Muss man sich von Kurzwaffenmunition trennen?

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Um noch ein bisschen auszuholen.

Ich bin noch unschlüssig, ob ich meine .38 verkaufen soll.
Sie hat einen extrem kurzen Lauf und macht am Bau einen guten Job.
(Den Gedankenansatz implizierte ein Jungjäger, der deswegen eine .38 kaufen will.)
Meine 2. Kurzwaffe ist eine 6,35 FN-Baby, die bei der Fallenjagd ihre Aufgabe findet.
Damit kann man unproblematisch in meine Fallen schießen.

Wegen dem Schwarzwild habe ich über eine 357 nachgedacht.
Allerdings finde ich auch die Variante 357SIG nicht uninteressant.

Im Endeffekt wäre die beste Alternative eine 3. Kurzwaffe als 357SIG.
Aber da führt mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit kein Weg hin - 3. KW geht nicht.
 
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Einer der wichtigsten Punkte wurde schon genannt, der Jagdschein erlaubt dir den Erwerb von Langwaffenmunition, damit ist 38 Spec., 357 u. 44 Mag allein schon durch die ganzen Unterhebelwaffen abgedeckt. 9mm & 45 ACP z.B. durch diverse Halbautomaten.

Akutell ist man als Jäger noch in der glücklichen Situation so ziemlich alles als Trainings, Schonzeit oder Wettkampfwaffe deklarieren zu können.

Für meine 40 s/w u. 357 Sig habe ich mir den Munitionserwerb freistempeln lassen, bei solchen "Sonderkalibern" würde es garantiert Diskussionen geben.
 
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Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Im Endeffekt wäre die beste Alternative eine 3. Kurzwaffe als 357SIG.
Aber da führt mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit kein Weg hin - 3. KW geht nicht.


Auch dafür wurden schon Lösungen aufgezeigt, die Forensuche hilft.
Besonders für versierte Fallenjäger ist der Weg nicht so arg steinig, scheints.


CdB
 
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.... Stand aktuellem Wissen, würde ich meine .38-Munition behalten.
Ich würde sie als Langwaffen-Variante deklarieren und mir mit dem
Erwerb der zweiten Kurzwaffe etwas Zeit lassen (Markt beobachten!)
 
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Bei uns im Amt sträubt man sich behaarlich einem Jäger eine dritte Kurzwaffe zu genehmigen, wie die Sache ausgeht wenn man den Rechtsweg sucht kann ich nicht sagen. Ich selbst habe 2 Kurzwaffen als Jäger und aus der Vergangenheit zwei als Sportschütze.

Ich persönliche würde mir für meine Glock ein .22 Wechselsystem kaufen, keine Diskussion und kein Platz "verschwendet".
 
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Bei uns im Amt sträubt man sich behaarlich einem Jäger eine dritte Kurzwaffe zu genehmigen, wie die Sache ausgeht wenn man den Rechtsweg sucht kann ich nicht sagen. Ich selbst habe 2 Kurzwaffen als Jäger und aus der Vergangenheit zwei als Sportschütze.

Den Ansatz kenne ich - leider!
Eine 3. KW für einen Jäger geht scheinbar gar nicht.
Dass ich `ne handvoll Kurzwaffen auf eine rote WBK habe, macht die Thematik eher lächerlich.
 
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Die Ämter denken natürlich in Rechts/Bedürfniskategorien, ich habe mir meine Mini Glock und die 357 sig bewusst als Jäger beschafft, so etwas standardmäßiges wie eine 6 Zoll 357er oder die 9mm geht auch als Sportschütze problemlos.
Im Bekanntenkreis habe ich mehrere Akitve Jäger die auch IPSC und andere Sportdisziplinen schießen, teilweise mit 5 und mehr Kurzwaffen, alles kein Problem, nur eine Frage des Bedürfnisnachweises.
 
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Hier die Formulierung in der WBK, ergänzend zum Eintrag Mun. Erwerb .357:
"Die Berechtigung zum Erwerb und Besitz der Munition für die Fortl. Nummer XXX bezieht sich auch auf die Patrone Kaliber .38 Special."
Sowas würde ich mir da reinschreiben lassen. Kenne auch keinen Jäger mit .357er, der keine .38er besitzt oder benutzt.
Bei mir sind beide Kaliber eingetragen, was meinem Büchsenmacher sofort positiv auffiel :) Handhabt wohl jede Waffenbehörde anders.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25156

Guest
Du hast mit Deiner 6,35er die Reihenfolge eben nicht eingehalten, die einem den Weg zur 3. KW erleichern. Als erstes 2 KW in einem stärketen Kaliber (Z.B. Revolver .357 und Pistole 9mm), dann
mit Fallenkurs und Ort der Ausübung der Fallenjagd die 3. KW für die Falle beantragen. Klappt hier.
Nun kann man argumentieren, dass Du bereits eine fallentaugliche Waffe besitzt und als 3.KW eine großkalibrige eingetragen zu bekommen, wird nicht gehen.
 
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Einer der wichtigsten Punkte wurde schon genannt, der Jagdschein erlaubt dir den Erwerb von Langwaffenmunition, damit ist 38 Spec., 357 u. 44 Mag allein schon durch die ganzen Unterhebelwaffen abgedeckt. 9mm & 45 ACP z.B. durch diverse Halbautomaten.

Akutell ist man als Jäger noch in der glücklichen Situation so ziemlich alles als Trainings, Schonzeit oder Wettkampfwaffe deklarieren zu können.

Für meine 40 s/w u. 357 Sig habe ich mir den Munitionserwerb freistempeln lassen, bei solchen "Sonderkalibern" würde es garantiert Diskussionen geben.
Grundsätzlich hast Du recht, aber ich bin sehr oft schon abgewiesen worden, es hängt am Ende am Händler, ob er mitmacht oder nicht. Waffen-Braun als "Big Player" zum Beispiel macht da nicht mit.
 
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Du hast mit Deiner 6,35er die Reihenfolge eben nicht eingehalten, die einem den Weg zur 3. KW erleichern. Als erstes 2 KW in einem stärketen Kaliber (Z.B. Revolver .357 und Pistole 9mm), dann
mit Fallenkurs und Ort der Ausübung der Fallenjagd die 3. KW für die Falle beantragen. Klappt hier.
Nun kann man argumentieren, dass Du bereits eine fallentaugliche Waffe besitzt und als 3.KW eine großkalibrige eingetragen zu bekommen, wird nicht gehen.

Kann daran liegen muss es aber nicht, ich habe mit 357 Sig und 40 S/W nicht unbedingt Fallenwaffen/Kaliber, trotzdem weigert sich die Behörde. Zitat, es gäbe ja Fangschussgeber/Einsteckpatronen, Wechselsystem, kompackte Langwaffen in 22 lfb. usw.
 
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Die Frage nach Lang- oder Kurzwaffenmunition richtet sich nicht nach dem Waffentyp, aus dem sie verschossen wird. Das ist anderweitig "legaldefiniert" und die .44 Mag. ist und bleibt KW-Mun., egal wie viele UHR in dem Kaliber man hat.
 

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