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Ich denke das ist auch wieder so eine Sache bei der am Ende des Tages ein Richter entscheidet wer Recht hat und das wird möglicherweise nicht der Jäger sein. Allerdings denke ich, daß der Besitz von Patronen im 44er Kaliber .444 Marlin unkritisch ist ;-)
Die Bayern haben imho eine Liste von typischen Kurzwaffenkalibern die auf Jagdschein erwerbbar ist. Ich kenne den Sachverhalt aber auch nur aus dem Forum.
Ich kann mit Kurzwaffenmunition für die ich keine Waffe besitze recht wenig anfangen und weil meine Waffenbesitzkarten in der gleichen Mappe stecken wie der Jagdschein hält sich der Aufwand, beim Kauf von 9mm Luger Patronen neben dem JS auch die WBK zu zeigen, in Grenzen.
Die Bayern haben imho eine Liste von typischen Kurzwaffenkalibern die auf Jagdschein erwerbbar ist. Ich kenne den Sachverhalt aber auch nur aus dem Forum.
Ich kann mit Kurzwaffenmunition für die ich keine Waffe besitze recht wenig anfangen und weil meine Waffenbesitzkarten in der gleichen Mappe stecken wie der Jagdschein hält sich der Aufwand, beim Kauf von 9mm Luger Patronen neben dem JS auch die WBK zu zeigen, in Grenzen.