Muss ich einen Einstecklauf eintragen lassen?

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Hallo in die Runde,

ich habe noch einen alten kurzen Einstecklauf rum liegen.
Muss dieser in meiner WBK eingetragen sein?

Gruß Saujäger
 

JBB

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Nur wenn du keine Trägerwaffe hast.

Sprich EL für Kaliber 12 und Flinte im Haus im Kaliber 12, alles gut.
 
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Nein, Wechselläufe müssen eingetragen sein, Einsteckläufe werden nicht eingetragen.
 

FTB

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Irgendwo habe ich Mal gelesen, dass man die aber ab 1.9. eintragen lassen muss. Vielleicht kann da noch jemand was zu sagen?
 
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Wer viel fragt geht viel fehl.


In Deutschland muss im Gegensatz zu einem Wechsellauf ein Einstecklauf nicht in die Waffenbesitzkarte des Eigentümers eingetragen werden, da der Erwerb und der Besitz gemäß Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Punkt 2a der Anlage zu § 2 Abs. 2–4 Waffengesetz (WaffG) erlaubnisfrei sind, sofern der Einstecklauf für eine Schusswaffe bestimmt ist, die bereits in der Waffenbesitzkarte eingetragen ist.

"... Unterabschnitt 2:
Erlaubnisfreie Arten des Umgangs
2.
Erlaubnisfreier Erwerb durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte (unbeschadet der Eintragungspflicht nach § 10 Abs. 1a)
2.1
Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme); ..."
 
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Die haben bei uns zauber gemacht, weil einige alte Drillinge "nichteingetragene" Einsteckläufen hatten.
War blöd , die gingen nicht mehr raus, weil uralt, wegen Seriennummer... Als sie rauswaren, gingen sie nicht mehr rein :eek:
 
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15 Feb 2015
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Und natürlich hat man als Nicht-Jäger das Problem, dass man, wenn der Einstecklauf nicht eingetragen ist, dafür keine Munition bekommt.
Deswegen ist mein Einstecklauf in 4mmR für den Schweizer in 7,5x55 in der gelben WBK drin.
 
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Wer viel fragt geht viel fehl.


In Deutschland muss im Gegensatz zu einem Wechsellauf ein Einstecklauf nicht in die Waffenbesitzkarte des Eigentümers eingetragen werden, da der Erwerb und der Besitz gemäß Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Punkt 2a der Anlage zu § 2 Abs. 2–4 Waffengesetz (WaffG) erlaubnisfrei sind, sofern der Einstecklauf für eine Schusswaffe bestimmt ist, die bereits in der Waffenbesitzkarte eingetragen ist.

"... Unterabschnitt 2:
Erlaubnisfreie Arten des Umgangs
2.
Erlaubnisfreier Erwerb durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte (unbeschadet der Eintragungspflicht nach § 10 Abs. 1a)
2.1
Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme); ..."
Ergänzend der Einstecklauf
2a.
Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte
Einsteckläufe und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) sowie Einsätze, die dazu bestimmt sind, Munition mit kleinerer Abmessung zu verschießen, und die keine Einsteckläufe sind;
für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.
Aus dem Gedächtnis kenne ich keine Änderung des Passage 2a
 
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7 Dez 2019
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Danke.

War mir einfach nicht mehr sicher aufgrund der Änderungen ab 01.09..

Hab mir schon gedanken gemacht wie ich ne ID-Nummer für den ESL bekomme, wenn der nirgens eingetragen ist.

Und da ich gelesen habe das "Läufe" als wesentliches Teil einer Waffe geführt werden und Wechselläufe eingetragen werden müssen bin ich langsam total verwirrt.
 

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