[Baden-Württemberg] Muss eine Neuverpachtung öffentlich ausgeschrieben werden?

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Hallo zusammen,

in "meiner" Stadt und den angrenzenden Gemeinden (auch der Weltstadt in der ich wohne) steht zum 01.04.2021 die Neuverpachtung der Jagd an.

Ich wohne hier seit 6 Jahren in bin in der örtlichen Reservistenkameradschaft und dem Schützenverein. Habe das ganze also schon früh mitbekommen.

Was ich nicht mitbekommen habe ist eine öffentliche Ausschreibung und google findet mir auch nichts. Es kann jetzt natürlich sein, dass das "nur" in der örtlichen Tageszeitung veröffentlich wurde und nicht im Internet auftaucht...

Generell: Muss so etwas öffentlich Ausgeschrieben werden? :unsure:


In der Nachbarschaft sieht es so aus:
https://www.rottenburg.de/neuverpachtung+der+einzelnen+jagdboegen.124823.htm?lnav=1


Auch hier gab es eine relativ kurze Frist zwischen Veröffentlichung und Bewerbungsschluss . Ist das üblich?
Es können nur die bis zum 02.07.2021 eingehenden Bewerbungen berücksichtigt werden.
11.06.2021 - Stadtkämmerei
 
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Hallo zusammen,

in "meiner" Stadt und den angrenzenden Gemeinden (auch der Weltstadt in der ich wohne) steht zum 01.04.2021 die Neuverpachtung der Jagd an.

Ich wohne hier seit 6 Jahren in bin in der örtlichen Reservistenkameradschaft und dem Schützenverein. Habe das ganze also schon früh mitbekommen.

Was ich nicht mitbekommen habe ist eine öffentliche Ausschreibung und google findet mir auch nichts. Es kann jetzt natürlich sein, dass das "nur" in der örtlichen Tageszeitung veröffentlich wurde und nicht im Internet auftaucht...

Generell: Muss so etwas öffentlich Ausgeschrieben werden? :unsure:


In der Nachbarschaft sieht es so aus:
https://www.rottenburg.de/neuverpachtung+der+einzelnen+jagdboegen.124823.htm?lnav=1


Auch hier gab es eine relativ kurze Frist zwischen Veröffentlichung und Bewerbungsschluss . Ist das üblich?

Was hindert Dich, bei der zuständigen Gemeinde oder Jagdgenosenschaft anzurufen? Hier wirst Du wahrscheinlich keine wirklich brauchbare Antwort bekommen.
 
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Die Fragen sind die folgenden: muss es (per Gesetz oder anderer rechtlicher Verordnung) ausgeschrieben oder anderweitig öffentlich bekanntgegeben werden? Wenn ja, in welcher Form? Ich denke, nein!

Der Zweck wäre m.E., eine größere Bietergruppe zu erschließen und somit das Ergebnis zu optimieren. Wenn man schon jemanden hat oder der alte Pächter weitermachen möchte und man zufrieden ist, ebenfalls nein.

Die kurze Frist aus dem Beispiel ist natürlich suboptimal, wenn man bedenkt, daß man sich fast oder mehr als ein Jahrzehnt bindet. Aber es wird einen Grund geben, vielleicht reduziert man so die Ortstermine im Wald :)
 
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In Niedersachsen ist es gesetzlich vorgeschrieben das eine Neuverpachtung 14 Tage davor in der örtlichen Zeitung ausgeschrieben werden muss, als Jagdgenossenschaftsversammlung mit dem Punkt Neuverpachtung. ( Wir durften deshalb schon mal die Verpachtung wiederholen, war sonst nicht gültig)
 
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Selbst wenn die Jagd dann öffentlich ausgeschrieben wird ( das bedeutet in meinen Augen auch, das Besichtigung angeboten wird und Daten zur Verfügung gestellt werden ) ist die Versammlung nicht gezwungen, an den Meistbietenden zu verpachten.
In meiner Ecke ( Niedersachsen ) meldet man sich am besten beim Vorstand der Jagdgenossen. Dort wird einem dann schon die Information gegeben, was evtl. gehen könnte.
 
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Hallo zusammen,

in "meiner" Stadt und den angrenzenden Gemeinden (auch der Weltstadt in der ich wohne) steht zum 01.04.2021 die Neuverpachtung der Jagd an.

Ich wohne hier seit 6 Jahren in bin in der örtlichen Reservistenkameradschaft und dem Schützenverein. Habe das ganze also schon früh mitbekommen.

Was ich nicht mitbekommen habe ist eine öffentliche Ausschreibung und google findet mir auch nichts. Es kann jetzt natürlich sein, dass das "nur" in der örtlichen Tageszeitung veröffentlich wurde und nicht im Internet auftaucht...

Generell: Muss so etwas öffentlich Ausgeschrieben werden? :unsure:


In der Nachbarschaft sieht es so aus:
https://www.rottenburg.de/neuverpachtung+der+einzelnen+jagdboegen.124823.htm?lnav=1


Auch hier gab es eine relativ kurze Frist zwischen Veröffentlichung und Bewerbungsschluss . Ist das üblich?
Ist doch jetzt eh zu spät, wenn die Jagd zum 01.04.2021 neu verpachtet wurde. Glück kannst du in den Gemeindeblättern haben, hier wird es meistens veröffentlicht. Oder halt wie gesagt den Jagdvorsteher anrufen, der weiß es ganz genau und gibt auch gerne Tipps.
 
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Hallo, die Jagdgenossenschaften Tübingen (ich nehme mal an, um die geht's hier) und Rottenburg haben in ihrer jeweils im www zu findenden Satzung die freihändige Vergabe und Verlängerung als mögliche Verfahren bei der Jagdverpachtung stehen. In Rottenburg wird/wurde im örtlichen Mitteilungsblatt ("ortsüblich bekanntgemacht") und auf der hp ausgeschrieben. In beiden Gemeinden wurde die Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat übertragen, wie hier im Südwesten zumeist üblich.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Die Threadfrage kommt mir etwas naiv vor.

Wenn man schon genug Kontakte hat um Wind von der Verpachtung zu kriegen, dann nutzt man die und geht Klinkenputzen.
Ein schlauer Pächter weiß schon vor der Abstimmung wie sie ausgeht.
Keine Sorge ist alles am laufen... :cool:

Hallo, die Jagdgenossenschaften Tübingen (ich nehme mal an, um die geht's hier) und Rottenburg haben in ihrer jeweils im www zu findenden Satzung die freihändige Vergabe und Verlängerung als mögliche Verfahren bei der Jagdverpachtung stehen. In Rottenburg wird/wurde im örtlichen Mitteilungsblatt ("ortsüblich bekanntgemacht") und auf der hp ausgeschrieben. In beiden Gemeinden wurde die Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat übertragen, wie hier im Südwesten zumeist üblich.
Weiter südlich. ;)
Das hilft mir weiter. Danke! An die Möglichkeit einer freihändigen Vergabe über die Satzung habe ich nicht gedacht.
 
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freihändigen Vergabe über die Satzung habe ich nicht gedacht.

Hat mit der Ausschreibung nichts zu tun.
 

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