Mini Wiederladestation für meine Jagdmunition

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Moin zusammen,

ich bin am überlegen, ins Wiederladegeschäft einzusteigen.
Hintergrund ist:

Interesse am Thema
Bisweilen irre Munitionspreise/ Verfügbarkeiten
Präzisionsfetisch
Munitionsfühlige Kanonen

Problemstellung:
Ich habe sehr wenig Platz und würde mir gerne - so der Gedanke - einen kleinen fahrbaren Wiederladetisch basteln, an dem ich dann peu a peu meine Murmeln stopfen kann (und wo alle Geräte ihren Platz finden).
Alles soll platztechnisch in Minimalausführung laufen.
Haltet ihr sowas für machbar? Wieviel Platz brauche ich mindestens?
Mit was für Kosten sollte ich rechnen?
Irgendwelche Ideen?

Vielen Dank im Voraus
und viele Grüße
C
bevor ich mir einen etwas komfortableren Wiederladeplatz eingerichtet habe, hatte ich mir diesen Minitisch / Regal aus Sperrholz zusammengeschraubt. Die Schräge wirkt etwas der Hebelwirkung der Presse entgegen, so das der Tisch nicht nach vorn kippt, falls mal etwas mehr Druck nötig ist. Die Pressen sind auf einem extra Stück Sperrholz und werden einfach mit Schraubzwingen befestigt. Natürlich kann man eine Presse auch direkt auf den Tisch festschrauben. Das hatte ich extra nicht gemacht da so Tisch und Presse getrennt getragen werden können. Tisch mit Presse wäre mir zu schwer. Restliche Ausrüstung war in einem großen Alukoffer. Was während der Arbeiten nicht auf den Schrank passte, hatte dann einen Platz auf der Küchenarbeitsplatte oder auch mal Küchentisch.
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Sobald man eine Mehrstationenpresse hat, oder "aggressive" Hülsenumformung betreibt sollte man gerade bei so Rolltischchen sich überlegen ob man nicht in eine Montagelösung investieren sollte die die Presse vom Tischrand weg bewegt um da Kippmoment zu verringern.
 

WP

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...ACHTUNG!!!
......#@Mauseristi hat mich drauf aufmerksam gemacht, dass die Formulierung in den Jaqgdhaftpflichtbedingungen geändert wurden:........NEU:.....nichtgewerbliches Wiederladen für EIGENE Zwecke ........steht da
Konnte mir bisher keiner sagen, was diese Formulierung genau bedeutet......
Was brauche ich eine Haftpflicht, wenn es mir selber an meiner Waffe durch nen Fehler was schreddert?????
Hab @Mauseristi gebeten, hab ihm eine kompetente Nummer gegeben, das Ergebnis hier einzustellen.
Die Bestandkunden mit Altverträgen dürfen nach wie vor für Jagd-und Schützenkollegen nichtgewerblich wiederladen, so die Aussage meines Gother Gebietsdirektors....
 
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Es sei denn in der 27er Erlaubnis steht folgendes:
„Die Eintragung gilt nur für das Laden und Wiederladen von Patronenmunition für die in die Waffenbesitzkarte des Antragstellers eingetragenen Waffen. …… Ferner darf Langwaffenmunition geladen und wiedergeladen werden die zum Zwecke der Jagd verwendet wird“.
 
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Es sei denn in der 27er Erlaubnis steht folgendes:
„Die Eintragung gilt nur für das Laden und Wiederladen von Patronenmunition für die in die Waffenbesitzkarte des Antragstellers eingetragenen Waffen. …… Ferner darf Langwaffenmunition geladen und wiedergeladen werden die zum Zwecke der Jagd verwendet wird“.
Das seht bei mir nicht drin. Ich darf alles laden, auch wenn nicht in meiner wbk. 😁
 

Wheelgunner_45ACP

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Es sei denn in der 27er Erlaubnis steht folgendes:
„Die Eintragung gilt nur für das Laden und Wiederladen von Patronenmunition für die in die Waffenbesitzkarte des Antragstellers eingetragenen Waffen. …… Ferner darf Langwaffenmunition geladen und wiedergeladen werden die zum Zwecke der Jagd verwendet wird“.
Der Satz ist schon lange ungültig. Gibt ein paar Urteile zu dem Thema, wenn du Google bemühst.

Denn mit dem Satz dürftest du nicht mal für Leihwaffen, die du regelmäßig benutz selber stopfen.
 
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Der Satz ist schon lange ungültig. Gibt ein paar Urteile zu dem Thema, wenn du Google bemühst.

Denn mit dem Satz dürftest du nicht mal für Leihwaffen, die du regelmäßig benutz selber stopfen.

Jein. Solange er in der Erlaubnis eingetragen ist IST er soviel ich weiß gültig.

Man hat aber aufgrund der Urteile gute Chancen den Satz streichen zu lassen. Das muss man aber aktiv beantragen/einfordern.

Meines Wissens (bin kein Jurist!) ist selbst ein gesetzeswidriger Verwaltungsakt gültig bis er zurückgenommen wird.
 
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Der Satz ist schon lange ungültig. Gibt ein paar Urteile zu dem Thema, wenn du Google bemühst.

Denn mit dem Satz dürftest du nicht mal für Leihwaffen, die du regelmäßig benutz selber stopfen.
Hallo, ja Du hast Recht. Ich werde es bei der Nächsten Verlängerung ansprechen… Als es eingetragen wurde hieße es bei der Behörde (ich glaube wir habe die gleiche) ich könnte es einklagen…
 
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LEE Handpresse Breech Lock *neue Ausführung​

LEE Collet Necksize Matrizensatz​


 
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Nur so als Idee (funktioniert bei mir): die Presse getrennt vom anderen Tisch/Plunder
 

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