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Servus, mal wieder ne Frage in die Runde. Was muss ich beachten, wenn ich Munition von Privat kaufe oder verkaufe?
Danke.
MfG.
Danke.
MfG.
Ok, ist mir bekannt. Aber macht man das wie bei einem Waffenverkauf mit schriftlicher Überlassung/Kaufvertrag?Dass der Erwerber eine dementsprechende waffenrechtliche Erlaubnis hat.
Entweder JS für LW-Munition oder Munitions-EWB in der WBK bei KW und falls es ein SpoSchü ist, braucht er diese natürlich auch für LW.
einfach kaufen und mitnehmen, quasi wie im laden nur ohne steuer.Ok, ist mir bekannt. Aber macht man das wie bei einem Waffenverkauf mit schriftlicher Überlassung/Kaufvertrag?
MfG.
....als Sportschütze.brauchst du für die kaliber eine erwerbserlaubnis
Seit wann? Es reicht der Jagdschein...Immer, als Jäger auch
Bekommst ein Fleißbildchen.Der Jagdschein ist Deine Erwerbsberechtigung
Den mußt Du mir zeigen, wenn Du Munition von mir haben willst haben willst
Siehe #2Der Vollständigkeit halber noch:
Der JS genügt nur bei LW-Munition.
Bei Kurzwaffenmunition muss es einen Eintrag für den Erwerb des jeweiligen Kalibers auf der WBK geben.