Muss man sich von Kurzwaffenmunition trennen?

G

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Guest
Na er will sich aj evt. einen .357er holen, mit dem er die 38er verschiessen kann.
 
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Na er will sich aj evt. einen .357er holen, mit dem er die 38er verschiessen kann.
aber bis dahin dauerts doch noch und er müsste sich jetzt, in Zeiten von Behördenunpässlichkeit, einen Voreintrag holen? :unsure:

Aber momentan wirds wohl eh keine verdachtsunabhängigen Kontrollen geben... (?)
 

BAL

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Mir wäre neu, daß ein Voreintrag den Besitz der Munition für den voreingetragenen Waffentyp gestattet. Ich bin aber auch kein Jurist. Genau aus diesem Grund würde ich auf Nummer Sicher gehen und die Munition für die Zeit der "Revolverlosigkeit" einem Berechtigten überlassen. Für mich liest es sich, als sei Bodo kein Sportschütze - da würde ich jetzt vermuten, daß da keine Unmengen vorhanden sind.
Alternativ einen UHR in .357 Magnum erwerben. Sowas sollte eh jeder haben ;)
 
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Die Frage nach Lang- oder Kurzwaffenmunition richtet sich nicht nach dem Waffentyp, aus dem sie verschossen wird. Das ist anderweitig "legaldefiniert" und die .44 Mag. ist und bleibt KW-Mun., egal wie viele UHR in dem Kaliber man hat.
(y)
Kenne ich auch nur so.
Wenn als Langwaffenmuni erworben werden soll, muss auch die entsprechenden Langwaffe auf der WBK eingetragen sein.
Sagen mehrere Händler.
Gruß-Spitz
 
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(y)Wenn als Langwaffenmuni erworben werden soll, muss auch die entsprechenden Langwaffe auf der WBK eingetragen sein.
Sagen mehrere Händler.

Ist aber eigentlich kompletter Nonsense, der sich nirgends her ableiten lässt.

Ich darf eben als Jäger sämtliche Langwaffenmunition erwerben, weil ich mir schnell was ausleihen könnte. Bei Schrot oder 7x57 etc. wird hier kein normaler Mensch auf die Idee kommen, eine vorhandene Waffe in der WBK zu suchen - und wäre vom Gesetz her auch nicht gefordert.
 
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Also - summiert besitze ich keine 300 Schuß von den .38er Pillen.
So knapp 200 St. sind die TM-Variante, die mir bei der Baujagd immer gut gefallen hat.
Die würde ich genau zu diesem Zweck behalten, denn am Bau reicht sie.
Die 357-Variante macht dort aufgrund der Gefährdung eher weniger Sinn.
Daher kam es zu dieser Überlegung.

Zu der Thematik 'UHR':
Meine will die Pillen als .308WIN, wenn noch etwas Neues kommt, dann evt. als .338FED
 
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Ist aber eigentlich kompletter Nonsense, der sich nirgends her ableiten lässt.

Ich darf eben als Jäger sämtliche Langwaffenmunition erwerben, weil ich mir schnell was ausleihen könnte. Bei Schrot oder 7x57 etc. wird hier kein normaler Mensch auf die Idee kommen, eine vorhandene Waffe in der WBK zu suchen - und wäre vom Gesetz her auch nicht gefordert.
Hier geht es nicht um Schrot oder 7x57, sondern typische KW-Mun, die ALS Langwaffenmunition erworben werden soll und das sehen einige Händler eben sehr kritisch und verkaufen (zu Recht?) nix.
 
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Hier geht es nicht um Schrot oder 7x57, sondern typische KW-Mun, die ALS Langwaffenmunition erworben werden soll und das sehen einige Händler eben sehr kritisch und verkaufen (zu Recht?) nix.

Aber genau darum geht es doch. Es gibt nur 2 Möglichkeiten:

1. Es ist Kurzwaffenmunition, dann geht es nur über einen Mun-Erwerb
2. Es ist Langwaffenmunition, dann geht es auf Jagdschein, aber ohne WBK

Über diese beiden Möglichkeiten kann man streiten. Aber daraus eine Mischregelung zu machen ist in meinen Augen absoluter Nonsense und gibt das Gesetz nicht her.
 
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Und dann gibt es ja noch Kurzwaffen, zB aus dem AK-Baukasten, die verschießen typische Langwaffenmunition (7,62x39) :)
 
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Aber genau darum geht es doch. Es gibt nur 2 Möglichkeiten:

1. Es ist Kurzwaffenmunition, dann geht es nur über einen Mun-Erwerb
2. Es ist Langwaffenmunition, dann geht es auf Jagdschein, aber ohne WBK

Über diese beiden Möglichkeiten kann man streiten. Aber daraus eine Mischregelung zu machen ist in meinen Augen absoluter Nonsense und gibt das Gesetz nicht her.
Nun muss ich doch, obwohl ich schon überblättert hatte ;)

Vorweg: Es gibt ein mittlerweile recht altes (und auch diskutiertes) Urteil eines Berliner VG (nicht allgemeinverbindlich, nur für diesen Einzelfall) das eben zu 9mm Luger gesagt hat, dass dies bei vorhandener Langwaffe möglich ist. Für die vorhandene Kurzwaffe ist immer eine Munitionserwerbserlaubnis notwendig
https://openjur.de/u/281486.html
Das ist aber nur eine Seite.

Der Punkt zu deinem Zitat: Das WaffG unterscheidet in diesem Fall nicht nach Kurzwaffen- oder Langwaffenmunition. Es sagt wortwörtlich
(5) Jäger bedürfen für den Erwerb und Besitz von Munition für Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 keiner Erlaubnis, sofern sie nicht nach dem Bundesjagdgesetz in der jeweiligen Fassung verboten ist.
Munition für Langwaffen. Also Langwaffe; passende Munition; gesetzeskonform, solange kein Verbot vorliegt.
 
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Also z.B. WBK mit eingetragenem UHR in .44Mag reicht als Nachweis aus?
Zumindestens wurde es mir so mal von einem Händler erklärt.
Gruß-Spitz
 

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