Klappspaten schrieb:
Amadeus schrieb:
Nicht ohne weiteres aber er darf es ggf. "röntgen" oder "durchleuchten".
Angenommen, ein Paketdienst "röntgt" mein Mum-Paket. Bekomme ich es dann zurück oder was darf der Paketdienst damit anstellen?
Du meinst Du hast ein Paket mit Munition an einen gewerblichen Beförderer, der die Beförderung von Gefahrgut ablehnt übergeben, ohne ihn darauf hinzuweisen das es sich um Munition handelt und ohne die nach dem GGBefG notwendigen Kennzeichnungen anzubringen?
Dann darf er das Päckchen nebst Absenderangaben an einen Staatsanwalt übergeben.
WH
Amadeus
Edit: Tippfehler