Munitionserwerb für KW's bei vorliegenden Sprengstofferlaubnisschein

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Nur Nebenbei, leicht off-toppic, ich kaufe meine LW-Munition in KW-Kalibern auch nur mit dem Jagdschein. Ob Mun-Erwerb gestempelt oder gar keine KW vorhanden ist da egal.
Mit gültigem Jagdschein darf ich die auch lagern, so wie jede andere LW-Munition auch.

In diesem Fall schaut der Händler aber ob man z.B. einen UHR in .357 oder AR15 in 9mm usw. in der WBK eingertragen ist (oder kennt Dich und hat das irgendwann mal kontrolliert)
 
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In diesem Fall schaut der Händler aber ob man z.B. einen UHR in .357 oder AR15 in 9mm usw. in der WBK eingertragen ist (oder kennt Dich und hat das irgendwann mal kontrolliert)
Hat bisher niemanden interessiert was in meiner WBK steht.
Einzig der Jagdschein musste immer vorgelegt werden und gut war.
 

WP

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....Guggd`s Du #9 ät:
und #6 ät:

Nochmal: gilt nur in Bayern und ist auch nicht allen Tandlern geläufig.
 
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Das Thema "Kurzwaffen Muniton" auf JS wird von Händler zu Händler unterschiedlich gehandhabt.

Die einen Sagen für 357 Mag. und 9mm Para gibt es Langwaffen, also kein Problem.
Andere gehen davon aus, dass eine 9mm Para als Kurzwaffenpatrone "eingestuft" ist und damit nicht ohne weiteres auf JS gekauft werden darf.


§ 15 Abs. 1 Satz 1...
1. glaubhaft gemacht wird, dass sie die Schusswaffen und die Munition zur Jagdausübung oder zum Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe benötigen

Schonzeit und Training machen beim Jäger nach wie vor einiges möglich und sind auch im Gesetz weit gefasst.


Das man über die Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz, Fabrikmunition im Handel erwerben kann wäre mir völlig neu. Als Nichtjurist würde ich den Absatz so auslegen, das mit Erwerb die Herstellung der Patronen gemeint ist, das Wort Besitz erklärt sich von alleine.

(1a) Eine Erlaubnis nach Absatz 1 zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz der dabei hergestellten Munition nach § 10 Abs. 3 des Waffengesetzes in der jeweils geltenden Fassung.
 
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Die Erlaubnis nach § 27 SprengG zum Laden & Wiederladen berechtigt wie bereits geschrieben ausschließlich zum Erwerb & Besitz der selber hergestellten Munition. Einige Behörden beschränken den Pulverschein allerdings (rechtswidrig) auf Kaliber, für die eine EWB vorliegt. Sofern man keine solche Beschränkung hat, kann man auch Kaliber wiederladen (und dann Erwerben & Besitzen) für die man gar keine (Kurz-)Waffe hat.

Für Fabrikmunition braucht es zwingend den Stempel zum Munitionserwerb in der WBK (bei KW-Munition, bei LW reicht natürlich auch der Jagdschein).

KW-Munition auf Jagdschein, sofern es in dem Kaliber auch eine Langwaffe gibt ist so ein Zwischending, bei dem sich außerhalb von Bayern wohl generell quergestellt wird...
Am Ende entscheidet der Händler, was er einem mit was für einem Zettel, den man ihm vorlegt, verkauft. Ich habe bislang immer nur die schärftste Interpretation der Vorschriften erlebt, also kein Erwerb auf Leihschein, nix auf Jagdschein für KW-Mun mit Langwaffe (obwohl ein 9mm-Karabiner auf der WBK steht) etc. Man sichert sich eben ab. Und die 13€ (noch aktuell?) für den Mun-Erwerb-Stempel bringen mich (Einzelmeinung, nicht übertragbar) nicht um.
 
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Am Ende entscheidet der Händler, was er einem mit was für einem Zettel, den man ihm vorlegt, verkauft. Ich habe bislang immer nur die schärftste Interpretation der Vorschriften erlebt, also kein Erwerb auf Leihschein, nix auf Jagdschein für KW-Mun mit Langwaffe (obwohl ein 9mm-Karabiner auf der WBK steht) etc. Man sichert sich eben ab. Und die 13€ (noch aktuell?) für den Mun-Erwerb-Stempel bringen mich (Einzelmeinung, nicht übertragbar) nicht um.
So wars bei mir auch, bei Frankonia jedenfalls und auch beim örtlichen Waffenhändler.
 
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Ich sehe gerade, mein Beispiel mit dem 9mm-Karabiner ist schlecht, weil man sich sicherlich den Mun-Erwerb stempeln lassen würde, wenn man als erste 9mm-Waffe einen Carbine anschafft, was wohl eher selten ist. Und hat man schon ein Glöckchen, das man klingen lassen wollte, ist dort wohl der Stempel zu finden. Okay....
 
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Ich finde, dass TT22 die Situation gut beschrieben hat.

Durch den Wiederladeschein lässt sich grundsätzlich alles an Munition herstellen, die Komponenten sind bis auf die Zündhütchen und Pulver ja nicht zu legitimieren.

Allerdings bekommt man im Wiederladekurs (und auch bei der Jagdausbildung) beigebracht, dass der Besitz von Munition, zu der man kein Bedürfnis hat (keine eigene Waffe) nicht zulässig ist. Damit kann man mit einem Wiederladeschein alle Komponenten erwerben, um Munition ohne Bedürfnis herzustellen; im Falle eines Verfahrens oder Prüfung wäre das jedoch bestimmt mit einer negativen Zuverlässigkeitsprüfung versehen.
 
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Allerdings bekommt man im Wiederladekurs (und auch bei der Jagdausbildung) beigebracht, dass der Besitz von Munition, zu der man kein Bedürfnis hat (keine eigene Waffe) nicht zulässig ist. Damit kann man mit einem Wiederladeschein alle Komponenten erwerben, um Munition ohne Bedürfnis herzustellen; im Falle eines Verfahrens oder Prüfung wäre das jedoch bestimmt mit einer negativen Zuverlässigkeitsprüfung versehen.


Das stimmt so einfach nicht.

Du bist als Wiederlader generell berichtigt Munition herzustellen, diese darf nicht verboten sein, kein Gewerbe ohne Anmeldung etc. Aber das man nur Patronen herstellen darf für die man AKTUELL eine Waffe besitzt ist nicht korrekt.

Das wollte mir die Behörde von vor mehr als 20 Jahren in den Schein eintragen, dafür gibt es aber keine rechtliche Grundlage.
 

WP

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Das stimmt so einfach nicht.

Du bist als Wiederlader generell berichtigt Munition herzustellen, diese darf nicht verboten sein, kein Gewerbe ohne Anmeldung etc. Aber das man nur Patronen herstellen darf für die man AKTUELL eine Waffe besitzt ist nicht korrekt.

Das wollte mir die Behörde von vor mehr als 20 Jahren in den Schein eintragen, dafür gibt es aber keine rechtliche Grundlage.
VERWALTUNGSGERICHT des SAARLANDES


Az.: l K 122/97 – vormals l K 54/95


Urteil verkündet am 28.10.1997


Rechtskräftig
 
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Das stimmt so einfach nicht.

Du bist als Wiederlader generell berichtigt Munition herzustellen, diese darf nicht verboten sein, kein Gewerbe ohne Anmeldung etc. Aber das man nur Patronen herstellen darf für die man AKTUELL eine Waffe besitzt ist nicht korrekt.

Das wollte mir die Behörde von vor mehr als 20 Jahren in den Schein eintragen, dafür gibt es aber keine rechtliche Grundlage.
Es ergibt sich nicht aus dem Wiederladeschein, der erst mal keine Einschränkungen hinsichtlich der Materialien und Kaliber enthält (oder bei pingeligen Behörden: enthalten sollte). Ich stimme dir zu, dass du mit dem Wiederladeschein alle Materialien erwerben kannst.

Aber die Zulässigkeit ergibt sich aus dem Bedürfnis und da sieht es auch mit Wiederladeschein nicht besser aus. Und wenn dann noch nach dem Zweck gefragt würde, gibt es doch gar kein Argument mehr. (Es sei denn, ziemlich zusammenkonstruiert, dass du mit einem Wiederladerkollegen seine Munition hergestellt hast; naja..... ).
 
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VERWALTUNGSGERICHT des SAARLANDES


Az.: l K 122/97 – vormals l K 54/95


Urteil verkündet am 28.10.1997


Rechtskräftig
Okay und was soll uns der Rechtstreit sagen?
Habe die Seite hier verlinkt: https://www.ra-kotz.de/sprengstofferlaubnis.htm

Schon allein die Rechtfertigung des Kläger ist einfach nur dümmlich,

"...Weitergabe an Vereinskollegen...".
"Er begründet die Klage im wesentlichen damit, dass er ohne weiteres diese Munition auch an Dritte weitergeben dürfte, wenn er im Besitz einer waffenrechtlichen Munitionserwerbsberechtigung wäre."
etc.

Wir verlasen gerade ein bisschen das Thema des Fadens...


Aber die Zulässigkeit ergibt sich aus dem Bedürfnis und da sieht es auch mit Wiederladeschein nicht besser aus. Und wenn dann noch nach dem Zweck gefragt würde, gibt es doch gar kein Argument mehr. (Es sei denn, ziemlich zusammenkonstruiert, dass du mit einem Wiederladerkollegen seine Munition hergestellt hast; naja..... ).

Der Zweck ist mal schnell erklärt:
Ich Trainiere jedes Wochenende mit der Waffe von Jagdkollege X für die Disziplin Y.
Demnächst besuche ich das MSZU und schieße dort mit der 50 BMG Leihwaffe.
Ich plane die Anschaffung einer Waffe in diesem Kaliber...

Thema erledigt.


Es spricht Überhaupt nichts dagegen sich an Regenn halten zu wollen ;)
Erfinden muss man aber keine, das macht schon der Staat für uns.
 
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