Mountainbiker im Revier

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Zumindest in der bayerischen Verfassung hat man eine schöne Formulierung dafür gewählt. Ich mache mich nun auch auf die Suche nach einer Naturschönheit zum Genießen :p

"Der Genuß der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang ist jedermann gestattet." (Art. 141 Abs. 3 Satz 1 BV)

Dann solltest Du aber den Rest nicht verschweigen!

Bayerisches Naturschutzgesetz Art. 30:
(1) 1. Landwirtschaftlich genutzte Flächen (einschließlich Sonderkulturen) und gärtnerisch genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. 2. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses.

(2) 1. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten ist im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig. 2. Die Vorschriften des Straßen- und Wegerechts und des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt.


Und speziell für (Rad-)Fahrer mit (E-)Motor auch ganz interessant ist der Art. 28:

(1) 1. Jedermann darf auf Privatwegen in der freien Natur wandern und, soweit sich die Wege dafür eignen, reiten und mit Fahrzeugen ohne Motorkraft sowie Krankenfahrstühlen fahren. 2. Den Fußgängern gebührt der Vorrang.
 
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Dann solltest Du aber den Rest nicht verschweigen!

Bayerisches Naturschutzgesetz Art. 30:
(1) 1. Landwirtschaftlich genutzte Flächen (einschließlich Sonderkulturen) und gärtnerisch genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. 2. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses.


(2) 1. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten ist im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig. 2. Die Vorschriften des Straßen- und Wegerechts und des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt.

Und speziell für (Rad-)Fahrer mit (E-)Motor auch ganz interessant ist der Art. 28:

(1) 1. Jedermann darf auf Privatwegen in der freien Natur wandern und, soweit sich die Wege dafür eignen, reiten und mit Fahrzeugen ohne Motorkraft sowie Krankenfahrstühlen fahren. 2. Den Fußgängern gebührt der Vorrang.
Dies schliest auch E-Bikes aus?
 
G

Gelöschtes Mitglied 9935

Guest
Was mich am meisten ärgert:
Gesetze sind da und wenn diese konsequent angewandt würden, wär das alles kein Problem.

Verstösst ein Nicht-LWB gegen das Gesetz dann hat das marginale Konsequenzen, bis hin zu gar keinen.
Verstösst ein LWB gegen das Gesetz, dann gibt es gleich das grosse Orchester - mit Pauke.

Diese Ungleichbehandlung und die daraus resultierende asymmetrische Konsequenzenkette machen mich ziemlich sauer. Und hilflos. Denn ich muss quasi wie auf Bewährung ständig schauen, das ja nichts schief läuft oder mir irgend ein Hallodri was anhängt, nur weil`s geht...
 
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Ich denke mal, dass bei Verabschiedung des Gesetzes, bzw. des entsprechenden Paragraphen E-Bikes noch keine Rolle gespielt haben.
Heutzutage würde es dann vielleicht Verbrennungsmotoren heißen. War damals wahrscheinlich auch nur darauf bezogen.
 
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Dann solltest Du aber den Rest nicht verschweigen!

Und jetzt noch das Reiten im Wald Urteil vom BVerfG dann sind wir wieder im Grundstudium. Mein Anliegen war eine scherzhafte Auflockerung. Das scheint Dir aber entgangen zu sein.

Der Jäger wird sich aber mangels Drittschutzqualität für den Jagdpächter ohnehin nicht auf Art. 30 BayNatSchG berufen können. ;)
 
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Und wo ist Art. 30 BayNatSchG eine Anspruchsgrundlage in den jeweiligen Konstellationen? Ich denke, dass solche Ansprüche eher über das Sachenrecht abgewickelt werden. Und dann müsste der einzelne Verstoß gegen eine Anordnung über das Verbot der Benutzung immer wieder verfolgt werden. Langwierig, schwierig, anstrengend... und es kommt nichts raus außer Stress!

Lieber die Kommunikation wählen.
 

Rotmilan

Moderator
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Dies schliest auch E-Bikes aus?
Hoffentlich!!!
E-Bikes sind toll, sie ermöglichen vielen Menschen wieder Zweirad zu fahren. Aber auf den Wander- und Waldwegen haben sie nichts verloren. Es sei denn, ein grundsätzlich Berechtigter (Landwirt, Forstwirt etc) ersetzt seine PKW-Fahrt damit.
Erst Recht haben die E-MTB nichts auf Trails in Feld und Wald verloren, das ist für mich "MotoCross Light".
Momentan fahren so viele im Wald mit den E-Bikes herum - mit allen Nachteilen für das Wild. Bei E-MTB auf dem Trail kommt noch die höhere Beanspruchung des Bodens dazu. Zudem schafft man die gleiche Strecke ja wesentlich häufiger, als wenn man aus eigener Muskelkraft den Berg wieder hinauf müsste.
 
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Man unterscheidet zwischen Pedelec- s-Pedelec und Elektro Roller, Mofa, Moped und Motorrad.
Pedelecs sind Fatrrädern gleichgestellt und dürfen da fahren wo Fahrräder erlaubt sind
 
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Man unterscheidet zwischen Pedelec- s-Pedelec und Elektro Roller, Mofa, Moped und Motorrad.
Pedelecs sind Fatrrädern gleichgestellt und dürfen da fahren wo Fahrräder erlaubt sind

Das Pedelec ist kein KfZ - aber es hat einen Motor!
Der Begriff KfZ ist wegen Zulassung / Versicherung usw. relevant

Ob der E-Motor als Motor im Sinnes des NatSchG gewertet wird - keine Ahnung...
 
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(1) 1. Jedermann darf auf Privatwegen in der freien Natur wandern und, soweit sich die Wege dafür eignen, reiten und mit Fahrzeugen ohne Motorkraft sowie Krankenfahrstühlen fahren. 2. Den Fußgängern gebührt der Vorrang.

Das ist aber das generelle Problem bei den Fahrradfahrern. Da fehlen die grundlegensten Verständnisse für die StVO. Ich klammere mal die Radler aus, die sowieso und generell auf dem Fußweg fahren. Wer mich da anklingelt, den ignoriere ich als Fußgänger sowieso.
Dann der Weg, der als "Fuß-und Radweg" gekennzeichnet ist. Im Grunde wie auch ein Fußweg, auf dem "Radfahrer frei" steht, auch hier die Annahme, als Radler kann man hier alles. Vorfahrt hat man sowieso. Das kommt aber von der Politik, dem Radler alles durch gehen zu lassen. Mein Kollege hat erst einen Radler der bei Rot drüber ist mit dem 5-Tonner erwischt. Der hatte einen Glücksengel und ist bis dato überzeugt, er wäre im Recht gewesen.... Ich fahr ja selber Rad und weil ich eben beruflich am Tag im Schnitt 50km im Stadtgebiet mit dem Bully unterwegs bin, weiß ich auch wie ich mich als Radfahrer zu verhalten habe. Mein Problem ist eher, dass genau andere Radfahrer zur Gefahr werden. Meinen Meister hat ein anderer Radler vom Radl gefahren, Beckenbruch.
Und genau so verhalten sich fast alle in der Natur. Es gibt Ecken, wo ich mit dem Bub nicht mehr wandern geh. Oder auch nur spazieren imStadtgebiet. Da ist es lebensgefährlich. Und es spielt keine Rolle welchen Alters die sind. Hatte letztes Jahr einen massiven Zusammenstoß mit einem Rentner, der uns als Fußgänger vom Fuß- und Radweg verscheuchen wollten. "Wir hätten hier nix zu Fuß zu suchen...".
Aber die Politik hofiert es. Das sind die neuesten Clous hier in M. Radwege die Straßen queren, wo der Autofahrer "Vorfahrt achten" hat. Da kann man schon mal 10-15 Minuten stehen und nicht weiter kommen....
Kreuzung%20Waisenhausstra%C3%9Fe.jpg


Und die ganzen E-bikes und Pedelecs, ich kenn da genug die da illegal getunte Bikes haben ohne Nummerntaferl, und verfic*ten E-Roller, verschlimmbessern das ganze noch.
 
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Aber die Politik hofiert es. Das sind die neuesten Clous hier in M. Radwege die Straßen queren,wo der Autofahrer Vorfahrt achten hat. Da kann man schon mal 10-15 Minuten stehen und nicht weiter kommen....
Kreuzung%20Waisenhausstra%C3%9Fe.jpg


Und die ganzen E-bikes und Pedelecs, ich kenn da genug die da illegal getunte Bikes haben ohne Nummerntaferl, verschlimmbessern das ganze noch.
Als Stadtrandmünchner muss ich fragen, wo zur Hölle ist das?? :eek::oops:
 
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Dantestraße auf Höhe Nymphenburg-Biedersteiner Kanal. Da geht der neue Radlschnellweg durch, vom Petuelring bis nach Nymphenburg.
 

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