Muß man Jagdaufseher sein???????

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DWM1915 schrieb:
Recht hat er, der Basti :)

Allerdings beleuchtet er aber auch nur einen Teilaspekt der gesamten Frage, denn das, was er als Beispiel aufführt, ist zumindest im ersten Fall Jagdausübung, nicht Jagdschutz.
Der bestätigte Jagdaufseher, der (nur) seinen Auftrag (§ 23 BJagdG) erfüllt, muss dabei tatsächlich nicht zwingend einen Jagderlaubnisschein besitzen, nur einen Jagdschein. Ich kenne verschiedene Fälle, in denen z.B. der zuständige Revierleiter als Jagdaufseher bestätigt ist, ohne einen JES für das Revier zu besitzen.
 
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In Hessen braucht der bestätigte JA nur den Eintrag (oder Einlage) im Jagdschein. Wie das aktuell mit den Abzeichen ist, weiß ich nicht.

Akademische Frage (Hessen):

Wenn ein best. JA Fallen für Marder, Iltis etc. aufstellt, um ein Gelege einer bedrohten Wildart zu schützen, ist das Jagdausübung oder Jagdschutz? :roll:
 
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solmspruefung schrieb:
Wenn ein best. JA Fallen für Marder, Iltis etc. aufstellt, um ein Gelege einer bedrohten Wildart zu schützen, ist das Jagdausübung oder Jagdschutz? :roll:

Jagdausübung!
Siehe Definition von Jagdschutz. "Jagdschutz ist der Schutz des Wildes vor Hungersnot, Seuchen................etc."
Nicht erwähntt ist der Schutz vor Fressfeinden.

Gruß Wäller
 
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Wäller, meen Guhdster, wir haben in Hessen ein neues Jagdgesetz.

Auszug aus § 29:

Zum Jagdschutz gehören neben den Aufgaben
des § 23 Bundesjagdgesetz auch der Schutz
bestandsbedrohter Wildarten und der Schutz
jagdlicher Einrichtungen.

Und nu?
 
A

anonym

Guest
solmspruefung schrieb:
In Hessen braucht der bestätigte JA nur den Eintrag (oder Einlage) im Jagdschein. Wie das aktuell mit den Abzeichen ist, weiß ich nicht.

Akademische Frage (Hessen):

Wenn ein best. JA Fallen für Marder, Iltis etc. aufstellt, um ein Gelege einer bedrohten Wildart zu schützen, ist das Jagdausübung oder Jagdschutz? :roll:

Jagdausübung nach meiner unmaßgeblichen Meinung. Wer Fallen aufstellt, der übt die Jagd aus qua Legaldefinition, unabhängig vom (Neben-)zweck der Fallenjagd.
 
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Schließe mich deiner Meinung an, eigentlich schon vorher.
Obwohl wohl noch der Aspekt des "Zielwildes" dazu kommt, in diesem Fall jagdbares Wild.
Gäbe es Fallen ausschließlich für nichtjagdbare Nesträuber, wäre die Einschätzung sicherlich anders. Wollen wir aber nicht schwadronieren.
 
A

anonym

Guest
solmspruefung schrieb:
Obwohl wohl noch der Aspekt des "Zielwildes" dazu kommt, in diesem Fall jagdbares Wild.
.

Wobei grds. nichtjagdbares Wild, z.B. "Schädlinge" wie herrenlose, frei lebende verwilderte Hauskatzen, sonst ja unter die Bundesartenschutzverordnung hinsichtlich des Nachstellens, Fangens und Erlegens fällt und diese Handlungen der Jagdausübung dann gleichgestellt wären, es ändert sich also auch dann nix, wenn es sich nicht um Wild nach § 2 BJG bzw. den entspr. landesrechtlichen Regelungen handelte. Schließlich kann Jagdausübung ja auch zum Jagdschutz erfolgen, das eine schließt doch das andere gar nicht aus.
 
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Streunende Katzen, die sich ansonsten in der Obhut des Menschen satt fressen, fallen aber nicht unter den Schutz des angezogenen Gesetzes.
Eine Befragung vor Betreten der Falle oder der Erlegung dürfte weniger zielführend sein. :wink:
 
A

anonym

Guest
solmspruefung schrieb:
Streunende Katzen, die sich ansonsten in der Obhut des Menschen satt fressen, fallen aber nicht unter den Schutz des angezogenen Gesetzes.
Eine Befragung vor Betreten der Falle oder der Erlegung dürfte weniger zielführend sein. :wink:

Da empfehle ich einen dicken fetten Hinweis oder ein knallrotes Warnschild an der Falle :) . Geht die Mietze rein, könnte man von konkludentem Handeln ausgehen ;-) . Für die Nichtspaßversteher, das ist nur Spaß. Achtung, Satire, Achtung, Achtung, Humor.
 
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..in RLP wurde der Begriff des "Bestätigten Jagdaufsehers" komplett gestrichen.. Ende..Schluß...alle die Jagdscheininhaber die einen Lehrgang und Prüfung in der Vergangenheit gemacht haben wurden vor's Schienbein getreten..jetzt nennen sich die Personen: "Besonderes befähigte Personen" und werden ohne behördliche Segnung vom Jagdpächter "geboren"...... :roll: :roll:
 
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Beitragvon klausfausf » 11 Jul 2011 23:58
Wenn Sie unbedingt BESTÄTIGTER JAGDAUFSEHER werden wollen seien Sie sich über eines im klarem.: SIE SIND HILFSBEAMTER DER STAATSANWALTSCHAFT.; damit sind Sie verpflichtet Straftaten nachzugehen und zur Anzeige zu bringen. Sie haben zum teil mehr rechte wie der Pächter, dies kann aber aufgrund des Wissens auch gegen Sie verwendet werden, wenn Sie über etwas grosszügig hinwegsehen. Sollte Ihr Pächter eine Ordnungswidrigkeit begehen (im zusammenhang mit der Jagd) müssten Sie Ihn Anzeigen !!!!!!!!

Ja, also wenn das so ist....dann hätten meine letzten 3 Jagdherren(als ich noch ´´bestätigter Jagdaufseher`` ähm,Kirrdödel war,)keinen Jagdschein mehr.Der eine hätte vielleicht,mit viel Glück,eine Bewährungsstrafe,verpasst bekommen.Die anderen beiden..ehrlich gesagt keine Ahnung.
Da waren z. B.
Vollgedröhnt(Alkohol)mit der Waffe auf den Ansitz
Kofferraumhirsche
Drückjagden im Juli
Schonzeitvergehen
Die Kirrverordnung wurde ``ètwas`` nach eigenen Gutdünken ausgelegt.Erlaubt waren 2 Kirrungen-Verbrauch jährlich ca. 3 Tonnen Mais.
nicht gemachte Nachsuchen(wenn´´ es´´ bis zur Grenze geschafft hat..dann hat es wohl nicht viel mitgekriegt)
Schlachtabfälle auf den Luderplatz-z.T ganze Schweinehälften
natürlich die Taschenlampen/Nachtsichtgeräte an der Donnerbüchse
jagen mit Postenschrot auf Schalenwild....bla bla bla.
Was hätte ich denn da tun sollen? Laut geben bei der UJB? Witzlos!So einer würde hier in der ganzen Umgebung nie wieder eine Jagdgelegenheit bekommen-die eigenene Jagdherren verpetzen!!!!!!Hab denen(Pächter) das oft genug gesagt...ihr habt nicht mehr alle Enten im rennen...Antwort:
Weißt Du eigentlich was wie hier bezahlen müssen?
Würde mich mal sehr stark interessieren,ob und wie ein anderer best.Jagdaudseher/Kirrdödel mit sowas umgegangen ist/wäre.Ich hab da für meinen Teil ganz schnell die Reissleine gezogen.Die Pappnasen(Exjagdscheininhaber) haben darauf inseriert,und konnten sich die neuen reihenweise aussuchen.Ist das jetzt die vielbeschworene Verrohung der jagdlichen Sitten?Hat jemand auch solche Erfahrungen gemacht?
Bitte nur ehrliche Antworten
Ich will jetzt nicht der große Nestbeschmutzer sein,die Jagdgegner lesen das zwar auch,aber ihre Munition brauchen die nicht aus diversen Foren beziehen,dazu reicht die normale Tagespresse.
Edit:
Bin jetzt seit 3 Jahren bei einen noch richtig alten Jägersmann und es tut einfach nur gut :20:
 
A

anonym

Guest
ferkelwemser69 schrieb:
Beitragvon klausfausf » 11 Jul 2011 23:58
Wenn Sie unbedingt BESTÄTIGTER JAGDAUFSEHER werden wollen seien Sie sich über eines im klarem.: SIE SIND HILFSBEAMTER DER STAATSANWALTSCHAFT.; damit sind Sie verpflichtet Straftaten nachzugehen und zur Anzeige zu bringen. ..:


Das ist VOLLKOMMENER und durch kein Gesetz gedeckter BULLSHIT!
Details spar ich mir.
Wurde schon oefter durchgekaut.

P.S: Bezieht sich nicht auf Ferkel, sondern Klaus. So ganz scheint die Zitierfunktion noch nicht zu passen, aber das Forum wird langsam wieder benutzbar.
 
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In Hessen braucht der bestätigte JA nur den Eintrag (oder Einlage) im Jagdschein. Wie das aktuell mit den Abzeichen ist, weiß ich nicht.


Also unsere beiden bestätigten Jagdaufseher haben ein Hutabzeichen mit Nummer und Ausweis.

Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft sind die schon seit 30 Jahren nicht mehr. Leider.

Gilt für Hessen.
 
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Duckdichundwech schrieb:
..in RLP wurde der Begriff des "Bestätigten Jagdaufsehers" komplett gestrichen.. Ende..Schluß...alle die Jagdscheininhaber die einen Lehrgang und Prüfung in der Vergangenheit gemacht haben wurden vor's Schienbein getreten..jetzt nennen sich die Personen: "Besonderes befähigte Personen" und werden ohne behördliche Segnung vom Jagdpächter "geboren"...... :roll: :roll:

Wo steht das?
Ich habe versucht es nachzulesen.

Gruß Bonita
 

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