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Genau. Dann kaufst du Munition für diese Langwaffe.
Weiter sagt das Urteil (welches nicht allgemeinverbindlich ist).
das für eine ev. vorhanden Kurzwaffe im selben Kaliber aber trotzdem eine Munitionserwerbsberechtigung nötig ist.
Man darf eben nur die Munition für die Langwaffe nach den erleichterten Bedingungen erwerben.
Ist keine entsprechende KW vorhanden, gibts auch keine Diskussionen.
@ all
Bitte mit mir nicht über Sinn und Unsinn dazu diskutieren.
Weiter sagt das Urteil (welches nicht allgemeinverbindlich ist).
das für eine ev. vorhanden Kurzwaffe im selben Kaliber aber trotzdem eine Munitionserwerbsberechtigung nötig ist.
Man darf eben nur die Munition für die Langwaffe nach den erleichterten Bedingungen erwerben.
Ist keine entsprechende KW vorhanden, gibts auch keine Diskussionen.
@ all
Bitte mit mir nicht über Sinn und Unsinn dazu diskutieren.