Munition delaborieren und mit neuem Pulver wiederladen?

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Hallo zusammen,
ich habe eine Doppelbüchse gekauft, die 1978 beschossen wurde. Dabei sind 200 Schuss Munition (RWS), die genau so alt ist wie die Waffe und mit der die Waffe einreguliert ist. Die meisten würden damit einfach schießen und es würde vermutlich auch nichts passieren. Ich hatte allerdings mit einem Werks-TUG aus den 1970ern bei einer 9,3x64 mal einen erheblichen Überdruck. Hierbei kam es zu einem Gasaustritt nach hinten, die Maganzinklappe flog auf, die Waffe ließ sich nur noch mit Gewalt öffnen und im Kolbenhals war ein etw 4cm langer Längsriss. Ich haben mal jemanden kennen gelernt, dem so etwas mit einer Merkel-Bockwaffe passiert ist. Der Verschluss hat gehalten, durch den Gasaustritt nach hinten platzte allerdings der Schaft im Bereich den Anstoßes. Der Schütze wurde durch Holzsplitter erheblich am rechten Arm und an der rechten Hand verletzt und war lange arbeitsunfähig. Kurzum: die mitgelieferte Munition will ich so wie sie ist nicht verwenden.

Ich frage mich grade, ob man die Munition "runderneuern" kann, indem man sie delaboriert, das alte Pulver wegkippt und mit neuem Pulver wieder lädt, und zwar auf ein ähnliches Leistungsniveau wie gehabt. Denn wenn die Geschosse und die Hülsen schon einmal aus der Charge stammen, mit der die Büchse einreguliert wurde, sollte das doch schon einmal ein großer Schritt in die richtige Richtung bezüglich des Zusammenschießens sein, oder bin ich da auf dem Holzweg? Was ist mit den Zündhütchen? Auch besser erneuern oder eher nicht?

Ich bin (leider aus Zeitmangel immer noch) kein Wiederlader, daher
- mag man es mir bitte verzeihen, wenn ich hier womöglich dumme Fragen stelle
- wäre ich für Hinweise auf einen gewerblichen WL am besten in NRW dankbar, der die Prozedur ggf. durchführen könnte.

Danke!!
 
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Das delaborieren von Fabrikmunition ist zweischneidig.... bei mir steht im Schein nur von selber geladenen Patronen.
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die Zeile dazwischen lasse ich frei :)
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Natürlich kannst du dir von mitgebrachten Hülsen und Geschoßen neue Patronen laden lassen.
 
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Wenn du keine Ladedaten (Pulver, Pulvermenge) der alten Patrone hast, kannst du auch gleich ne neue Schachtel Mun kaufen. Kriegst ja nicht mehr die ursprüngliche Ladung hin.
 
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Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Es bleibt eigentlich nur die Hülse und das Geschoss erhalten. Du quasi bei einer neuen Patrone. Kauf neu.
 
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alles machbar, wie @Jagerloisel schon geschrieben hat, kannst Du die Komponenten ( Hülse / Geschoss ) wieder verwenden, Da Du aber nicht weißt, was für Pulver verladen wurde, ist es auch ratsam das ZH zu wechseln, ob Du allerdings bei den "neuen" Patronen das gleiche Niveau erreichst, ist fraglich, ist aber auch nicht von Bedeutung, weil das Einschießen zwingend erfolgen muß.
D.T.
 
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Denn wenn die Geschosse und die Hülsen schon einmal aus der Charge stammen, mit der die Büchse einreguliert wurde, sollte das doch schon einmal ein großer Schritt in die richtige Richtung bezüglich des Zusammenschießens sein, oder bin ich da auf dem Holzweg?
Nein, dem ist leider nicht so.

Und das Delaborieren von Fabrikmunition an sich ist (normalerweise) dem Wiederlader nicht erlaubt und von seiner Erlaubnis nach § 27 abgedeckt.
Technisch ist es nicht anders als die eigenen zu "zerlegen", aber man würde dadurch Pulver "gewinnen". Das wird von der Erlaubnis nicht abgedeckt.
 
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Technisch ist es nicht anders als die eigenen zu "zerlegen", aber man würde dadurch Pulver "gewinnen". Das wird von der Erlaubnis nicht abgedeckt.

Das Missverständnis hält sich nach wie vor. Du darfst als Wiederlader natürlich Munition zerlegen und die Komponenten weiter benutzen...... nur nicht zur Pulvergewinnung.
Geschosse ziehen, Pulver raus, eigenes Pulver rein, altes Pulver im Garten abbrennen -> alles legal.
 
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Schick doch mal ein paar Patronen zur DEVA. Du bekommst danach ein Messprotokoll bei dem Gasdruck und V0 der Patronen erfasst werden.

Danach kannst du dir Patronen mit diesen Daten basteln oder basteln lassen. Falls erwünscht auch eine Ladeleiter drum rum, um das beste an Präzision rauszukitzeln.
 
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[B]@Löffelmann[/B]
Ist doch vorauseilender Gehorsam mit Käse. Die bei @Jagerloisel getroffene Beschränkung der Delaborierung nur auf selbstgeladene steht in meiner Erlaubnis nirgends - und ich hab's im Sprengstoffgesetz auch nicht entdeckt.

Mir ist nach §27(1) Spr.G. "Der Erwerb, der Umgang und das Verbringen von/mit folgenden Stoffen und Gegenständen: Treibladungspulver" erlaubt.
 
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Hast Du nähere Info dazu?
D.T.
Ja, eine ganz simple: ALLES was nicht ausdrücklich in der Erlaubnis als "erlaubt" aufgeführt ist, ist automatisch nicht erlaubt.
Da hilft auch der - mit Verlaub - Unsinn nicht, den @boule eben anführte. Das Pulver ist "gewonnen" sobald man das Geschoss gezogen hat. Was man damit vor hat oder wie lang man es behält spielt für die juristische Einordnung keine Rolle.

Und ich sag es gleich: Ich hab keinerlei Lust hier stunden- oder tagelang rumzustreiten. Es ist einfach so. Und wers nicht glauben will soll meinetwegen tun was will. Ist ja nicht meine Pappe die im Zweifel flöten geht.
 

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