Mischling als Beihund

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Hallo zusammen,
mal rein hypothetisch:
Ich habe einen Teckel, der auf Schweiß gearbeitet und geprüft ist (Vswp). Tut sich naturgemäß mit dem Fangen von kranken Rehen etwas schwer. Darf ich als Beihund einen (stummen) schäferhundartigen Mischling führen, der krankes Rehwild zuverlässig fängt und abtut?
Wie kann der Einsatz eines solchen Hundes versichert sein?
Weitergesponnen: Wenn dieser Hund außerdem führernah stöbert, Sauen laut stellt, an gesundem Rehwild nach 100m abdreht, kann man ihn mit dem Teckel auch gemeinsam stöbern lassen?
Rein rechtlich und versicherungstechnisch betrachtet.
Welche Rolle spielt das jeweilige Bundesland?
 

z/7

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Wenn der so schön stöbert und fängt, ist es ja vllt ein DD-Laika-Mix. Dann steht dem Einsatz nichts im Wege, nirgendwo. ;)
 
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Statt im Forum diese Fragen zu stellen und sich das darauffolgende Schauspiel anzutun mach lieber die Brauchbarkeit mit ihm und lass ihn das machen was er kann.
Sicherlich nicht die klassische und gewollte Art des Jagdhundewesens aber lieber so als ein voll durchgeprüfter Hund der in der Praxis nix taugt.....
 
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Rechtlich ist es nicht statthaft da er kein geprüfter Jagdhund ist. Sollte eigentlich jedem Jäger klar sein!?

In manchen Bundesländern dürfen Jagdhundphänotypische Hunde auch ohne Papiere die Prüfung ablegen. Bei nem Schäferhundmischling sehe ich da schwarz.

Versicherungsrechtlich?
Sollte eigentlich auch klar sein. Übernimmt keine Jagdhaftpflicht da der Hund ja nicht jagdlich geprüft war.
Und die normale Hundehaftpflicht wird einen Schadensfall auch ablehnen.

Also in allen Fällen auf dem Papier illegal.
 
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Es geht hier um vorsätzliche Jagdausübung mit einem nicht geprüften Hund.
Bitte beim Thema bleiben und nicht wieder Fälle wäre hätte könnte konstruieren um die es nicht geht.
Und wenn du selber einen Hund ausgebildet hast, dann solltest du solche Fragen nicht stellen dürfen.
Die Einarbeitung erfolgt ja wohl im Jugendalter und bis zu einem gewissen Alter sind JAGDhunde auch ohne Prüfung mitversichert.
 
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Es geht hier um vorsätzliche Jagdausübung mit einem nicht geprüften Hund.
Bitte beim Thema bleiben und nicht wieder Fälle wäre hätte könnte konstruieren um die es nicht geht.
Und wenn du selber einen Hund ausgebildet hast, dann solltest du solche Fragen nicht stellen dürfen.
Die Einarbeitung erfolgt ja wohl im Jugendalter und bis zu einem gewissen Alter sind JAGDhunde auch ohne Prüfung mitversichert.
Nennen wir es "nicht prüfbarer hund", damit wir diese Konstruktionen vermeiden können :)
 
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Wie arbeitest du deinen Stöberhund ein, wenn er ohne Prüfung nicht jagen darf?!
Und trotzdem für dich nochmal zum nachlesen, Beispiel Bayern:

Art. 39 BayJG Verwendung von Jagdhunden

(1) 1Bei jeder Such-, Drück-, Riegel- und Treibjagd sowie bei jeder Jagdart auf Wasserwild sind brauchbare Jagdhunde in genügender Zahl zu verwenden. 2Auch der bei einer anderen Jagdart zur Nachsuche verwendete Hund muß brauchbar sein.
(2) Die Jagdbehörde kann dem Revierinhaber die Verpflichtung zur Haltung eines zur Nachsuche brauchbaren Jagdhundes auferlegen.
(3) Das Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Vorschriften über die Feststellung der Brauchbarkeit von Jagdhunden zu erlassen und hierbei Prüfungen vorzuschreiben sowie ihre Durchführung und die Prüfungszulassung zu regeln; mit der Durchführung von Brauchbarkeitsprüfungen und der Feststellung der Brauchbarkeit von Jagdhunden können die anerkannten Vereinigungen der Jäger (Art. 51) betraut werden.
§ 21 AVBayJG Brauchbarkeit von Jagdhunden
(1) Ein Jagdhund gilt als brauchbar, wenn er eine Brauchbarkeitsprüfung oder eine ihr gleichgestellte Prüfung bestanden hat.
(2) Die Brauchbarkeitsprüfung wird durch die Organe der anerkannten Vereinigungen der Jäger (Art. 51 BayJG, § 32) nach einer von der obersten Jagdbehörde anerkannten Prüfungsordnung durchgeführt, in der auch Bestimmungen über die der Brauchbarkeitsprüfung gleichgestellten Prüfungen getroffen werden können.
 

z/7

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Welche Brauchbarkeit und in welchem Bundesland?
Würde es erst mal mit der Nachsuche auf Schalenwild probieren. In jedem Bundesland, wo auch Phänotyp geprüft wird.

Das mit dem Stöbern ist ohne Spurlaut für alles außer Vorsteher ein Problem. Was an sich schon grotesk ist, aber nu. Vllt muß das mal jemand mit zuviel Geld vor Gericht durchexerzieren.
 
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Beihunde (zur Hatz geeignete Jagdhunde)
- müssen der Anerkennungsstelle gemeldet sein,
- müssen sicht- oder mindestens standlaut sein,
- sind nur dann versichert, wenn sie zusammen mit dem anerkannten Nachsuche-
hund auf der Nachsuche eingesetzt werden.

Aus
Grundsätze für anerkannte nachsuchengespanne Bw
 

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