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anonym
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Recht hat er, der Basti
DWM1915 schrieb:Recht hat er, der Basti
solmspruefung schrieb:Wenn ein best. JA Fallen für Marder, Iltis etc. aufstellt, um ein Gelege einer bedrohten Wildart zu schützen, ist das Jagdausübung oder Jagdschutz? :roll:
solmspruefung schrieb:In Hessen braucht der bestätigte JA nur den Eintrag (oder Einlage) im Jagdschein. Wie das aktuell mit den Abzeichen ist, weiß ich nicht.
Akademische Frage (Hessen):
Wenn ein best. JA Fallen für Marder, Iltis etc. aufstellt, um ein Gelege einer bedrohten Wildart zu schützen, ist das Jagdausübung oder Jagdschutz? :roll:
solmspruefung schrieb:Obwohl wohl noch der Aspekt des "Zielwildes" dazu kommt, in diesem Fall jagdbares Wild.
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solmspruefung schrieb:Streunende Katzen, die sich ansonsten in der Obhut des Menschen satt fressen, fallen aber nicht unter den Schutz des angezogenen Gesetzes.
Eine Befragung vor Betreten der Falle oder der Erlegung dürfte weniger zielführend sein. :wink:
ferkelwemser69 schrieb:Beitragvon klausfausf » 11 Jul 2011 23:58
Wenn Sie unbedingt BESTÄTIGTER JAGDAUFSEHER werden wollen seien Sie sich über eines im klarem.: SIE SIND HILFSBEAMTER DER STAATSANWALTSCHAFT.; damit sind Sie verpflichtet Straftaten nachzugehen und zur Anzeige zu bringen. ..:
In Hessen braucht der bestätigte JA nur den Eintrag (oder Einlage) im Jagdschein. Wie das aktuell mit den Abzeichen ist, weiß ich nicht.
Duckdichundwech schrieb:..in RLP wurde der Begriff des "Bestätigten Jagdaufsehers" komplett gestrichen.. Ende..Schluß...alle die Jagdscheininhaber die einen Lehrgang und Prüfung in der Vergangenheit gemacht haben wurden vor's Schienbein getreten..jetzt nennen sich die Personen: "Besonderes befähigte Personen" und werden ohne behördliche Segnung vom Jagdpächter "geboren"...... :roll: :roll: