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Der wäre ??????????
Naja, zumindest für Niedersachsen gilt gem. NJagdG:
§ 40
Landesjägerschaft
Weist eine jagdliche Vereinigung nach, dass ihr mehr als die Hälfte der Jagdscheininhaberinnen und Jagdscheininhaber des Landes angehört, so kann sie von der obersten Jagdbehörde als Landesjägerschaft anerkannt werden.
Diese anerkannte Landesjägerschaft wird dann auf politische Ebene z.B. in Gesetzgebungsverfahren einbezogen etc. Die Landesjägerschaft ist auf politischer Ebene also Vertreter der Jäger.
Das muss gar nichts nützen, kann aber. Wir können natürlich aus Geiz, Egoismus, Desinteresse oder sonstigen Gründen gleich freiwillig auf jede Vertretung auf politischer Ebene verzichten. Unsere Feinde freuen sich dann.