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DWM1915 schrieb:solmspruefung schrieb:Streunende Katzen, die sich ansonsten in der Obhut des Menschen satt fressen, fallen aber nicht unter den Schutz des angezogenen Gesetzes.
Eine Befragung vor Betreten der Falle oder der Erlegung dürfte weniger zielführend sein. :wink:
Da empfehle ich einen dicken fetten Hinweis oder ein knallrotes Warnschild an der Falle . Geht die Mietze rein, könnte man von konkludentem Handeln ausgehen ;-) . Für die Nichtspaßversteher, das ist nur Spaß. Achtung, Satire, Achtung, Achtung, Humor.
Und die größte Satire ist die Tatsache das die gefangene Mietze dann wie ein Fundtier zu behandeln ist. !