Mit Begehungsschein alleine jagen? (d.h.: ohne Pächter)

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Liebe Foristi,

Darf man mit einem Begehungsschein alleine jagen? (selbstverständlich wie vereinbart mit dem Pächter).

Oder ist es gesetzlich erforderlich dass der Pächter auch im Revier ist, bzw. In der Nähe.

Dank und herzliche Grüsse,
Cingi
 

Fex

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Dafür hast du ja einen Begehungsschein - ansonsten wärst du Jagdgast, da braucht es die Anwesenheit.
 
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Ich gehe mal davon aus, dass Du entweder kein Jäger bist oder derzeit im Jagdkurs bist und noch kein Jagdrecht gehört hast.

Egal, ob Du einen unentgeltlichen oder entgeltlichen Begehungsschein hast, darfst Du mit dem Begehungsschein im Revier des (Haupt-)Pächters, für den der Begehungsschein gilt, jagen. Der Begehungsschein gilt ja eben als Nachweis dafür, dass Du im dort benannten Revier jagen darfst.
Was Du mit dem (Haupt-)Pächter für interne Absprachen getroffen hast, interessiert erstmal nicht. Vorteil für den (Haupt-)Pächter ist ja gerade, dass er sich durch Begehungsscheininhaber relativ schnell dieser entledigen kann.
Wenn er gemeinsam ein Revier pachtet (als Mitpächter), fällt es ihm schwer, die anderen (Mit-)Pächter bei Nichtgefallen loszuwerden.
Da pachtet er doch lieber ein Revier bis 1000 Hektar allein und vergibt entsprechende entgeltliche Begehungsscheine gegen entsprechende Preise oder vergibt unendlich viele (mögliche) unentgeltliche Begehungsscheine gegen entsprechende "Hegebeiträge".
 
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Wobei diese in du Fall zu entgeltlichen Begehungsscheinen werden.
Hier ist Vorsicht für Pächter und Begehungsscheininhaber angesagt.
Hier wird das mal übersichtlich zusammengefasst:
http://www.jagdrechtsblog.com/der-entgeltliche-unentgeltliche-begehungsschein-und-der-hegebeitrag/

Diese Problematik ist mir bekannt, weshalb ich auch den Begriff Hegebeitrag in Anführungszeichen gesetzt habe.
Ich wollte nur nicht mein Posting mit einer in Deinem Link ausführlichen Darstellung überfrachten.

Also, Danke für Deine Ergänzung und den passenden Link dazu. :thumbup:
 
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Hallo Dianus,

was ist denn bitte ein "(Haupt-)Pächter"? Gibt es auch einen "(Neben-)Pächter" ? Und was unterscheidet ihn vom (Mit-)Pächter?

Wenn man für einen unentgeldlichen Begehungschein einen Hegebeitrag zahlen muss, dann handelt es sich gewöhnlich um einen entgeldlichen Begehungsschein. ;-) -> Obacht.

Edit: P.S. Da war schon einer schneller.
 
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Da "Pächter" oftmals im juristischen UND im nichtjuristischen Sinne (also entgeltlicher Begehungsscheininhaber) benutzt wird, wollte ich durch die Verwendung von "(Haupt-)Pächter" diese Unterscheidung umgehen, aber dennoch klarmachen, dass nur der Pächter (im jur. Sinne) Begehungsscheíne (entgeltliche und unentgeltliche) vergeben kann.
 
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Der inhaber eines entgeldlichen Begehungscheins ist also ein Pächter im nichttjuristischen Sinne? :what::what:


Das hast du so aber nicht gemeint, oder? Wer sagt denn sowas?
 
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Genau das habe ich so nicht gemeint, wird mir aber öfters als solches verkauft!

Viele meinen, weil ich zahle, bin ich (Mit-)Pächter.
Das ist natürlich falsch.
Je nach Größe des Reviers oder auch Jagdgenossenschaft gibt es einen oder mehrere Pächter im juristischen Sinne.
Alle anderen sind entweder entgeltliche oder unentgeltliche Begehungsscheininhaber.

Ich habe es sogar schon gelesen, dass der Pächter und die entgeltlichen Begehungsscheininhaber in ihrem GbR-Vertrag nur von "Pächtern" sprachen ... :no:
 
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Ein Revier wird verpachtet zB. an 3 Pächter. Einer ist ortsansässig und verwaltet das Revier. (Hauptpächter) Die anderen beiden Pächter sind Mitpächter. Es wird da auch eine vertragliche Vereinbarung geben!

Der formelle Ausdruck für Begehungsschein heißt Jagderlaubnisschein.

Ein Begehungsschein gibt es nicht! Begehen kann man JEDES Revier!
 
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Darf man mit einem Begehungsschein alleine jagen? (selbstverständlich wie vereinbart mit dem Pächter).

Oder ist es gesetzlich erforderlich dass der Pächter auch im Revier ist, bzw. In der Nähe.


Moin,

mit einem "Begehungsschein" darfst Du das Revier begehen. :)

Die Dinger, mit denen man jagen darf, nennt man richtig Jagderlaubnisschein (JES) und damit in der Tasche darfst Du auf das dort freigegebene Wild ohne Begleitung waidwerken.

Sonstige Jagdgäste ohne Jagderlaubnisschein dürfen von JES-Inhabern nicht allein geführt werden und bedürfen der Anwesenheit des Jagdausübungsberechtigten (JAB) oder bestätigten Jagdaufsehers im Revier (sog. Rufweite/15 Min.).

Viele Grüße,
Schnepfenschreck.


Nachtrag: Joe war schon schneller... :)
 
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Recht vielen Dank an Allen.


Bislang habe ich (3 JJ) nur gejagd (Ansitz) mit kurzfristigen entgelt. Jagderlaubnisscheinen von entweder Fortstämten oder von kommerz. Jagdbüros.

Es ist mir jetzt klar, das sein langfristiger Begehungsschein (BES?) oder ein JES sinnvoll ist.

Ein herzliches Waidmannsheil,
Cingi
 
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Dafür hast du ja einen Begehungsschein - ansonsten wärst du Jagdgast, da braucht es die Anwesenheit.

Jeder Jagderlaubnisscheininhaber oder Inhaber eines Pirschbezirks bei der Forst ist "Jagdgast".
Außer Jagdgästen gibt es nur Jagdausübungsberechtigte oder angestellte Berufsjäger und bestätigte Jagdaufseher.
Jagdgäste mit einem Jagderlaubnisschein (entgeltlich oder unentgeltlich) dürfen ohne Begleitung des Pächters, Forstbeamten, Eigenjagdbesitzers, eines angestellten Jagdaufsehers oder Berufsjägers im Revier jagen.
 

JMB

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Ein Revier wird verpachtet zB. an 3 Pächter. Einer ist ortsansässig und verwaltet das Revier. (Hauptpächter) Die anderen beiden Pächter sind Mitpächter.
Hast Du eine Fundstelle für Deine Aussagen?
Ich kenne zwar nicht jedes LJG in D, aber diese Begriffe und Aussagen sind mir so noch nie untergekommen.


Ein Begehungsschein gibt es nicht!
Stimmt!
Ebensowenig, wie es Hauptpächter und Mitpächter gibt.

Alle Pächter sind gleichberechtigt und haften noch dazu gesamtschuldnerisch (vertragliche Vereinbarungen im Innenverhältnis der Pächter zueinander entfalten nach außen keine Wirkung).

Was die anzurechnende Fläche, auf der einem Jäger die Jagdausübung zusteht angeht sind (zumindest in einigen LJGen) sogar entgeltliche JES der Pacht gleichgestellt.


WaiHei
 
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edit

Auch wenn es um Geld geht, so ist ein JES entgeltlich oder unentgeltlich.
Genauso geht man zwar auf die Jagd, hat aber gejagt.
:twisted:
 
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