Muss man sich von Kurzwaffenmunition trennen?

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Zur Situation:
a.) Ich will/könnte aktuell meinen Revolver in .38 weitergeben (=verkaufen)
b.) Sobald der .38 aus dem Haus ist, werde ich mir wahrscheinlich eine .357 zulegen.
- - - - - - - - - -
Ein befreundeter Jäger hat mich jetzt darauf aufmerksam gemacht, dass ich mich auch von der
Munition trennen muss, wenn ich meinen .38 verkauft habe.
Ich hätte mit dem Verkauf des Revolvers meine Berechtigung zum Besitz von dieser Munition verloren.
Wie eng ist diese Thematik?
 
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Zur Situation:
a.) Ich will/könnte aktuell meinen Revolver in .38 weitergeben (=verkaufen)
b.) Sobald der .38 aus dem Haus ist, werde ich mir wahrscheinlich eine .357 zulegen.
- - - - - - - - - -
Ein befreundeter Jäger hat mich jetzt darauf aufmerksam gemacht, dass ich mich auch von der
Munition trennen muss, wenn ich meinen .38 verkauft habe.
Ich hätte mit dem Verkauf des Revolvers meine Berechtigung zum Besitz von dieser Munition verloren.
Wie eng ist diese Thematik?

Du kannst die .38er aus dem .357 verschiessen, also behalten, falls Du dir einen .357 zulegen willst.

zur "Verträglichkeit":
https://forum.wildundhund.de/threads/patronen-38-special-in-357-magnum-revolver-verwenden.33824/

zum "Rechtlichen" :
https://www.drschmitz.de/deutsches-waffenrecht/kaliberidentische-munition/

solltest Du dir keinen .357 zulegen, darfst Du die .38er Munition nicht behalten...;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
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Danke!

Das würde bedeuten ...
... mit dem Austrag des 38er sollte ich mir einen Voreintrag für die 357 besorgen.
Sonst falle ich doch ins juristische Loch?
 
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hast für die 38er muni eine gesonderte erwerbsberechtigung in der wbk gestempelt?
 
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Es gibt kaum Munition, die NUR Kurzwaffenmunition ist, irgendwer baut immer eine Langwaffe dazu. Fraglich ist, ob man damit durchkommt, sonst bräuchte es die Regelung ja nicht.
Mit Austragen des .38 dürfte auch der Munitionserwerbsstempel ungültig werden und, ob die Verwaltung diesen beim Voreintrag auch gleich stempelt und man damit einkaufen gehen könnte, bleibt fraglich. Ich würde das Problem der Waffenbehörde vorstellen, vllt gibt es ja eine offizielle Lösung?
Also: der Kumpel hat grundsätzlich recht, aber vielleicht lässt sich Deine Waffenbehörde ja überreden? Willst Du nicht gleich den Voreintrag für den .357 machen, wie ich es herauslese?
 

Wheelgunner_45ACP

Moderator
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Das Einfachste ist die Restmunition einem anderen Berechtigten zu übergeben. Der kann sie dir dann, wenn der .357 da ist, zurückgeben.

Es gibt -zumindest in BY - eine Übersicht von KW- Kalibern, die, da es auch LW in dem Kalibern gibt, einem Jäger auch Jagdschein verkauft werden darf. .40S&W fällt NICHT darunter, 9mmPara aber sehr wohl. Um das zu bestätigen, frag bei deinem SB nach.
 
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Wie eng ist diese Thematik?

Anhand deiner Signatur entnehme ich Bundesland Bayern?

Waffenrecht ist zwar eigentlich Bundessache, aber in Bayern wird üblicherweise kein Mun-Erwerb mehr gestempelt bei solchen Kalibern, eben mit der Begründung, dass es auch Langwaffen dafür geben würde. Gibt dafür irgendwo sogar einen Schrieb vom Ministerium, also würd ich einfach mal auf die Tour mit dem Amt reden.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25156

Guest
Hier die Formulierung in der WBK, ergänzend zum Eintrag Mun. Erwerb .357:
"Die Berechtigung zum Erwerb und Besitz der Munition für die Fortl. Nummer XXX bezieht sich auch auf die Patrone Kaliber .38 Special."
Sowas würde ich mir da reinschreiben lassen. Kenne auch keinen Jäger mit .357er, der keine .38er besitzt oder benutzt.
 
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Hier die Formulierung in der WBK, ergänzend zum Eintrag Mun. Erwerb .357:
"Die Berechtigung zum Erwerb und Besitz der Munition für die Fortl. Nummer XXX bezieht sich auch auf die Patrone Kaliber .38 Special."
Sowas würde ich mir da reinschreiben lassen. Kenne auch keinen Jäger mit .357er, der keine .38er besitzt oder benutzt.

Wozu, ist doch völlig unnötig. Wer einen Eintrag für .357 Mag hat, darf damit automatisch auch .38 Spez. kaufen...
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Um es mal zusammenzufassen, das sind die Punkte, die die Frage beantworten.


hast für die 38er muni eine gesonderte erwerbsberechtigung in der wbk gestempelt?
Yes - stammt aus dem Jahre 2004 ....
Anhand deiner Signatur entnehme ich Bundesland Bayern?

Waffenrecht ist zwar eigentlich Bundessache, aber in Bayern wird üblicherweise kein Mun-Erwerb mehr gestempelt bei solchen Kalibern, eben mit der Begründung, dass es auch Langwaffen dafür geben würde. Gibt dafür irgendwo sogar einen Schrieb vom Ministerium, also würd ich einfach mal auf die Tour mit dem Amt reden.


Ich würde schon nicht mehr fragen, wenn der Munitionserwerb gestempelt ist, aber so ist´s sicher.


CdB
 

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