jetzt erst gesehen...
ich fahre regelmäßig in die Schweiz, mein DD ist kupiert.
Normalerweise muss man dass anzeigen, bekommt ein Formular, zahlt einen Betrag X an der Grenze als Kaution und bekommt diesen wieder beim Verlassen zurück.
Bislang habe ich aber nur einen Zöllner getroffen, der wusste wie das geht und das Formular gefunden hat. Nach einer Stunde suchen....
Alle anderen Male habe ich dass angezeigt. D.h. zu den Zöllnern gegangen und gesagt, dass ich Einreise und am Tag X wieder mit Hund zurückfahre. Ich hatte alle gültigen Impfpapiere dabei, aus denen geht ja auch hervor, dass ich Eigentümer bin. Kurz erklärt, dass Kupieren in D noch erlaubt ist und ich weder züchten, noch verkaufen will und den Grund meines Besuches.
Dann beraten die sich immer und sagen meist: "Fahren sie weiter, bitte".
Ich bitte dann trotzdem um ein Stück Papier auf dem kurz steht "Einreise mit Hund (ZB Nummer aus dem Impfpass), Ausreise am .... mit Stempel und Unterschrift." Das kann ich dann ggfs vorzeigen und riskiere nichts. So erkläre ich dass dann auch. Den Zettel werfe ich nach der Wiedereinreise einfach weg.
Wenn du mehr wissen willst gerne PN oder dann auf Telefonkontakt
edit: ich mache das nur, weil ich nichts riskieren will. Der Beitrag von Wäller zuvor entspricht auch meiner Erfahrung. Wenn der Hund allerdings in der Schweiz jmd gebissen hat, würde ich sofort das Land mit Hund verlassen. Unabhängig vom Grund/Verschulden, werden Hunde die gebissen haben, eingeschläfert.