ReinerW schrieb:
Auch der Verpächter kann mit über die maximale Anzahl der Jagdaufseher sowie der Erlaubmisscheininhaber im Pachtvertrag entscheiden.
Selbstverständlich sind auch Erlaubnisscheininhaber und andere Jagdgäste zum Abschuss von Raubzeug, einschließlich wildernder Hunde und Katzen berechtigt, wenn es ihnen schriftlich vom Pächter genehmigt ist.
Mag durchaus sein, aber solch einen Vertrag hab ich noch nie gesehen zumindest nicht bei uns in BW, die Zeiten haben sich geändert, ich habe gerade im April meinen Pachtvertag zum dritten Mal um weiter 9 Jahre verlängert , die Gemeinden wissen was gespielt wird in Anbetracht der steigenden
Wildschäden durch Schwarzwild haben die mir ohne Diskussion eine entsprechende Deckelung für Wildschäden eingeräumt sonst könnten die das Revier selbst bejagen oder sich einen anderen dummen suchen den sie so leicht nicht finden werden.