Munitionstransport zum Schießstand

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Hat jemand von Euch mal auf die Schnelle die rechtlichen Vorschriften incl. Quellenangabe zum Transport von Munition zum und vom Schießstand parat? Gleiches für den Kauf beim Händler oder Büma wäre auch interessant.
 
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Als erstes muss man wissen welche Mengen du transportieren willst.
50 Patronen kannst du in den Rucksack werfen.

Bei 50.000 ist dein Auto möglicherweise Kennzeichnungspflichtig.
 
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Als erstes muss man wissen welche Mengen du transportieren willst.
50 Patronen kannst du in den Rucksack werfen.

Bei 50.000 ist dein Auto möglicherweise Kennzeichnungspflichtig.

Es geht um den regulären Tagesbedarf von maximal 300 Patronen für KW und LW.

@ Flachländer: Danke für das Setzen des Links zum WaffG. Das hätte ich ohne Dich nicht gefunden. Mir geht es, wie man sich sicherlich denken kann, um die spezielle Rechtsvorschrift. Immerhin leben wir hier ja leider nicht in Vermont. Da ist es einfach. Wer dort nach dem WaffG gefragt wird, wird locker auf die Verfassung verwiesen.
 
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Die "spezielle Rechtsvorschrift" IST das Waffengesetz, so verblüffend das erscheinen mag.

Deinem Hinweis auf Vermont, USA würde entsprechen, wenn dunhinsichtlich des Munitionstransports auf das Grundgesetz verweisen würdest. Hat damit auch nix zu tun.


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Warum interessiert dich das?

Wenn ich auf den Schiesstand fahre, habe ich so viel Mun dabei wie ich vorhabe zu verschießen.
500 9Para hatten wir schon mal.
Wenn ich Mun Pakete beim Händler mitnehme sind es auch mal 1000.
um sie bequem zu transportieren habe ich eine Kunststoffkiste von MTM.

Fertig.

Die Transportgrenzen sind 3 kg Schwarzpulver oder 50 Kg Munition pro Pkw in handelsüblicher Verpackung, also Pappkisten.
DAS hat aber nichts mit dem WaffG zu tun, sondern bezieht sich auf den Transport gefährlicher Güter.
 
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Die "spezielle Rechtsvorschrift" IST das Waffengesetz, so verblüffend das erscheinen mag.

Es gibt aber auch noch eine andere Rechstvorschrift, die aus dem Gefahrgutrecht....

http://www.fwr.de/waffenrecht/die-r...chland/einzelansicht/?tx_wecknowledgebase_pi1[tt_news]=26&tx_wecknowledgebase_pi1[backPid]=122



Zitat:

"Die Anhebung der Grenze von 20 kg [Anm. 20 kg entstammen einem vorangehenden Änderungsentwurf] auf 50 kg Munition für die Freistellung von der Anwendung der Gefahrgutvorschriften betrifft insbesondere Sportschützen, Jäger und Böllerschützen. Sie bezweckt, dass dieser Personenkreis für die Teilnahme an Veranstaltungen die erforderliche Menge an Munition und dergleichen mitführen kann. Diese Personen unterliegen alle der Zuverlässigkeitsprüfung [...] nach Waffengesetz. Diese Mengenbegrenzung gilt [...] nur in Fahrzeugen, die in Deutschland zugelassen sind."


Da kann es schon mal eng werden, wenn 4 Flintenschützen in Fahrgemeinschaft zu einem Turnier wollen :biggrin:
 
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1000 Päckchen a 50 Schuß bekomme ich nicht unter. Leider.:biggrin:
Da würde auch der Ikea Schrnk wohl nicht mitspielen.:lol:
Da könnte man sicher ordentlich sparen.
 
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@Toxx: nachdem der TS es auf 300 Schuss begrenzt hatte, kann man die Gefahrgutvorschriften ja erst einmal außer Acht lassen.


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@Toxx: nachdem der TS es auf 300 Schuss begrenzt hatte, kann man die Gefahrgutvorschriften ja erst einmal außer Acht lassen.


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Gut, er meinte "Tagesvorrat"...

Beim Kauf von 5 Kartons (a 10 Pack) Schrotmunition wird es dann allerdings schon eng :-D

Und man weis ja wie schnell die weg sind
 
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Im wesentlichen ging es mir darum, ob die Munition in einem eigenen Behältnis transportiert werden muss. Das wäre irgendwie auch schlüssig. Danach schließt sich direkt die Frage an, ob das Behältnis ähnlich dem Transportkoffer verschlossen sein muss. Interessant war da der Hinweis auf die Biathlonveranstaltung. Demnach reicht ja der Stoffbeutel oder eine der üblichen Mun-Boxen.
 

tar

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Im wesentlichen ging es mir darum, ob die Munition in einem eigenen Behältnis transportiert werden muss. Das wäre irgendwie auch schlüssig. Danach schließt sich direkt die Frage an, ob das Behältnis ähnlich dem Transportkoffer verschlossen sein muss. Interessant war da der Hinweis auf die Biathlonveranstaltung. Demnach reicht ja der Stoffbeutel oder eine der üblichen Mun-Boxen.

Wenn du mit der nötigen Sorgfalt und nicht liederlich mit der Munition umgehst ist alles ok.
 
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Herstellerverpackung mit UN-Nummer und Gefahrgutkennzeichnung, Ladungssicherung -> Fertig.
 

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