Munitionsaufbewahrung außerhalb WSchrank

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19 Jan 2011
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Guten Abend,

Habe ich es richtig verstanden:
Munition darf innerhalb eines Stahl-oder Blechbehältnisses mit einem Schwenkriegelschloß, oder gleichwertig, aufbewahrt werden?
Dann dürfte man sozusagen in einem normalen Spind mit Vorhängeschloß seine Munition aufbewahren? Das würde mir persöhnlich merkwürdig vorkommen!
Aber in§36 kann man nicht viel mehr darüber erfahren.
Oder muß sich besagtes Behältnis im WS unterbringen?
Keine Ahnung, ob es von Wichtigkeit ist, es handelt sich in meinem Fall nur um LW-Mun.
Ich weiß, es gibt spezielle Mun.-"Schränke", diese sehen aber alles andere als stabil aus. Müssen oder sollten diese fest installiert sein, oder kann man sie frei "rumfliegen" lassen?
Ich habe z.B. eine Geldkassette (Br35cm,H13cm,T32cm) mit "gutem Schloß".
Diese passt nicht in meinen Wschr.
Darf ich meine Mun. hier aufbewahren, oder muß ich mir ein zertifiziertes Behältnis zulegen?
Ich weiß: Hier werden nun wieder viele Links mit verweisen auf §36 Waffg auflaufen. Den Schinken hab ich selber (NEUMANN-NEUDAMM)
Da ich aber sicher kein Jurist bin, und einige Sachverhalte nicht unbedingt sofort zu verstehen sind, ist meine Frage nicht ganz aus der Luft gegriffen.
P.S. der Schießstandleiter sagte sogar, das ich Munition in einer Holzkiste (original BW 9x19 Para) mit Bügelschloß aufbewahren dürfe! Das kann ich einfach nicht glauben!
Was sagt Ihr dazu?
Nabend und Wmh
supreme
 
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Das Stimmt aber so wie du es geschrieben hast,Spind oder Holzkiste
erfüllen die Anforderung einer sicheren Lagerung der Munition.

Gruß
Dagobertreiten
 
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§12 Abs.3 AWaffV....das mit der Holzkiste dürfte rechtlich sehr dünn sein...
 
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Nicht ganz, es heißt:"..oder gleichwertigem Behältnis." Da es vorher aber "...Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung..." heißt, wird die Holzkiste diesen Vergleich nicht bei allen SB bestehen...
 
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@Cast: Ja, die IKEA-Dinger sind wirklich sehr empfehlenswert! Lediglich den lose eingelegten Boden würde ich noch zusätzlich befestigen (entsprechende Löcher für passende Blindnieten oder Schrauben sind sogar schon vorhanden).

Markus
 
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Nach Rücksprache mit der Behörde, ist eine Holzkiste vorrübergehend Ok,sollte aber keine Sperrholzkiste sein.
 

Hap

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Wenn wir schon beim Thema sind, kann man nicht oft genung ins Gedächtnis rufen:

Auszug aus der Tierschutz-Hundeverordnung
§ 5 Anforderungen an das Halten in Räumen
(1) Ein Hund darf nur in Räumen gehalten werden, bei denen der Einfall von natürlichem Tageslicht sichergestellt ist. Die Fläche der Öffnungen für das Tageslicht muss bei der Haltung in Räumen, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, grundsätzlich mindestens ein Achtel der Bodenfläche betragen. Satz 2 gilt nicht, wenn dem Hund ständig ein Auslauf ins Freie zur Verfügung steht. Bei geringem Tageslichteinfall sind die Räume entsprechend dem natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus zusätzlich zu beleuchten. In den Räumen muss eine ausreichende Frischluftversorgung sichergestellt sein.
(2) Ein Hund darf in Räumen, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, nur dann gehalten werden, wenn die benutzbare Bodenfläche den Anforderungen des § 6 Abs. 2 entspricht.
(3) Ein Hund darf in nicht beheizbaren Räumen nur gehalten werden, wenn
1. diese mit einer Schutzhütte nach § 4 Abs. 2 oder einem trockenen Liegeplatz, der ausreichend Schutz vor Luftzug und Kälte bietet, ausgestattet sind und
2. außerhalb der Schutzhütte nach Nummer 1 ein wärmegedämmter Liegebereich zur Verfügung steht.



§ 6 Anforderungen an die Zwingerhaltung
(1) Ein Hund darf in einem Zwinger nur gehalten werden, der den Anforderungen nach den Absätzen 2 bis 4 entspricht.
(2) In einem Zwinger muss
1.
dem Hund entsprechend seiner Widerristhöhe folgende uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche zur Verfügung stehen, wobei die Länge jeder Seite mindestens der doppelten Körperlänge des Hundes entsprechen muss und keine Seite kürzer als zwei Meter sein darf:


Widerristhöhe cm Bodenfläche mindestens qm
bis 50 cm 6 qm
über 50 bis 65 cm 8 qm
über 65 cm 10 qm
2.
für jeden weiteren in demselben Zwinger gehaltenen Hund sowie für jede Hündin mit Welpen zusätzlich die Hälfte der für einen Hund nach Nummer 1 vorgeschriebenen Bodenfläche zur Verfügung stehen,
3.
die Höhe der Einfriedung so bemessen sein, dass der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten die obere Begrenzung nicht erreicht.
Abweichend von Satz 1 Nr. 1 muss für einen Hund, der regelmäßig an mindestens fünf Tagen in der Woche den überwiegenden Teil des Tages außerhalb des Zwingers verbringt, die uneingeschränkt benutzbare Zwingerfläche mindestens sechs Quadratmeter betragen.
(3) Die Einfriedung des Zwingers muss aus gesundheitsunschädlichem Material bestehen und so beschaffen sein, dass der Hund sie nicht überwinden und sich nicht daran verletzen kann. Der Boden muss trittsicher und so beschaffen sein, dass er keine Verletzungen oder Schmerzen verursacht und leicht sauber und trocken zu halten ist. Trennvorrichtungen müssen so beschaffen sein, dass sich die Hunde nicht gegenseitig beißen können. Mindestens eine Seite des Zwingers muss dem Hund freie Sicht nach außen ermöglichen. Befindet sich der Zwinger in einem Gebäude, muss für den Hund der freie Blick aus dem Gebäude heraus gewährleistet sein.
(4) In einem Zwinger dürfen bis zu einer Höhe, die der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten erreichen kann, keine Strom führenden Vorrichtungen, mit denen der Hund in Berührung kommen kann, oder Vorrichtungen, die elektrische Impulse aussenden, vorhanden sein.
(5) Werden mehrere Hunde auf einem Grundstück einzeln in Zwingern gehalten, so sollen die Zwinger so angeordnet sein, dass die Hunde Sichtkontakt zu anderen Hunden haben.
(6) Hunde dürfen in einem Zwinger nicht angebunden gehalten werden.
 
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Haubentaucher schrieb:
@Cast: Ja, die IKEA-Dinger sind wirklich sehr empfehlenswert! Lediglich den lose eingelegten Boden würde ich noch zusätzlich befestigen (entsprechende Löcher für passende Blindnieten oder Schrauben sind sogar schon vorhanden).

Markus

Man muss nur genug reinstopfen, dann ist der Boden nicht mehr lose ;D

Aber gut sind se trotzdem!
 

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