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Gelöschtes Mitglied 9162
Guest
.., jedoch die Urteilsbegründung bleibt ominös. Annahme: Ich fahre zu einer Kreuzung die rot anzeigt. Ich bremse und bleibe stehen. Daraufhin wird mir der Führerschein entzogen. Begründung: Es hätte sein können, das ich nicht bremse?
ICh darf, weil es lustig und traurig zugleich ist nochmals § 59 III Stmk Jagdgesetz zeigen:
(3) Zum Schutz der Kleinhaustiere dürfen Steinmarder, Marderhunde, Iltisse, Waschbären und Füchse in Häusern, Gehöften und Höfen von den Besitzerinnen/Besitzern oder ihren Beauftragten, auch wenn diese Personen nicht im Besitz einer Jagdkarte sind, ohne Bewilligung der/des Jagdausübungsberechtigten lebend gefangen oder mit einer Schusswaffe getötet werden, wobei die übrigen Bestimmungen des Jagdgesetzes einzuhalten sind. Das gefangene oder getötete Tier ist der/dem Jagdausübungsberechtigten zu übergeben.
In der Tat ist die unterirdische Begründung des Urteils , ungeachtet dessen, dass eine OWI wohl verwirklicht wurde, wirklich das Haar in der Suppe, die einen kaltnass geschwitzt nachts auffahren lässt.