Nicht so pauschal bitte. Und unpräzise.
Ist der Sportschütze im Besitz einer gelben Sportschützen-WBK, in der es keine extra Siegelung des Munitionserwerbs gibt, ist er immer auch berechtigt Munition für die eingetragene Schußwaffe (Einzelladerbüchse, Repetierbüchse, einschüssige Pistole, Vorderladerrevolver, BDF, DF, etc.) zu erwerben.
Bei LW eingetragen in der grünen WBK muss wie bei den KW auch der Munitionserwerb gesiegelt sein. Handelt es sich um eine alte grüne WBK, aus den Anfängen der WBK - Pflicht, wurde der Munitionserwerb für die jeweilige laufende Nummer auf der letzten Seite vermerkt. Da fehlte die Spalte Munitionserwerb noch.
Je nach dem was er wie beantragt, KW, SLB, SLF, usw., auf Grün, muss er den Munitionserwerb mit beantragen, bzw. das muss auch auf dem Bedürftnis so mit befürwortet werden.