Ich gehe mal davon aus, dass Du entweder kein Jäger bist oder derzeit im Jagdkurs bist und noch kein Jagdrecht gehört hast.
Egal, ob Du einen unentgeltlichen oder entgeltlichen Begehungsschein hast, darfst Du mit dem Begehungsschein im Revier des (Haupt-)Pächters, für den der Begehungsschein gilt, jagen. Der Begehungsschein gilt ja eben als Nachweis dafür, dass Du im dort benannten Revier jagen darfst.
Was Du mit dem (Haupt-)Pächter für interne Absprachen getroffen hast, interessiert erstmal nicht. Vorteil für den (Haupt-)Pächter ist ja gerade, dass er sich durch Begehungsscheininhaber relativ schnell dieser entledigen kann.
Wenn er gemeinsam ein Revier pachtet (als Mitpächter), fällt es ihm schwer, die anderen (Mit-)Pächter bei Nichtgefallen loszuwerden.
Da pachtet er doch lieber ein Revier bis 1000 Hektar allein und vergibt entsprechende entgeltliche Begehungsscheine gegen entsprechende Preise oder vergibt unendlich viele (mögliche) unentgeltliche Begehungsscheine gegen entsprechende "Hegebeiträge".