MV erlaubt Schalldämpfer

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Gut.Wieder ein Bundesland mehr. War ja doch recht willkürlich bisher in MV.

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... bleibt abzuwarten was das OVG bei uns in Berlin kommende Woche spricht :what: ... Ministerialerlass wäre mir auch lieber:biggrin:
 
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Gut.Wieder ein Bundesland mehr. War ja doch recht willkürlich bisher in MV.

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Da auch in diesem Fall nicht das Waffengesetz buchstabengetreu umgesetzt wird, sondern wieder einmal Ersatzlegitimationen hergedichtet werden, bleibt es willkürlich.

Dennoch: Glückwunsch nach MV.


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1. Bedürfnisprüfung nach § 8 WaffG
Der Nachweis eines Bedürfnisses zum Erwerb und Besitz eines Schalldämpfers für schalenwild-taugliche Jagdlangwaffen richtet sich nach § 8 Waffengesetz (WaffG). Neben dem besonders an-zuerkennenden persönlichen oder wirtschaftlichen Interesse als Jägerin oder Jäger sind kumulativ die Erforderlichkeit und Geeignetheit eines Schalldämpfers zur Lärmreduzierung bei der Jagd nachzuweisen. Daneben sind die Belange der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu berücksich-tigen.

1.1 Besonders anzuerkennendes Interesse als Jägerin oder Jäger
Vom persönlichen Interesse der Jägerin bzw. des Jägers an einer Reduzierung der gesundheitli-chen Beeinträchtigungen durch Schießlärm bei der Jagd kann grundsätzlich ausgegangen werden. Es gilt durch den schriftlichen Antrag auf Erteilung der Genehmigung zum Erwerb und der Nutzung eines Schalldämpfers für schalenwildtaugliche Jagdlangwaffen als geltend gemacht. Dies gilt unabhängig von einer etwaigen Vorschädigung des Gehörs.

1.2 Erforderlichkeit eines Schalldämpfers zur Lärmreduktion bei der Ausübung der Jagd
Die Erforderlichkeit eines Schalldämpfers für schalenwildtaugliche Jagdlangwaffen zur Reduzie-rung der Gefahr gesundheitlicher Beeinträchtigungen ist insbesondere durch die regelmäßige aktive Beteiligung am Jagdbetrieb durch die Jägerin bzw. den Jäger nachzuweisen. Dieser Nachweis wird wie folgt erbracht:
Bei jagdausübungsberechtigten Personen im Sinne der §§ 3 Abs. 1, 13 Abs. 2 und 15 Abs. 2 des Landesjagdgesetzes ist die Eintragung im Jagdschein vorzulegen, dass ein Jagdausübungsrecht oder eine Jagderlaubnis auf den dort angeführten Flächen zusteht als:

- Eigentümer, Nutznießer, Pächter oder Benannter eines Eigenjagdbezirkes,
- Pächter oder angestellter Jäger eines gemeinschaftlichen Jagdbezirkes oder
- Inhaber einer entgeltlichen Jahresjagderlaubnis.
- Bei abhängig Beschäftigen, wie z. B. von Jagdrechtsinhabern angestellte Berufsjäger, Mitarbeiter kommunaler oder privater Forstverwaltungen sowie Bediensteten von Forstbehör-den und der Nationalparks ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorzulegen, die eine regelmäßige Mitwirkung im Jagdbetrieb bestätigt (vgl. angefügtes Muster).


Quelle: Schreiben des Innenministeriums an die Behörden vom 24.03.2017, abrufbar unter: http://www.regierung-mv.de/serviceassistent/_php/download.php?datei_id=1585764

Heißt das jetzt, dass Jäger ohne Revier oder eingetragenen Pirschbezirk Schwierigkeiten mit der Beantragung bekommen werden? Oder habe ich das missverstanden?
 
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21 Jan 2002
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Da darf wenigstens niemand.

Diese Trennung in diejenigen, die die pachten und diejenigen die auf Jagd gehen :twisted: ist lächerlich. Somit ist der Fadentitel Unsinn.
 
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So genau hatte ich garnicht gelesen. Was fürn Blödsinn. Wollen die jedes Jahr kontrollieren wer noch berechtigt ist für den SD und wer nicht mehr ? Das unentgeltliche Jagdmöglichkeiten nicht zählen sollen ist einfach nur Frech.
 

Wheelgunner_45ACP

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Warum wieder mal die Einschränkung auf schalenwildtaugliche Kaliber:what::what:

Macht auf Krähen mit KK und SD genau so Sinn:biggrin:
 
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So genau hatte ich garnicht gelesen. Was fürn Blödsinn. Wollen die jedes Jahr kontrollieren wer noch berechtigt ist für den SD und wer nicht mehr ? Das unentgeltliche Jagdmöglichkeiten nicht zählen sollen ist einfach nur Frech.

Entgeltliche Jagerlaubnisse sind ja in den JS einzutragen bzw. der Behörde anzuzeigen. Schlank wie unsere Verwaltungen nun mal sind, erlaubt das einen sehr einfachen Widerruf des Bedürfnisses, sollte der BGS wegfallen.

WmH
Uwe


PS: Diese Probleme haben wir in S-H nicht....
 
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Es kommt immer auf die Behörde an! Ich habe meinen ohne Probleme bekommen!
 

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