Mit dem Hund in die Schweiz !

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Frage für einen Jagdfreund.
Der möchte mit seinem Weimaraner (mit kopierter Rute) in die Schweiz fahren.
Gibt es da Probleme (er befürchtet so was).
Da ich von der Materie keinen Plan habe, frage ich euch einfach mal.

Remy
 
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14 Aug 2003
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Ich fahre regelmässig in die Schweiz. Hatte noch nie Probleme mit Behördenvertretern. Manche Hundehalter fragen, weshalb der Hund kupiert ist.

Gruß Wäller
 
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30 Jan 2016
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jetzt erst gesehen...

ich fahre regelmäßig in die Schweiz, mein DD ist kupiert.

Normalerweise muss man dass anzeigen, bekommt ein Formular, zahlt einen Betrag X an der Grenze als Kaution und bekommt diesen wieder beim Verlassen zurück.

Bislang habe ich aber nur einen Zöllner getroffen, der wusste wie das geht und das Formular gefunden hat. Nach einer Stunde suchen....

Alle anderen Male habe ich dass angezeigt. D.h. zu den Zöllnern gegangen und gesagt, dass ich Einreise und am Tag X wieder mit Hund zurückfahre. Ich hatte alle gültigen Impfpapiere dabei, aus denen geht ja auch hervor, dass ich Eigentümer bin. Kurz erklärt, dass Kupieren in D noch erlaubt ist und ich weder züchten, noch verkaufen will und den Grund meines Besuches.

Dann beraten die sich immer und sagen meist: "Fahren sie weiter, bitte".

Ich bitte dann trotzdem um ein Stück Papier auf dem kurz steht "Einreise mit Hund (ZB Nummer aus dem Impfpass), Ausreise am .... mit Stempel und Unterschrift." Das kann ich dann ggfs vorzeigen und riskiere nichts. So erkläre ich dass dann auch. Den Zettel werfe ich nach der Wiedereinreise einfach weg.

Wenn du mehr wissen willst gerne PN oder dann auf Telefonkontakt

edit: ich mache das nur, weil ich nichts riskieren will. Der Beitrag von Wäller zuvor entspricht auch meiner Erfahrung. Wenn der Hund allerdings in der Schweiz jmd gebissen hat, würde ich sofort das Land mit Hund verlassen. Unabhängig vom Grund/Verschulden, werden Hunde die gebissen haben, eingeschläfert.
 
Zuletzt bearbeitet:
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18 Apr 2017
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Habe mit meine DD (kupert) auch keine Probleme.
War allerdings in der CH als Kurzurlauber/Feriengast (wie beschrieben "siehe letzter Satz").
 
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14 Aug 2003
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Da ich von Weihnachten bis 30.12. mit meinem kupierten Hund mal wieder in die Schweiz wollte, habe ich vorher beim Zoll angerufen.
Ich sollte mich bei der Einreise melden, ein Formular mit Ein- und Ausreisedatum ausfüllen, eine Kaution hinterlegen und dann einreisen.
Bei der Einreise am Grenzübergang Weil a.Rh. habe ich mich beim Zöllner gemeldet. Er hat nur den Impfpass kontrolliert und mich dann weitergeschickt. Mehr bräuchte man für einen vorübergehenden Aufenthalt in der Schweiz nicht! Na dann!

Gruß Wäller
 

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