Munitionserwerb für KW's bei vorliegenden Sprengstofferlaubnisschein

Registriert
26 Mai 2016
Beiträge
582
Ich habe bislang immer nur die schärftste Interpretation der Vorschriften erlebt, also kein Erwerb auf Leihschein, nix auf Jagdschein für KW-Mun mit Langwaffe (obwohl ein 9mm-Karabiner auf der WBK steht) etc.

So kenne ich´s auch. Unsere BüMas im Umkreis und auch die Frankonia-Filiale geben keine KW-Munition auf JS raus, egal ob man eine passende Langwaffe hat oder nicht. Beim Bestellen im Frankonia-Onlineshop hat dagegen der JS auch für 9mmLuger gereicht (den MEB-Stempel habe ich für die KW natürlich, die WBK wurde aber nicht vorgelegt/verlangt)...

Und die 13€ (noch aktuell?) für den Mun-Erwerb-Stempel

In Nds. leider 25€ - aber auch das ist verkraftbar.

Allerdings bekommt man im Wiederladekurs (und auch bei der Jagdausbildung) beigebracht, dass der Besitz von Munition, zu der man kein Bedürfnis hat (keine eigene Waffe) nicht zulässig ist.
In solchen Kursen bekommt man leider (gerade was rechtliche Aspekte betrifft) viel beigebracht, was gar nicht wirklich oder sogar überhaupt nicht stimmt.
Der Dozent im Waffensachkundekurs unseres Schießsportverbandes (musste ich trotz JS machen, um an der Schießsportleiterausbildung teilnehmen zu dürfen :rolleyes:) meinte z.B. auch, dass man den Verschluss beim KK-Gewehr zum Transport rausnehmen muss - hab ihn nur ausglacht und gefragt, wo das denn im WaffG stehen soll... :ROFLMAO:

Mit dem gültigen(!) JS darf man sämtliche LW-Munition erwerben und besitzen, ob man eine passende Langwaffe hat ist dabei komplett egal (§ 13 Abs. 5 WaffG).

Ist der Widerladeschein nicht entsprechend begrenzt, darf man ebenfalls sämtliche nicht verbotene Munition laden und die entsprechend selbstgeladene Munition erwerben & besitzen - auch hier interessiert nicht, ob eine passende Waffe vorhanden ist.

In der Praxis wird sich aber wohl kaum jemand die Mühe machen, Munition zu laden, die er nicht wenigstens für Leihwaffen usw. auch benötigt. Komponenten und Werkzeuge kosten ja auch Geld...


Das ganze Thema zeigt mal wieder, wie unnötig bürokratisch unsere Waffengesetzgebung ist!

Warum kann man es nicht ähnlich wie in Österreich vereinfachen?

z.B. könnte man sagen "wer zum Erwerb&Besitz von Munition berechtigt ist, kann jedewede nicht verbotene Munition erwerben/besitzen"?

Warum bricht die öffentliche Sicherheit zusammen, wenn jemand mit EWB für .357Mag auch 9mmLuger Munition hat?
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
3 Jan 2006
Beiträge
7.085
Vielleicht hab ich es zu schnell gelesen und überflogen, aber ich lese hier, dass das Überlassen von nicht gewerblich wieder geladener Munition an Dritte nicht erlaubt sei.
Das ist falsch!
Ich darf für Dritte wieder laden. Wenn es Vereinskollegen sind die meine Munition erhalten, dann muss ich da nicht mal eine Kennzeichnung anbringen. Erfolgt das für andere Dritte, ist auf der Verpackung die Munition kenn zu zeichnen (Ladedaten).

Korrektur:

Bei "nicht Vereinskollegen" ist die Kennzeichnung der Munition doch aufwendiger als ober geschrieben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
30 Dez 2013
Beiträge
1.912
Vielleicht hab ich es zu schnell gelesen und überflogen, aber ich lese hier, dass das Überlassen von nicht gewerblich wieder geladener Munition an Dritte nicht erlaubt sei.
Das ist falsch!
Ich darf für Dritte wieder laden. Wenn es Vereinskollegen sind die meine Munition erhalten, dann muss ich da nicht mal eine Kennzeichnung anbringen. Erfolgt das für andere Dritte, ist auf der Verpackung die Munition kenn zu zeichnen (Ladedaten).
Da warst du tatsächlich mal zu schnell. Wurde u.a. auch richtig dargestellt.
WP hat hier auf ein einschlägiges Urteil hingewiesen.

Guillermo
 

WP

Registriert
14 Okt 2010
Beiträge
775
solchen Kursen bekommt man leider (gerade was rechtliche Aspekte betrifft) viel beigebracht, was gar nicht wirklich oder sogar überhaupt nicht stimmt.
Der Dozent im Waffensachkundekurs unseres Schießsportverbandes (musste ich trotz JS machen, um an der Schießsportleiterausbildung teilnehmen zu dürfen :rolleyes:) meinte z.B. auch, dass man den Verschluss beim KK-Gewehr zum Transport rausnehmen muss - hab ihn nur ausglacht und gefragt, wo das denn im
Zur Ausgangsfrage: ......der 27er ist kein Substitut zum Erwerb von Fabrikmunition.....der Gesetzestext ist eindeutig und nicht diskutierbar
....wieder OT: ....jaja, die Pest......die sog. Dozenten geben reichlich unhaltbaren Müll von sich......
Jagdkurs meiner Tochter: " Schrotpatronen kann man nicht Wiederladen"......
In allen z.B. Egun Offerten steht bei Zündhutchen "Erwerb ab 18"....... Zündhütchen bis zu einem Satzgewicht bis 0,2 Gramm (auch die für die .50BMG) sind vom SprengG komplett ausgenommen.......Nix mit .....ab 18
......könnte man bis zum Nimmerleinstag weiter fortführen, die Liste
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
12 Jul 2016
Beiträge
4.436
Ein MES kann derartige Probleme lösen. Hab einen von 6,35 bis 14,5mm.
Gibt immer fragende Blicke beim Muneinkauf, aber funktioniert.
 
Registriert
25 Dez 2018
Beiträge
13.913
Du hast überhaubt keine Ahnung!!!
Schön dass mir das aus berufenem Munde mitgeteilt wird. :giggle:
Wenn Du glaubst, dass wir in unserer Runde dem Alkohol auf dem Stand zusprechen, dann bist Du mehr als schief gewickelt.
Du solltest eigentlich wissen, das auf dem Stand kein Alkohol getrunken wird, weil Jeder von uns mind. eine Waffe dabei hat und wir außerdem noch mit dem PKW nach hause fahren müssen.
Nimm es einfach mal als meine persönliche Schwäche hin nicht Gedankenlesen zu können.
Du hast es nämlich mit keinem Wort erwähnt in welchem Zusammenhang Dein Stammtisch stattfindet.

Aber Du kennst das wahrscheinlich anders!
Auch das.

Und nur weil Du nicht mitreden kannst, brauchst Du keine Mutmaßungen anstellen, halt einfach den Schnabel! :unsure:
Dein gedanklicher Fehler (ja, den machst Du, zusammen mit Deinem SB) entstammt der Unkenntnis darüber wie die entsprechenden Passagen ins Gesetz kamen.
Mag daran liegen dass ihr beide noch nicht so lang "im Geschäft" seit.

Man könnte also - wenn einem nicht der Schnabel/Mund verboten worden wäre - die Entstehung der von @TT22 richtig genannten Rechtsgrundlagen erläutern und auf das diesbezügliche Wort im Gesetzestext verweisen das Du (und Dein SB) falsch liest.
 
Registriert
1 Jun 2017
Beiträge
5.085
Ich finde die Diskussion ein gutes Beispiel für die hohe Komplexität in der deutschen Gesetzeslandschaft, vor allem Rund um das Thema Waffen.

Schon allein das man den Kauf einer Packung 9mm Munition so unterschiedlich auslegen kann, zeigt den Raum für Interpretationen und Halbwissen. Teilweise wird die eigene Sichtweise auch vehement verteidigt und sogar in Bereichen wie dem Jagdkurs weitergegeben. Auch die Sachbearbeiter in den Behörden sind beileibe nicht alleswissend, wenn es da mal etwas komplexer wird kommt nicht selten die Antwort, da muss ich beim RP rückfragen.
 
Registriert
13 Mrz 2009
Beiträge
10.811
Ich finde die Diskussion ein gutes Beispiel für die hohe Komplexität in der deutschen Gesetzeslandschaft, vor allem Rund um das Thema Waffen.
Im Grunde wäre es so einfach.
In Bayern ergeben sich keine Probleme für die öffentliche Ordnung, Jagdscheininhabern KW Patronen nach Liste Xyz zu verkaufen. Warum also nicht bundesweit. Auch gibt es in weiten Teilen der Republik keine Probleme mit nichteingeschränkten 27er Erlaubnissen. Das selbe gilt für Erbwaffen an WBK Inhaber und Munitionserwerb.
Grundübel ist einfach, viele Ämter gängeln genau in diesen nicht relevanten Bereichen, nur um ggf. Fehlverhalten zu bekommen und zu finden. Die Gefahr geht vom Legalwaffenbesitzer aus. Fertig. Und wie alle lebens sicherer, wenn der Waffen Besitzer nur 10 und nicht 15 Waffen besitzt. Und nur Munition abc, nicht a-z....
Das alles ändert sich nicht. Wir müssen damit leben. Fertig. Als Waffenbesitzer kann es schnell gehen. Besonders bei Rechtslagen, die sich die Ämter selbst konstruieren. Möglicherweise gibt einem dann ein Gericht recht. Aber der Ärger schwächt....
Abhilfe würde in bestimmten Belangen ein offensives Vorgehen der Verbände bringen.
 
Registriert
26 Mai 2016
Beiträge
582
Ein MES kann derartige Probleme lösen. Hab einen von 6,35 bis 14,5mm.
Nur bekommt man den leider nicht (mehr) so einfach!

Habe das mal versucht - quasi keine Chanche!

Nur als Munitionssammler, dafür braucht´s aber erst wieder ein Gutachten über die "kulturhistorische Bedeutsamkeit" der Sammlung - und die wird in letzter Zeit für "Munition aller Art" auch kaum noch attestiert (das sei ja gerade bloß eine vom Gesetzgeber nicht gewollte "bloße Anhäufung" - so der O-Ton...).
Zusätzlich hätte man auch eine jährliche Auflistung über die Sammlung verlangt...


Zudem sind MES für "Nicht-Sammler" von der Erwerbserlaubnis her auf 6 Jahre befristet.
Selbst wenn man also heute sowas erteilt bekommt, ist nicht gewisse, dass das dann in 6 Jahren ein neuer Sachbearbeiter genau so sieht und neu ausstellt.

Was aber problemlos ginge, wäre ein normaler 6-Jahres MES, wenn man einen Einstecklauf/Fangschussgeber im KW-Kaliber hätte (Lothar Walther stellt die aber nicht mehr her und gebraucht gehen die teilweise zum doppelten Neupreis weg).
 
Registriert
1 Jun 2017
Beiträge
5.085
Einen MES würde ich in dem hier genannten Bereich auch als Overkill betrachten.
Ich habe in der Sammler WBK ein paar Waffen/Kaliber wie z.B. 7,62 Tokarev oder eben 6,35 Brow., da würde mich aber der Weg eher übers Wiederladen führen als über den MES.

Wenn du eine Pistole / Revolver im Kaliber XY kaufst, Munitonserwerb freistempeln lassen und gut ist. Und wenn es 150 Euro gebühren kostet, ist es immer noch ein kleiner Posten gemessen am Preis der Waffe und der Muniton :)
 
Registriert
24 Mai 2020
Beiträge
381
Das stimmt so einfach nicht.

Du bist als Wiederlader generell berichtigt Munition herzustellen, diese darf nicht verboten sein, kein Gewerbe ohne Anmeldung etc. Aber das man nur Patronen herstellen darf für die man AKTUELL eine Waffe besitzt ist nicht korrekt.

Das wollte mir die Behörde von vor mehr als 20 Jahren in den Schein eintragen, dafür gibt es aber keine rechtliche Grundlage.
Habe noch mal ein wenig in den Gesetzen gesurft und möchte meine vorherige Aussage zurücknehmen
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
18
Zurzeit aktive Gäste
532
Besucher gesamt
550
Oben