Möglichkeiten zum Missbrauch

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10 Jan 2012
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Ich wunder mich heute noch, dass wir in den meisten Bundesländern SDs haben. Und irgendwo beschreibend das wir bei der aktuellen Panikmache rund um die ASP keine Lösung für Jedermann haben.
 
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Ist halt die Frage wer "Die" sind. Das weis ich in der Tat nicht und genauso ist mir unklar welcher Mißbrauch gemeint ist.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus

Nenne es wie du meinst.
ich unterscheide bewusst, damit man weiss, worüber geschrieben wird.... Der Blick ins deutsche Waffengesetz reicht aus.

Das DualUse Gedöns ist Augenwischerei und sonst nichts.
das kannst Du so sehen,, d a s wird aber auf absehbare Zukunft die alleinig akzeptable Kompromisslösung sein.
Und selbst damit tut man sich staalicherseits mächtig schwer.

Nacht Z i e l Technik, Gerätschaften mit eigenem Absehen und Restlichtverstärkern (oder sonstige), wird es in ewig und drei Tagen für uns nicht (nicht in Österreich, nicht in Deutschland) frei käuflich geben.

So schauts aus. Das sind die Fakten
 
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G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus


danke.. ich korrigiere mich hinsichtlich freiem Kauf !
Gemeint habe ich die legale Verwendung und diese mit dem Kauf gleichgesetzt....


Welche der Gerätschaften bei uns genutzt werden darf, sagt das BMI.
Ich würde ohne Rücksprache bzw. Freigabe keines kaufen und verwenden.


Und dann haben wir noch so etwas wie ein sachliches Verbot im Landesjagdgesetz stehen:

..
.
.
.
.....
8.
die Jagd unter Verwendung von Infrarot- oder elektronischen Zielgeräten, Drohnen, Sprengstoffen, Gasen, elektrischem Strom oder von Betäubungs- und Lähmungsmitteln auszuüben;

.
.
."
 
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Ja, WaffG und Jagdgesetze müssen geändert werden. Aber das ist nicht schlimm, sie wurden ja nicht von Moses vom Berg getragen.
 
Registriert
25 Mai 2011
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Ach was... Das geht ganz einfach.

1. Beauftragung durch UJB mit gleichzeitiger Erteilung einer Ausnahme von jagdgesetzlichem Verbot (Lücke Bayern)
2. Oder besser: Ministerialweisung ans BKA zur Erteilung von Genehmigungen für NZT nach 40/4 WaffG an Jäger mit gültigem Lappen, Erteilung einer Ausnahme von jagdgesetzlichem Verbot durch UJB
3. In der dadurch gewonnenen Zeit BJG und gegebenenfalls auch WaffG ändern. NZT einfach bei beiden rausstreichen.

Ende
 

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