Munitionserwerb, Auslandswohnsitz und Jagdschein

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15 Aug 2016
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Hallo zusammen,

Ich bin seit 1.4. frischgebackener Jungjäger mit Dreijahresjagdschein (kein Auslängerjagdschein!); ich wohne in der Schweiz und habe mir noch keine WBK beim BVA beantragt. Liegt daran dass ich meine Waffen schon in der Schweiz besorgt habe (inkl. EFWP) und im Moment keine Klasse > 0 Aufbewahrungsmöglichkeit habe.

Jetzt meine Frage: Kann ich mit dem Jagdschein Munition erwerben, z. B. wenn ich in D bin und schiessen möchte?

Habe dazu hier im Forum und auch bei der Internetrecherche nichts finden können.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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15 Aug 2016
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Vielleicht noch ein Zusatz: Mir ist klar dass ich die Munition nur mit einer DE-Exportgenehmigung und CH-Importgenehmigung ausführen könnte.
 
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Ja, das hatte ich auch gedacht. Nur war ich im letzten Oktober, noch vor der Prüfung, bei einem Waffenhändler in Deutschland um mich ein wenig umzusehen. Der wollte mir mit einem dt. Jagdschein in dem ein ausländischer Wohnsitz eingetragen ist keine Waffen oder Munition verkaufen; hatte mir geradeheraus unterstellt ich würde die Munition wohl illegal in die Schweiz verbringen wollen.

Nun weiss ich nicht ob das alle so handhaben.
 
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26 Mai 2016
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Man kann doch sogar mit einem (deutschen) Ausländerjagdschein Munition kaufen!!!

Gem. § 13 Abs. 5 WaffG benötigen Jäger zum Erwerb & Besitz von Langwaffenmunition keine Erlaubnis.
Jäger ist gem. § 13 Abs. 1 WaffG jeder, der Inhaber eines deutschen Jagdscheines ist.

Hier spielt es auch keine Rolle, ob es ein Tages- oder Jahresjagdschein für In- oder Ausländer ist, oder wo der Jagdscheininhaber wohnt.

Aber viele Waffenhändler haben ein "interessantes" Wissen im Bereich des Waffengesetzes...
 

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