sind nicht möglich. Das kann man nur am konkreten versicherungsprodukt festmachen. Alleinaufgabe für jeden Einzelnen also.
 
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