Hat jemand von Euch mal auf die Schnelle die rechtlichen Vorschriften incl. Quellenangabe zum Transport von Munition zum und vom Schießstand parat?
Als erstes muss man wissen welche Mengen du transportieren willst.
50 Patronen kannst du in den Rucksack werfen.
Bei 50.000 ist dein Auto möglicherweise Kennzeichnungspflichtig.
Die "spezielle Rechtsvorschrift" IST das Waffengesetz, so verblüffend das erscheinen mag.
...Wenn ich Mun Pakete beim Händler mitnehme sind es auch mal 1000...
@Toxx: nachdem der TS es auf 300 Schuss begrenzt hatte, kann man die Gefahrgutvorschriften ja erst einmal außer Acht lassen.
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Gesendet unter mysteriösen Umständen.
Im wesentlichen ging es mir darum, ob die Munition in einem eigenen Behältnis transportiert werden muss. Das wäre irgendwie auch schlüssig. Danach schließt sich direkt die Frage an, ob das Behältnis ähnlich dem Transportkoffer verschlossen sein muss. Interessant war da der Hinweis auf die Biathlonveranstaltung. Demnach reicht ja der Stoffbeutel oder eine der üblichen Mun-Boxen.