Munitionslagerung im Keller

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Moin Gemeinde,

ich habe vorübergehend in einem Kellerabteil (gesichert mit leichter Tür, abgeschlossen) eines Mehrfamilienhauses einen (rechtzeitig angemeldeten) A-Schrank stehen,.

Kann ich in diesem A-Schrank (el. Zahlenschloss) Munition zwischenlagern ?

Klar ist Munition in einem A-Schrank möglich - es geht um den Ort, nämlich das Kellerabteil.
Gibt es dazu Vorschriften ?

Bitte um Erleuchtung.
 
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5 Okt 2018
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ja, darf man, hatte die frage erst aufm Amt.
Es wird gern gesehen n durchgriffsicheren zaun innen anzubringen is aber keine pflicht
 
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Bitte bei konkreten Einzelfallfragen (Keller ist nicht gleich Keller) immer mit der jeweilig zuständigen Waffenbehörde Rücksprache halten und nicht im Forum.
Unabhängig davon, da du Zwischenlagerung schreibst: Kontrolle der Behörde: "Wo bewahren sie ihre Munition auf?" Hier oben in der Wohnung.... Warum sollte die Behörde dann in den Keller gehen und da was suchen? Rein hypothetische Fragestellung natürlich.
Wer viel fragt, kriegt viele Antworten...
Urteile zur Waffenaufbewahrung in Kellern gibts nämlich viele...
 
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@Kralle
So wäre auch meine Sichtweise. Durchgriff gibt es nicht, es handelt sich um eine normale Tür.

@Eye-of-the-Keiler
Natürlich ist Keller nicht gleich Keller, zumal hier auch Ermessen eine Rolle spielt.

Es ist aber wichtig zu wissen, wie eine Rechtsauffassung aussehen könnte, bevor man so etwas mit der Kontrollbehörde bespricht - oder auch nicht.
 
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23 Jun 2016
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Hatte das Thema auch schon mal vor einigen Jahren während dem Studium mit der Behörde.
Auflage war, dass das Kellerabteil mit „festen“ Baustoffen errichtet war. Heißt, das Abteil musste gemauert sein, einen Verschlag aus Brettern, OSB oder diesen HDF/Sandwichplatten, die man oft sieht, war nicht zulässig. Ebenso musste die Tür einen richtigen Schließzylinder besitzen, also keine 0815 Zimmertür.
Die Behörde war Tübingen.
 
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24 Aug 2016
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Hatte das Thema auch schon mal vor einigen Jahren während dem Studium mit der Behörde.
Auflage war, dass das Kellerabteil mit „festen“ Baustoffen errichtet war. Heißt, das Abteil musste gemauert sein, einen Verschlag aus Brettern, OSB oder diesen HDF/Sandwichplatten, die man oft sieht, war nicht zulässig. Ebenso musste die Tür einen richtigen Schließzylinder besitzen, also keine 0815 Zimmertür.
Die Behörde war Tübingen.
Ging es da auch nur um Munition oder Waffen+Munition? Am Ende steht und fällt es doch wieder damit, daß der LWB verpflichtet ist, alles sorgsam zu verwahren.
 
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23 Jun 2016
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Ging es da auch nur um Munition oder Waffen+Munition? Am Ende steht und fällt es doch wieder damit, daß der LWB verpflichtet ist, alles sorgsam zu verwahren.
Das war dem SB damals egal. Wenn ich die Kanone übers Wochenende mit in die Heimat genommen habe, musste die Muni trotzdem in dem A-Schrank im beschriebenen Keller gelagert werden. Ich denke ein Schwenkriegelschlossbehältnis wäre auch gegangen.
Es war dem SB auch lieber die Kanone und Muni in meinem Keller zu lagern, als in meinem Zimmer in der WG.
 

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