Muß man Jagdaufseher sein???????

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Ein Bekannter möchte ein Revier in Hessen pachten.
Er wohnt 150 km weit von dem Revier entfernt und ich nur 9 km.

Jetzt meine Frage :!:
Kann ich das Revier in seiner Abwesenheit eigenständig und ohne weitere Personen beaufsichtigen :?: :?: :?: :?:

Ich bin im Besitz des Jagdscheines. Habe aber KEINE :!: Jagdaufseherprüfung.
Ich kann auch so schnell aus Beruflichen Gründen keinen Jagdaufseherlehrgang machen. :cry:

Wenn möglich könnt ihr mir auch Gesetze nennen wo ich was nachlesen kann. :D

Danke.
Thomas
 
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thomas29 schrieb:
... Kann ich das Revier in seiner Abwesenheit eigenständig und ohne weitere Personen beaufsichtigen :? ...
Kommt ganz gewiss darauf an, was Du / Ihr unter "beaufsichtigen" versteht, bzw. welche Befugnisse Du haben sollst. Den unbestätigten Jagdaufseher gibt es meines Wissens auch in Hessen nicht. Status wäre dann schlicht Jagdgast - mit den Rechten und Befugnissen eines Jagdgastes.
 
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Danke. Habe ja den § 31 schon gelesen.
Aber wie wird das von seiten der Behörden gehandhabt???

Im Absatz 1 steht >>>>Jagdausübungsberechtigte können für ihren Jagdausübungsbezirk volljährige Personen, die zumindest die Jägerprüfung erfolgreich abgelegt haben, als Jagdaufseherin oder Jagdaufseher bestellen.<<<<

Macht es denn dann überhaupt Sinn einen Lehrgang zu machen?
 
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Lass dir vom Pächter nen Begehungsschein ausstellen, damit du auch ohne sein Beisein im Revier wurschteln kannst. Fertisch!
Zum Unterschreiben des Abschussplanes wird der Pächter schon mal vorbeikommen, ansonsten intressiert die Behörden nicht, wer sich um die Belange der Jagdgenossen kümmert.
Ausser du willst im Revier Polizist spielen, ja dann... :p :mrgreen:

Grüßle und Waihei
Oichkatzl
 
A

anonym

Guest
Wenn Sie unbedingt BESTÄTIGTER JAGDAUFSEHER werden wollen seien Sie sich über eines im klarem.: SIE SIND HILFSBEAMTER DER STAATSANWALTSCHAFT.; damit sind Sie verpflichtet Straftaten nachzugehen und zur Anzeige zu bringen. Sie haben zum teil mehr rechte wie der Pächter, dies kann aber aufgrund des Wissens auch gegen Sie verwendet werden, wenn Sie über etwas grosszügig hinwegsehen. Sollte Ihr Pächter eine Ordnungswidrigkeit begehen (im zusammenhang mit der Jagd) müssten Sie Ihn Anzeigen !!!!!!!!! Wollen Sie damit Leben ? Als begehungsscheininhaber haben Sie zwar weniger RECHTE und PFLICHTEN (rechtlich) sind aber wenn es mal Hart kommt fein raus, weil Sie sagen können " So habe ich das aber nicht gewusst" und deshalb auch nicht reagiert.
Also mal nachdenken. Waiha Klaus
 
A

anonym

Guest
klausfausf schrieb:
Wenn Sie unbedingt BESTÄTIGTER JAGDAUFSEHER werden wollen seien Sie sich über eines im klarem.: SIE SIND HILFSBEAMTER DER STAATSANWALTSCHAFT

Nein, nicht notwendigerweise. Regelmäßig nur mit forstlicher Ausbildung ab gehobener Dienst oder Ausbildung zum Berufsjäger.
 
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Es geht uns beiden nicht darum Polizei zu spielen.

Sondern das jemand in der nähe ist wenn es z.B. Wildunfälle oder so gibt.

Dann werden wir das einfach über den Begehungsschein machen.

Danke euch allen.
 
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klausfausf schrieb:
... sind aber wenn es mal Hart kommt fein raus, weil Sie sagen können " So habe ich das aber nicht gewusst" und deshalb auch nicht reagiert. ...
Einmal ganz abgesehen davon, dass das Post inhaltlich schlicht falsch ist: Wenn das ein Ziel ist, "fein raus" zu sein und der Weg zu diesem Ziel über das bewußte Hinwegsehen von jagdlichen Schweinereien führt, dann läuft charakterlich ohnehin etwas falsch.
klausfausf schrieb:
...Also mal nachdenken ...
:evil:
 
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anonym

Guest
klausfausf schrieb:
Wenn Sie unbedingt BESTÄTIGTER JAGDAUFSEHER werden wollen seien Sie sich über eines im klarem.: SIE SIND HILFSBEAMTER DER STAATSANWALTSCHAFT.; damit sind Sie verpflichtet Straftaten nachzugehen und zur Anzeige zu bringen. Sie haben zum teil mehr rechte wie der Pächter, dies kann aber aufgrund des Wissens auch gegen Sie verwendet werden, wenn Sie über etwas grosszügig hinwegsehen. Sollte Ihr Pächter eine Ordnungswidrigkeit begehen (im zusammenhang mit der Jagd) müssten Sie Ihn Anzeigen !!!!!!!!!

So, so...
Wann ist denn das bei Straftaten herrschende Legalitätsprinzip (Verfolgungszwang) auch auf Ordnungswidrigkeiten übertragen worden?
Wo kann man das nachlesen?
Und warum ist man in Deutschland vom Opportunitätsprinzip bei den Owis abgerückt?
:roll:

Skogman schrieb:
Den unbestätigten Jagdaufseher gibt es meines Wissens auch in Hessen nicht. Status wäre dann schlicht Jagdgast - mit den Rechten und Befugnissen eines Jagdgastes.
Den unbestätigten Jagdaufseher gibts nicht überall? - Wusst ich nicht. :shock:
Genau für Fälle wie in diesem Thread ist das doch gut und sinnvoll... Warum lässt man das wegfallen? Gab/gibt es da bestimmte Gründe für den jeweiligen Landesgesetzgeber?

Unabhängig davon lässt sich für den Fragesteller doch ein gehöriger Teil des Jagdschutzes übertragen. Sollte doch als Lösung für 99% der Realität reichen.
 
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gletscherpris schrieb:
klausfausf schrieb:
Wenn Sie unbedingt BESTÄTIGTER JAGDAUFSEHER werden wollen seien Sie sich über eines im klarem.: SIE SIND HILFSBEAMTER DER STAATSANWALTSCHAFT.; damit sind Sie verpflichtet Straftaten nachzugehen und zur Anzeige zu bringen. Sie haben zum teil mehr rechte wie der Pächter,...


Das war vor über 30 Jahren in Niedersachsen einmal so. Es ist bundesweit schon lange auf bestimmte Berufsjäger und Forstbeamte beschränkt ! Ein normaler bestätigter Jagdaufseher hat keinesfalls mehr Rechte als ein Jagdpächter. Wer sich ohne Bestätigung der Jagdbehörde fälschlicherweise als Jagdaufseher bezeichnet, ist gesetzlich nur ein normaler Jagdgast. Er kann vom Pächter nur beschränkt zum Jagdschutz durch Erlaubnis von wildernden Katzen und Hunden ermächtigt werden. Gäste zu führen oder Personen zu kontrollieren, steht ihm nicht zu.
 
W

Waidmann_bw

Guest
Ein unbestätigter Jagdaufseher ist doch Quatsch, wer macht so was, was soll das bringen?

Prinzipiell bringt nur der bestätigte Jagdaufseher was, er hat die gleichen Rechte und Pflichten wie der Pächter und er braucht in dem Revier wo er bestätigt ist keinen Begehungsschein. Er darf wie der Pächter Jagdgäste führen, was einem Begehungsscheininhaber untersagt ist.
Manche Pächter größerer Reviere die ich kenne haben mehrere Jagdaufseher sich bestätigen lassen somit sparen Sie Begehungsscheine denn es gibt keine Regel wie viele Aufseher man sich beständigen lässt, die Ausgabe der Begehungsscheine ist jedoch nach Größe des Revieres begrenzt.

Nur der Pächter und der Bestätigte Jagdaufseher sind berechtigt zum Jagdschutz bzw. zur Bejagung von Raubzeug. Personenkontrolle ist Sache der Polizei, das einzige wozu man berechtigt ist, sein Handy zu nehmen und die Polizei zu rufen das war dann auch.

Ein Lehrgang zum Jagdaufseher ist nicht überall zwingend erforderlich, es gibt Kreisjagdämter die setzten dies nicht unbedingt voraus, muss man vorab beim Kreisjagdamt abklären.

Man kann natürlich auch alle übertreiben „ Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft“ seit wann ist ein Jagdaufseher Beamter? Oder Pächter wegen “ Ordnungswidrigkeit anzeigen“ wer macht den so was….. ? Manche Menschen kennen das Wort Kameradschaft wohl überhaupt nicht, denke das ist das wichtigste auf der Jagd!

Waidmannheil Horst
 
A

anonym

Guest
Seit ein paar Wochen ist in Hessen (darum gehts ja) tatsaechlich so ein Konstrukt im Jagdgesetz aufgetaucht.
Diese bestaetigten Aufseher ohne Jagdaufseherpruefung duerfen soweit ich das bisher verstanden habe, selber Jagdgaeste fuehren und sind Ansprechpartner bei Wildunfaellen und natuerlich Kirrknecht.

Wie sich das in Praxi einspielt, ich weiss es nicht, aber ist doch ok, wenn hier eine halbwegs unbuerokratische Moeglichkeit geschaffen wird, einen Jagdaufseher light zu etablieren, der ein wenig mehr kann, als ein blosser Jagdgast, wenn es grade um Konstellationen wie vom Threadstarter beschrieben geht.

Zu dem Schwachsinn, den manche hier zu Hilfsbeamten und gar Anzeigezwang bei OWIs schreiben, sag ich mal nichts, das ist es nicht wert.
 
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Kann mir mal jemand erklären, warum man als BGS-Inhaber keinen Jagdgast führen darf, wenn's vom Pächter ausdrücklich gewünscht ist :?:

Grüße
Oichkatzl
 
A

anonym

Guest
Oichkatzl schrieb:
Kann mir mal jemand erklären, warum man als BGS-Inhaber keinen Jagdgast führen darf, wenn's vom Pächter ausdrücklich gewünscht ist :?:

Grüße
Oichkatzl

Weil es vom Gesetz ausgeschlossen ist. Regelmäßig.
 

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