Guten Abend,
Habe ich es richtig verstanden:
Munition darf innerhalb eines Stahl-oder Blechbehältnisses mit einem Schwenkriegelschloß, oder gleichwertig, aufbewahrt werden?
Dann dürfte man sozusagen in einem normalen Spind mit Vorhängeschloß seine Munition aufbewahren? Das würde mir persöhnlich merkwürdig vorkommen!
Aber in§36 kann man nicht viel mehr darüber erfahren.
Oder muß sich besagtes Behältnis im WS unterbringen?
Keine Ahnung, ob es von Wichtigkeit ist, es handelt sich in meinem Fall nur um LW-Mun.
Ich weiß, es gibt spezielle Mun.-"Schränke", diese sehen aber alles andere als stabil aus. Müssen oder sollten diese fest installiert sein, oder kann man sie frei "rumfliegen" lassen?
Ich habe z.B. eine Geldkassette (Br35cm,H13cm,T32cm) mit "gutem Schloß".
Diese passt nicht in meinen Wschr.
Darf ich meine Mun. hier aufbewahren, oder muß ich mir ein zertifiziertes Behältnis zulegen?
Ich weiß: Hier werden nun wieder viele Links mit verweisen auf §36 Waffg auflaufen. Den Schinken hab ich selber (NEUMANN-NEUDAMM)
Da ich aber sicher kein Jurist bin, und einige Sachverhalte nicht unbedingt sofort zu verstehen sind, ist meine Frage nicht ganz aus der Luft gegriffen.
P.S. der Schießstandleiter sagte sogar, das ich Munition in einer Holzkiste (original BW 9x19 Para) mit Bügelschloß aufbewahren dürfe! Das kann ich einfach nicht glauben!
Was sagt Ihr dazu?
Nabend und Wmh
supreme
Habe ich es richtig verstanden:
Munition darf innerhalb eines Stahl-oder Blechbehältnisses mit einem Schwenkriegelschloß, oder gleichwertig, aufbewahrt werden?
Dann dürfte man sozusagen in einem normalen Spind mit Vorhängeschloß seine Munition aufbewahren? Das würde mir persöhnlich merkwürdig vorkommen!
Aber in§36 kann man nicht viel mehr darüber erfahren.
Oder muß sich besagtes Behältnis im WS unterbringen?
Keine Ahnung, ob es von Wichtigkeit ist, es handelt sich in meinem Fall nur um LW-Mun.
Ich weiß, es gibt spezielle Mun.-"Schränke", diese sehen aber alles andere als stabil aus. Müssen oder sollten diese fest installiert sein, oder kann man sie frei "rumfliegen" lassen?
Ich habe z.B. eine Geldkassette (Br35cm,H13cm,T32cm) mit "gutem Schloß".
Diese passt nicht in meinen Wschr.
Darf ich meine Mun. hier aufbewahren, oder muß ich mir ein zertifiziertes Behältnis zulegen?
Ich weiß: Hier werden nun wieder viele Links mit verweisen auf §36 Waffg auflaufen. Den Schinken hab ich selber (NEUMANN-NEUDAMM)
Da ich aber sicher kein Jurist bin, und einige Sachverhalte nicht unbedingt sofort zu verstehen sind, ist meine Frage nicht ganz aus der Luft gegriffen.
P.S. der Schießstandleiter sagte sogar, das ich Munition in einer Holzkiste (original BW 9x19 Para) mit Bügelschloß aufbewahren dürfe! Das kann ich einfach nicht glauben!
Was sagt Ihr dazu?
Nabend und Wmh
supreme