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Nein, Mitgliedsbeiträge können nicht geltend gemacht werden.
In Niedersachsen definitiv doch, und zwar für LJN, Kreisgruppe und Hegering.
Nein, Mitgliedsbeiträge können nicht geltend gemacht werden.
Nein, das funktioniert nur, wenn es für den Beitrag keine (nennenswerte) Gegenleistung gibt, z.B. beim Roten Kreuz. Hat man aber durch die Mitgliedschaft persönliche Vorteile, z. B. einen Schießstand günstiger nutzen als ein Nichtmitglied, ist es vorbei mit der Absetzbarkeit, ggf. auch rückwirkend.Moin,
das stimmt so pauschal nicht!
Dort, wo der Landesjagdverband als gemeinnützig (im Sinne der AO) anerkannt ist, kann natürlich der Mitgliedsbeitrag gesamt steuermindernd geltend gemacht werden. Da Kreisjägerschaften und Hegeringe nachgelagerte Untergliederungen sind, gilt das für den Gesamtbeitrag.
(Mitgliedsbeitrag fürs Fitnessstudio kannst Du aber nicht absetzen.)
Cheers,
Schnepfenschreck.
Nein, das funktioniert nur, wenn es für den Beitrag keine (nennenswerte) Gegenleistung gibt, z.B. beim Roten Kreuz. Hat man aber durch die Mitgliedschaft persönliche Vorteile, z. B. einen Schießstand günstiger nutzen als ein Nichtmitglied, ist es vorbei mit der Absetzbarkeit, ggf. auch rückwirkend.
Das ist richtig. Aber was ist die Grundlage für den Körperschaftsbescheid?Völliger Unsinn.
Maßgebend ist der Körperschaftsbescheid.
Und was steht da über die Freistellung von Mitgliedsbeiträgen von gemeinnützigen Vereinen, die sich mit Betätigungen in der Freizeit befassen?
Ist er denn e.V und gemeinnützig ?
Ein Jagdverband ist kein Sportverein.