Munition versenden nach Verkauf

Registriert
5 Okt 2003
Beiträge
2.038
F.... verschick ja alles mit Hermes.
Teilweise durft ich schon Waffen und Munition bei einem Nachbarn abholen( bei dem das Paket abgegeben wurde), der definitv keine EWB besitzt :shock:
 
Registriert
23 Okt 2002
Beiträge
5.800
Amadeus schrieb:
Klappspaten schrieb:
Amadeus schrieb:
Nicht ohne weiteres aber er darf es ggf. "röntgen" oder "durchleuchten".
Angenommen, ein Paketdienst "röntgt" mein Mum-Paket. Bekomme ich es dann zurück oder was darf der Paketdienst damit anstellen?

Du meinst Du hast ein Paket mit Munition an einen gewerblichen Beförderer, der die Beförderung von Gefahrgut ablehnt übergeben, ohne ihn darauf hinzuweisen das es sich um Munition handelt und ohne die nach dem GGBefG notwendigen Kennzeichnungen anzubringen?

Dann darf er das Päckchen nebst Absenderangaben an einen Staatsanwalt übergeben.

WH
Amadeus

Edit: Tippfehler

Und was macht der Staatsanwalt dann mit dem Patronen? Liegt eine Verfolgung dieser Straftat (ist das unrechtmässige Versenden von ein paar Patronen eine?) im öffentlichen Interesse? Welches Strafmass ist zu erwarten?
 
Registriert
31 Mai 2001
Beiträge
11.126
ingo63 schrieb:
Und was macht der Staatsanwalt dann mit dem Patronen? Liegt eine Verfolgung dieser Straftat (ist das unrechtmässige Versenden von ein paar Patronen eine?) im öffentlichen Interesse? Welches Strafmass ist zu erwarten?

Es kommt waffenrechtlich ein Überlassen an andere als Berechtigte in Frage. Strafrahmen wäre dann Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Es wäre ein Offizialdelikt, der Staatsanwalt muß die Tat verfolgen.

Wenn ich sehe, daß ein Nürnberger Staatsanwalt für das Transportieren eines Luftgewehrs im Kofferraum 2000 Euro Geldstrafe plus Einziehung des Sportgewehrs (über 1000 Euro) verhängen wollte (die Sache ging anders aus), dann kann ich mir Strafbefehle in ähnlicher Höhe vorstellen.

WH
Amadeus
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
14
Zurzeit aktive Gäste
509
Besucher gesamt
523
Oben