Munition ohne Waffe - Frage an die Profis

BAL

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Ich denke das ist auch wieder so eine Sache bei der am Ende des Tages ein Richter entscheidet wer Recht hat und das wird möglicherweise nicht der Jäger sein. Allerdings denke ich, daß der Besitz von Patronen im 44er Kaliber .444 Marlin unkritisch ist ;-)

Die Bayern haben imho eine Liste von typischen Kurzwaffenkalibern die auf Jagdschein erwerbbar ist. Ich kenne den Sachverhalt aber auch nur aus dem Forum.

Ich kann mit Kurzwaffenmunition für die ich keine Waffe besitze recht wenig anfangen und weil meine Waffenbesitzkarten in der gleichen Mappe stecken wie der Jagdschein hält sich der Aufwand, beim Kauf von 9mm Luger Patronen neben dem JS auch die WBK zu zeigen, in Grenzen.
 
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"Die Bayern haben imho eine Liste von typischen Kurzwaffenkalibern die auf Jagdschein erwerbbar ist"
Solche Liste war dann wohl auch für den Handel gedacht um das Procedere zu vereinfachen - aber dummerweise wurde Knappdaneben verwirrt.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 25156

Guest
Dein Sachbearbeiter kann das.
Oder denk dir einfach, was sind typische Postolenkaliber, wurden dafür entwickelt und werden hauptsächlich dafür eingesetzt. Dann kommst aufs gleiche.
Es ging ja genau darum, dass die ominöse Liste einem den Eintrag zum Munitionserwerb ersparen sollte. Dass eine 9 Para eine Pistolenpatrone ist, weiss ich auch...
 
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ja natürlich, sonst hätte ich bei der letzten Verlängerung meines Scheines sicherlich eine Einschränkung bekommen, heist für mich: kann laden was ich will, ob ich das brauche was ich lade/verlade, danach wurde nie gefragt.
Bei meiner letzten Eintragung für eine KW im Kaliber .44 Magnum, wollte der SB mir auch einen Mun-Erwerb dazu eintragen, ich habe dankend abgelehnt, mit dem Hinweis, das ich WL bin und mir die Mun selber herstelle.:D
D.T.
 
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Ich habe auch die Eintragung des Mun-Erwerbsstempels bei dem .22er Revolver abgelehnt.
Bin Wiederlader (nicht für .22 lfB:LOL:), hab eh auch eine Büchse auf Gelb in .22 lfB, Jagdschein für Langwaffenmunition...
Die 20 € spar ich mir lieber für den nächsten Eintrag
 
G

Gelöschtes Mitglied 9162

Guest
Doch... so habe ich Ihn zumindest Verstanden. Ich rede jetzt vom TS und seiner Diskussionsrunde.


Auslöser die Diskussion war meine LW in 6mm REM, die als .244REM in der WBK registriert ist.
Dort werde ich mir die Erwerbsberechtigung für Munition als 6mm REM nachtragen lassen.
Sonst sehe ich das Risiko, dass ich mal an irgendeiner Grenze zwecks den Abweichungen zwischen WBK und Waffe vorübergehend hops genommen werde.
Bei der Unterhaltung kam dann von einem Dritten das den Thread einführende Statement.
So wie wenn ich eine. 275 Rigby führe und 7 x57 nun dabei habe?:whistle:
 
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Walther PPK in 7,65 Browning eingetragen und nur 32 ACP dabei. Wenn man bei einer Kontrolle an den falschen Kontrolleur gerät kann das schpn zu kurzfristigen Scherereien kommen 👍
 

Wheelgunner_45ACP

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Erst mal gibt es de ein Einstufung über die Maßtafeln ner Munition, was LW und KW- Munition ist. Dabei ist es NICHT entscheidend, ob es auch LW in KW- Kalibern gibt oder umgekehrt. Das eine geht auf JS , das andere nicht.

BY hat dann noch eine Zusatzregel, dafür finde ich derzeit allerdings keine Link. Darüber kann man einige KW- Kaliber auch auf JS kaufen, z.b. bei der .357Mag, andere nicht ( .40S&W) obwohl es für beide auch LW gibt . . Hintergrund war wohl ein vereinfachter Munitionserwerb für Jäger bei typischen FS- Kalibern.
 

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