- Registriert
- 28 Nov 2005
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Manche mögen bei dem folgenden lachen und sagen: "Sowas gibts doch gar nicht!", aber ich habe festgestellt, dass es Landstriche in Deutschland gibt, in denen derartige Situationen historisch bedingt durchaus häufiger vorkommen.
Zum besseren Verständnis um was es geht habe ich mal ein kleines stilisiertes Bildchen gemalt. Wir gehen aus von einer angemeldeten Eigenjagd A (schwarz), diese ist benachbart zu einer Gemeinschaftsjagd A (rot). In der Gemeinschaftsjagd liegt eine nicht bei der UJB angemeldete Eigenjagd B (grün). Die Gemeinschaftsjagd wird komplett verpachtet, inklusive der beinhalteten grünen Eigenjagd B, ohne dass ein Vertrag zur Eingliederung zwischen der Jagdgenossenschaft und dem Eigentümer der grünen Eigenjagd B besteht. Der Eigentümer der Eigenjagd B sieht sich also einfach als Jagdgenosse in der roten Jagdgenossenschaft, manchmal aus Faulheit, manchmal aus schierem Unwissen, dass er eine Eigenjagd sein Eigentum nennt (kein Schei§§, sowas gibts!).
Eine Eigenjagd entsteht laut BJG automatisch, ist also in dem Moment existent, wenn die entsprechende Flächengrösse mit den entsprechenden Voraussetzungen eigentumsrechtlich in einer Hand ist. Auch Änderungen daran müssen laut manchen Jagdgesetzen in kurzen Fristen gemeldet werden.
Es ergeben sich verschiedene Probleme: z.B. Es kann sein, dass der GJR gar nicht besteht, da er die Mindestgrösse nicht erreicht. Der EJR A Eigentümer hätte Anspruch auf eine jagdliche Aufteilung der roten Fläche zwischen Schwarz und Grün, wenn diese klein genug ist. Der EJR B Eigentümer wälzt den Wildschaden von sich auf die Jagdgenossenschaft rot ab.
Müssen Eigenjagden nun gemeldet werden und was passiert wenn das nicht geschieht? Sind dann Pachtverträge der Jagdgenossenschaft rot anfechtbar? Gibts da Strafen???
Wie gesagt, in manchen Gegenden Deutschlands ein durchaus nicht seltener Fall...
Zum besseren Verständnis um was es geht habe ich mal ein kleines stilisiertes Bildchen gemalt. Wir gehen aus von einer angemeldeten Eigenjagd A (schwarz), diese ist benachbart zu einer Gemeinschaftsjagd A (rot). In der Gemeinschaftsjagd liegt eine nicht bei der UJB angemeldete Eigenjagd B (grün). Die Gemeinschaftsjagd wird komplett verpachtet, inklusive der beinhalteten grünen Eigenjagd B, ohne dass ein Vertrag zur Eingliederung zwischen der Jagdgenossenschaft und dem Eigentümer der grünen Eigenjagd B besteht. Der Eigentümer der Eigenjagd B sieht sich also einfach als Jagdgenosse in der roten Jagdgenossenschaft, manchmal aus Faulheit, manchmal aus schierem Unwissen, dass er eine Eigenjagd sein Eigentum nennt (kein Schei§§, sowas gibts!).
Eine Eigenjagd entsteht laut BJG automatisch, ist also in dem Moment existent, wenn die entsprechende Flächengrösse mit den entsprechenden Voraussetzungen eigentumsrechtlich in einer Hand ist. Auch Änderungen daran müssen laut manchen Jagdgesetzen in kurzen Fristen gemeldet werden.
Es ergeben sich verschiedene Probleme: z.B. Es kann sein, dass der GJR gar nicht besteht, da er die Mindestgrösse nicht erreicht. Der EJR A Eigentümer hätte Anspruch auf eine jagdliche Aufteilung der roten Fläche zwischen Schwarz und Grün, wenn diese klein genug ist. Der EJR B Eigentümer wälzt den Wildschaden von sich auf die Jagdgenossenschaft rot ab.
Müssen Eigenjagden nun gemeldet werden und was passiert wenn das nicht geschieht? Sind dann Pachtverträge der Jagdgenossenschaft rot anfechtbar? Gibts da Strafen???
Wie gesagt, in manchen Gegenden Deutschlands ein durchaus nicht seltener Fall...