Muß man Jagdaufseher sein???????

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DWM1915 schrieb:
solmspruefung schrieb:
Streunende Katzen, die sich ansonsten in der Obhut des Menschen satt fressen, fallen aber nicht unter den Schutz des angezogenen Gesetzes.
Eine Befragung vor Betreten der Falle oder der Erlegung dürfte weniger zielführend sein. :wink:

Da empfehle ich einen dicken fetten Hinweis oder ein knallrotes Warnschild an der Falle :) . Geht die Mietze rein, könnte man von konkludentem Handeln ausgehen ;-) . Für die Nichtspaßversteher, das ist nur Spaß. Achtung, Satire, Achtung, Achtung, Humor.

Und die größte Satire ist die Tatsache das die gefangene Mietze dann wie ein Fundtier zu behandeln ist. !
 
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Die Sache mit dem "Bestätigten Jagdaufseher" macht heutzutage eigentlich keinen Sinn mehr. Sie stammt aus der Zeit des Feudalismus, als die Herren Grafen und Barone, die Herren von und zu, bessere Kirrdödel brauchten, sprich "Hilfsbeamte", die im Wald Holzdiebe verfolgten oder auch den einen oder anderen Wilderer. Seit 1848, spätestens seit 1914, sind diese Zeiten vorbei.

Die Rechte und Pflichten eine Jägers plus das Jedermannsrecht reichen heute aus. Wer einen Umweltfrevel entdeckt, versucht den Täter unerkannt zu verfolgen und zumindest ein Nummernschild am Auto abzulesen. Den Rest macht die Polizei. Und bei Schlimmerem ruft man gleich über Handy die Polizei, sollen die sich doch drum kümmern.

Oder willst Du 60 Tagessätze riskieren, weil Du Dich "als Hilfsbeamter" mit jemandem anlegen zu müssen glaubst und der dann einen besseren Anwalt hat? Finger weg!

Also: Mach einfach Deine Arbeit im Revier, lass Dir vielleicht einen unentgeltlichen BGS ausstellen. Die damit verbundenen Rechte reichen aus. Und wenn es mal Zoff gibt: Lass IMMER die Waffen aus dem Spiel und lass die polizeiliche Arbeit die machen, die dafür bezahlt werden.
 
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bonita schrieb:
Duckdichundwech schrieb:
..in RLP wurde der Begriff des "Bestätigten Jagdaufsehers" komplett gestrichen.. Ende..Schluß...alle die Jagdscheininhaber die einen Lehrgang und Prüfung in der Vergangenheit gemacht haben wurden vor's Schienbein getreten..jetzt nennen sich die Personen: "Besonderes befähigte Personen" und werden ohne behördliche Segnung vom Jagdpächter "geboren"...... :roll: :roll:

Wo steht das?
Ich habe versucht es nachzulesen.

Gruß Bonita

§ 33 Abs. 2 LJG RLP zeigt auf, dass Kollege Dduw mit seiner Aussage schlicht und einfach falsch liegt! Wie in den meisten derartigen Fällen, löst auch hier der Blick ins Gesetzbuch so manche Rechtsfrage.
 
A

anonym

Guest
in Hessen ist es jetzt jedenfalls möglich, dass der Pächter eine jagdaufseher ernennt, ohne Lehrgang und dieser z.B. Gäste führen darf etc.
 
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cast schrieb:
In Hessen braucht der bestätigte JA nur den Eintrag (oder Einlage) im Jagdschein. Wie das aktuell mit den Abzeichen ist, weiß ich nicht.


Also unsere beiden bestätigten Jagdaufseher haben ein Hutabzeichen mit Nummer und Ausweis.

Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft sind die schon seit 30 Jahren nicht mehr. Leider.

Gilt für Hessen.

Hutabzeichen gibt es nicht mehr. Ist durch Eintrag in den JS ersetzt worden. Außerdem gibt es jetzt Jagdaufseher erster und zweiter Klasse. Jeder JAB kann eine vertrauenswürdige Person zum JA bestellen, der u.a. für die Wildversorgung zuständig ist. Bestätigte wie früher nur mit Prüfung.

Best. JA haben zwar eine Menge mehr Rechte als ein Begehungsscheininhaber, aber ob die Ausübung auch sinnvoll ist, sei dahingestellt. Z.B. in HE haben sie das Recht zum unmittelbaren Zwang (Hilfsbeamte der StA aber sind nur forstlich ausgebildete oder Berufsjäger sowie Polizeibeamte) aber ob das jemals eingesetzt werden sollte ist mehr als fraglich.
Was bleibt ist die Palette des Jagschutzes, Führen von Jagdgästen und Vertretung des JAB bei der Wildschadensaufnahme. Nettes Bonbon ist die geringere Gebühr des JS.
 
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Naja, immerhin lernt man bei dem 2 wöchigen Kurs, bei uns in Kranichstein, ja vielleicht noch was dazu und das schadet dem Jäger ja bekanntlich nie.
 
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Ips typographus schrieb:
bonita schrieb:
Duckdichundwech schrieb:
..in RLP wurde der Begriff des "Bestätigten Jagdaufsehers" komplett gestrichen.. Ende..Schluß...alle die Jagdscheininhaber die einen Lehrgang und Prüfung in der Vergangenheit gemacht haben wurden vor's Schienbein getreten..jetzt nennen sich die Personen: "Besonderes befähigte Personen" und werden ohne behördliche Segnung vom Jagdpächter "geboren"...... :roll: :roll:

Wo steht das?
Ich habe versucht es nachzulesen.

Gruß Bonita

§ 33 Abs. 2 LJG RLP zeigt auf, dass Kollege Dduw mit seiner Aussage schlicht und einfach falsch liegt! Wie in den meisten derartigen Fällen, löst auch hier der Blick ins Gesetzbuch so manche Rechtsfrage.


EBEN. Ich habe im LJG RLP nichts der gleichen gefunden. Ich wollte mal die Quelle sehen wo er es her hat.

Bonita
 
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cast schrieb:
Naja, immerhin lernt man bei dem 2 wöchigen Kurs, bei uns in Kranichstein, ja vielleicht noch was dazu und das schadet dem Jäger ja bekanntlich nie.
Erstens das und zweitens sind hier und da in den Gemeinden die Hunde von bestätigten Jagdaufsehern steuerbefreit. Hat man genügend davon, fällt das als Argument auch ins Gewicht.
 
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Baumstumpfnix schrieb:
http://www.wald-und-holz.nrw.de/70Wald_und_Wild/Jagd_Wild_Obere_Jagdbehoerde/gesetze_verordnungen/30/Bestaetigung_von_Jagdaufsehern.pdf

in NRW haben Jagdaufseher polizeiähnliche Befugnisse, etc.

Vollzugsdienstkraft nach § 68 Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen = Ja.
Polizeiähnliche Befugnisse = Nein.


Der Dienstausweis für bestätigte Jagdaufseher in NRW beinhaltet auf der Vorderseite folgenden Text:

"Er hat innerhalb seines Dienstbezirkes in Angelegenheiten des Jagdschutzes die Rechte und Pflichten einer Vollzugsdienstkraft nach § 68 Abs. 1 Nr. 18 Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen - und ist Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft *)

*) gilt nur für Berufsjäger oder forstlich ausgebildete Jagdaufseher (§25 Abs. 2 Bundesjagdgesetz), andernfalls ist der letzte Absatz zu streichen"


Im Klartext: Der bestätigte Jagdaufseher in NRW, der weder Berufsjäger noch forstlich ausgebildet ist, ist nicht Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft. Auf seinem Dienstausweis ist der Halbsatz "und ist Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft" durchgestrichen.

Es gibt selbstverständlich sehr seltene Ausnahmen, die im Erlass nicht erfasst sein können. Beispiel? Angenommen der bestätigte Jagdaufseher ist zwar weder Berufsjäger, noch forstlich ausgebildet, aber Polizeibeamter. Auch wenn es einer Bestätigung seiner Eigenschaft auf dem Jagdaufseherdienstausweis eigentlich nicht bedürfte (er hat ja seinen "anderen" Dienstausweis), so gibt es aber auch keinen Grund, den letzten Halbsatz auf dem Jagdaufseherausweis zu streichen.
Oder noch seltener? Der bestätigte Jagdaufseher ist zwar weder weder Berufsjäger, noch forstlich ausgebildet, noch ist er im Polizeidienst, aber er kann eine abgeschlossene polizeiliche Ausbildung nachweisen und erfüllt damit die fachlichen Voraussetzungen, Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft sein zu können - kein Grund also, den letzten Halbsatz zu streichen.
 
A

anonym

Guest
Hallo,

soviel Unsinn auf einem Haufen habe ich schon lange nicht mehr gelesen.
ich empfehle vielen einfach ein Blick in das jeweilige Landesjagdgesetz. Denn die Rechte des Jagdaufsehers sind leider nach Ländern unterschiedlich.

Grundsätzlich empfehle ich jedem, der ein Revier betreuen möchte, den Lehrgang als Jagdaufseher und die Bestätigung
durch die UJB.
Selbst unter der gesetzlichen Neuregelung in Rheinland-Pfalz macht dieses Sinn. Allein schon bei der Berufsgenossenschaft besteht ein unterschiedlicher Versicherungsschutz gegenüber dem Begehungsscheininhaber.

10 Tage Urlaub zu opfern und den Kurs zu belegen macht nicht nur Spaß, frischt das Wissen aus der Jägerprüfung wieder auf sondern hilft auch in Wald und Flur entsprechende Fehler zu vermeiden.
Bsp: Ob als Pächter oder Jagdaufseher, Ihr habt niemanden zu kontrollieren. Sowas kann den Jagdschein kosten. Und manch einer führt sich in den Revieren tatsächlich auf wie der oberste Polizeibeamte.

Von daher halte ich vom "ich betreu mal ein Revier" gar nichts.
 
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GP-Pfalz schrieb:
Hallo,

soviel Unsinn auf einem Haufen habe ich schon lange nicht mehr gelesen.
Bsp: Ob als Pächter oder Jagdaufseher, Ihr habt niemanden zu kontrollieren. .

Bevor ich im Glashaus mit Steinen werfen würde, würde ich mich erst mal kundig machen:

H(ess)JagdG: [Auszug, Befugnisse von best. JA]

Personen, die in einem Jagdbezirk unberechtigt
jagen oder eine sonstige Zuwiderhandlung
gegen jagdrechtliche Vorschriften
begehen oder außerhalb der zum allgemeinen
Gebrauch bestimmten Wege zur
Jagd ausgerüstet angetroffen werden, anzuhalten,
ihnen gefangenes und erlegtes
Wild, Abwurfstangen, Eier und Waffen, zur
Jagd taugliche Geräte oder zur Jagd abgerichtete
oder geeignete Tiere abzunehmen
und ihre Personalien festzustellen,


Was anderes als Kontrollieren ist denn "Personalien feststellen"?
 
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Selbstverständlich darf man Revierinhaber wie auch als Jagdaufseher jemanden ansprechen, den man mit grünen Klamotten, Rucksack und Gewehr in seinem Revier antrifft und der dort nichts zu suchen hat. GP-Pfalz meint sicher die Kontrolle von Spaziergängern mit freilaufendem Hund oder Umweltfrevlern. Hiermit haben wir Jäger nichts zu tun. Hier rufen wir die Polizei und versuchen, ein guter Zeuge zu sein.
 
A

anonym

Guest
Danke, Du hast verstanden was ich meine.

Und wehe die Punkte, wie hier áus dem hessischen Jagdgesetz, können bei einer Kontrolle nicht genau belegt werden.
Grüne Klamotten, auffälliges Verhalten usw. reicht eben nicht.

Wer an den richtigen kommt, sieht seinen Jagdschein davon fliegen.

Aber das ist ab vom Thema.

Zu empfehlen ist, die Jagdaufseher Prüfung und den dazugehörigen Lehrgang zu machen.

WH
 
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Vor allem müssen wir höllisch aufpassen in Sachen Waffen. Es darf auch nicht im Ansatz der Eindruck entstehen, wir würden jemanden mit der Waffe bedrohen. Daher würde ich, wenn ich bewaffnet bin, eigentlich niemanden ansprechen, wenn ich keine Zeugen habe. Der andere braucht ja nur ein alter Jagdgegner zu sein und zu behaupten, ich sei in den Anschlag gegangen – dann habe ich ein Problem, und zwar ein heftiges.

Daher: Wir haben gute Ferngläser und sind gut getarnt. Wir kennen jeden Busch in unseren Revieren. Daher können wir Autokennzeichen unbemerkt auch auf größere Entfernungen ablesen – und die Übeltäter wundern sich, wenn vor ihrem Haus die Polizei auf sie wartet.
 

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